Attraktivität als Arbeitgeber gestalten und steigern

In der Ratssitzung am 25.11.2019 haben Eltern die Einwohnerfragestunde dazu genutzt, um Ihre Sorgen und Nöte vorzutragen. Auslöser war, das in einem Kindergarten ein Zettel hing, der den Eltern mitteilte, dass aufgrund von Krankheit die Kinder wieder mit nach Hause genommen werden sollten, wenn Sie nicht unbedingt zur Betreuung abgeben werden müssten. Gleichzeitig war damit aber wohl auch der Hinweis verbunden, dass weitere Gruppen geschlossen blieben, wenn weitere Krankheitsfälle dazu kommen.

Für berufstätige Eltern stellt dies natürlich mitunter ein erhebliches Problem dar, wenn, um kurzfristig frei zu bekommen, kein Resturlaub mehr vorhanden ist oder so schnell nicht umsetzbar ist und Großeltern nicht in der Nähe wohnen.

Eine Verlässlichkeit von Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt aber voraus, dass die Eltern sich auf die Betreuung verlassen können müssen und damit Sicherheit haben.

Die Verwaltung nahm zu den vorgetragenen Fragen und Sorgen Stellung und erörterte, dass man bei einer solchen Krankheitswelle natürlich machtlos wäre, obwohl man derzeit versucht einen Springerpool aufzubauen. Diese Aussage ist natürlich insoweit richtig, dass nicht hinter jeder Betreuerin oder jedem Betreuer immer noch ein Ersatz für mögliche Ausfälle bereit gehalten werden kann. Von daher ist so ein Springerpool durchaus richtig und wichtig aber uns erscheint dieser Pool durchaus ausbaufähig.

Gleichzeitig erklärte die Verwaltung aber auch, dass sie nicht vom Tarifvertrag abweichen will und nicht wie in Hannover, einen sozialen Brennpunkt ausrufen möchte, damit man über das Gehalt die Attraktivität steigern kann. 

Abgesehen davon, dass die Aussagen der Verwaltung aus unserer Sicht gegenüber den Eltern nicht umfänglich befriedigend waren, halten wir die Aussage, dass die Verwaltung die Tarifvertrags-Treue nicht aushebeln möchte, seitens der Verwaltung zwar für löblich aber gleichzeitig halten wir dies auch für eine sehr politische Frage, die zumindest in den Parteien und politischen Gremien diskutiert und dann im Rat auch entschieden werden muss.

Wir haben daher eine Antrag zum Beschluss durch den Rat gestellt, um diese Diskussion auf eine breite Basis zu stellen, zumal wir seitens der Verwaltung auch das notwendige Brainstorming oder den Ideenreichtum zur Steigerung der Attraktivität nicht umfassend erkennen können.   

Die Fragen sind unten aufgeführt, der komplette Antrag kann über den beigefügten Link eingesehen werden.

https://ris.langenhagen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1002745#searchword

Die detaillierten Fragen zu unserer Beschlussdrucksache sind folgend aufgeführt:

Damit seitens der Politik diese Diskussion sachgerecht geführt werden kann, hat die Verwaltung neben eigenen weiteren Vorschlägen zu einer möglichen Attraktivitätssteigerung zu folgenden Punkten auf jeden Fall Stellung zu nehmen:
1. Neben den tariflichen Auswirkungen, ist darzustellen, welche rechtlichen Auswirkungen die Erklärung eines sozialen Brennpunkts in Langenhagen haben wird und gegen was die Stadt genau verstoßen würde. Es ist auch darauf einzugehen, ob und warum ein Arbeitgeber nicht freiwillig mehr zahlen kann, als im Tarifvertrag vereinbart. 
2. Es ist darzustellen, ob die Eingruppierung „eine Gehaltsstufe“ höher als vorgesehen, machbar ist bzw. welche rechtlichen oder sonstigen Hürden dabei zu berücksichtigen sind.
3. Es ist darzustellen, wieso gemäß Antwort des Bürgermeisters in derselben Einwohnerfragestunde, davon insbesondere Zulagen (welche Zulagen? Amtszulage,Leistungszulage?) betroffen sein würden. 
4. Es ist rechtlich darzustellen, ob es möglich ist, z.B. mit Verpflichtungsprämien oder anderen Bonuszahlungen außerhalb des Tarifvertrags, den Tarifvertrag nicht anzutasten.
5. Es ist die Möglichkeit von Personalbindungszuschlägen und deren Auswirkungen darzustellen.
6. Es ist der Gedanke von Ballungsraumzuschlägen darzustellen.
7. In dem Konzept ist auf jeden Fall auch der vergleichende Kostenrahmen zwischen privaten und städtischen Kitas darzustellen. 
8. Es ist darzustellen, ob es und wie es möglich ist durch günstigere Werbefilme oder Reichweiten- und Zielgruppenergebnisse (TikTok, Instagram, Facebook etc.) zu erzielen. 

 

Einnahmenproblem? Grundsteuer erhöhen? Oder Ausgaben senken?

Hat die Stadt Langenhagen eigentlich ein Einnahmenproblem? Müssen wir die Grund- und/oder Gewerbesteuer erhöhen und die Bürgerinnen und Bürger wirklich mit höheren Steuern belasten, um die Leistungen der Verwaltung weiter wie bisher betreiben zu können? 

Fest steht, dass der Bürgermeister für das Jahr 2020 inklusive der 1. Änderung einen Ergebnishaushalt vorgelegt hat, der 167.411.900 Millionen Euro an Einnahmen und 179.871.644 Millionen Euro an Ausgaben vorsieht. Das bedeutet also, dass der vorgelegte Haushalt ein Minus von 11.854.744 Millionen Euro beinhaltet.

Fest steht auch, dass der Haushalt bis zum Jahr 2023 jedes Jahr immer zusätzlich mit bis zu 18 Millionen Euro im Minus liegen wird, wenn wir nicht etwas unternehmen.

Fest steht auch, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer nach einem Rekordjahr 2017 mit 92 Millionen sehr hoch waren, im Jahr 2018 aber schon wieder auf ca. 71,3 Millionen gefallen sind (minus 21 Millionen Euro) und das wir bis zum Jahr 2023 bei gleichbleibender Konjunktur Gewerbesteuereinnahmen pro Jahr von ca. 75 Millionen erwarten. Rezessionen oder sonstige Einflüsse dabei nicht mit berücksichtigt. 

Für schlechte Zeiten und Schwankungen bzw. für Mehraufwendungen hatte die Politik eine Überschussrücklage beschlossen. Hier handelt es sich um eine Art Sparkonto, welches derzeit 50 Millionen Euro Guthaben aufweist. Ziehen wir jetzt davon das Minus jeden Jahres im Haushalt ab, haben wir unser Sparguthaben also 2022 spätestens 2023 aufgebraucht. Unser Sparkonto ist dann leer.  

Hört sich für den Einen oder Anderen doch gar nicht so schlecht an, es geht doch noch. Oder?

Bedenkt man jedoch, dass unsere ganzen Bauvorhaben zahlungstechnisch erst ab 2023 berücksichtigt werden, dann zeigt der Schuldenentwicklungsplan der Stadt gemäß der Drucksache ID/2019/423 am Ende 2029 ein Minus von 434.941.759,00 Millionen Euro an, also  fast einer halben Milliarde Euro (Kostensteigerungen beim Bauen oder bei Personal für Kitas oder andere Aufgaben sind dann natürlich noch zusätzlich zu berücksichtigen).

Schauen wir uns im gleichem Atemzug an, dass unsere Nettogewerbesteuereinnahmen schon jetzt vollständig in die Personalkosten einfliessen und diese aufzerren, bleibt in Wirklichkeit also wenig bis gar kein Spielraum für weitere Wunschausgaben, sofern man verantwortungsvoll handeln und den nachfolgenden Generationen keinen Berg an Schulden überlassen möchte.

Wir, als WAL, haben daher in der letzten Ratssitzung am 04.11.2019 dem Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Die Unabhängigen sowie der BBL zur Überarbeitung und Einsparung des Haushaltes 2020 von 10 Millionen Euro zugestimmt, da nur so eine vorhersehbare Finanzkatastrophe verhindert werden kann (BD/2019/433).  Dieser Antrag ist zwar nicht wirklich ausreichend aber er ist ein Anfang. Denn rechnet man die zukünftige Verschuldung dagegen müssten wir schon jetzt knapp 30 – 40 Millionen Euro im Hauhalt einsparen. Aber hören Sie bei den großen Parteien bei den Haushaltsdebatten irgendwas davon? 

Spätestens jetzt wird hoffentlich klar, dass mal so ganz nebenbei, nach Wünschen des Bürgermeisters, noch ein Freibad zu bauen, nicht erfüllbar ist. Eigentlich ist es bei diesem Haushalt sogar mehr als unvernünftig von einem Bürgermeister solche Planspiele noch mit einzubringen und bei den Bürgern irgendwelche Hoffnungen zu wecken. Der Haushalt ist nicht für den Wahlkampf oder Schönwetterideen des Amtsinhabers gemacht. 

Aber wie Ernst ist es denn jetzt den großen Parteien wirklich mit den Einsparungen und der Konsolidierung des Haushaltes? Eine Forderung von Einsparungen in Höhe von 10 Millionen Euro hört sich doch gut an! (Sofern man nicht darüber nachdenkt, dass die SPD die 10 Millionen Euro nur mittelfristig einsparen will).

Traurigerweise ist diese Frage leicht zu beantworten. Wirklich ernst gemeint,  war dieser Antrag wohl nicht, denn keine zwei Tagesordnungspunkte später, haben genau diese Parteien, mit Ausnahme der BBL, die gerade ihre Forderung nach mittelfristigen Einsparungen von 10 Millionen Euro beschlossen haben, der Verwaltung eine schwere Bürde auferlegt und haben eine Zentralküche im Eigenbetrieb für die Schülerverpflegung beschlossen (BD/2018/347-3).  

Die Vergabe an einen Fremdbetrieb hätte mit Bezuschussung durch die Stadt im Jahr 2022, 1.167.082,45 Millionen Euro gekostet. Oben genannte Parteien haben sich aber für einen Eigenbetrieb entschieden, der im Jahr 2022 mit 4.1141.291,16 Millionen Euro zu Buche schlägt (gemäß Wirtschaftlichkeitsanalyse Team Haushalt, Steuern und Controlling vom 10.10.2019, Seite 2).  

Wir reden hier also von einer Differenz und Mehrausgabe für die Stadt von 2.974.208,71 Millionen Euro. Oder nochmal anders ausgedrückt, reden wir hier bei einer Fremdvergabe von einer Kostenunterdeckung von 1,91 Euro pro Portion Essen und im Eigenbetrieb ist die Kostenunterdeckdung mit 3,20 Euro pro Portion zu unterstützen.

Und als wenn dies alles noch nicht genug wäre, brauchen wir für diesen Eigenbetrieb natürlich auch Menschen die da arbeiten. Wir brauchen dafür nach Planung mindestens 40 Vollzeitbeschäftigte und insgesamt mit Teilzeitkomponente ca. 65 Beschäftigte. Fällt einer aus, brauchen wir übrigens Ersatz und der muss dann wieder neu eingestellt werden. Sie erinnern sich, dass die Nettoeinnahmen der Gewerbesteuer schon jetzt komplett für die Personalkosten drauf gehen? Und dann wollen wir alleine für den Eigenbetrieb nochmal so viel Personal einstellen, plus Kitas, Krippen und und und.

An diesem Beispiel kann man deutlich aufzeigen, dass wir in Wirklichkeit kein Einnahmenproblem, sondern ein deutliches Ausgabenproblem haben. Wir beauftragen die Verwaltung Sparvorschläge mittelfristig (Was eh nicht ausreicht)  in Höhe von 10 Millionen vorzulegen aber gleichzeitig geben wir auf der anderen Seite wieder 5 Millionen alleine für die geplante Zentralküche aus. Das es dann nebenbei zusätzlich natürlich nicht bei dem derzeitigen Elternanteil von 40 Euro pro Monat Essensbeitrag bleiben wird, ist dann wohl klar. 

Tja und wenn dann noch solche Sonderwünsche wie ein HannocinnoBecher seitens des Bürgermeister kommen, welcher läppische 34.800 Euro kosten soll, plus 4.200 Euro Werbungskosten oder wir den Datenschutz extern auslagern wollen, was ca. 260.000 Euro kosten wird oder unsere Fahrzeugflotte, welche mit ca. 110.000 Euro Leasing zu Buche schlägt plus Kosten für die Fahrten für Mitarbeiter mit dem Privat-Pkw von 38.000 Euro und natürlich dem Jobticket von 240.000 Euro (welches für Beamte derzeit nicht umsetzbar ist) dann muss man sich nicht wundern, dass das Geld am Ende nicht reicht.  Wir geben also alleine an diesem Beispiel für ein- und dieselbe Sache gleich dreimal Geld aus. Koordination? Sinnvolle Verwendung von Geld? Fehlanzeige.

Wenn wir jetzt aber zu viel Geld ausgeben und dass doch wissen,  dann muss man das ändern und sich ernsthaft Fragen, müssen wir immer alles haben wollen oder haben wir besondere Schwerpunkte. Wo wollen wir Vorreiter sein und diese Projekte unterstützen und wo muss man vielleicht Abstriche machen und eben nicht auf allen Ebenen in der 5 Sterne Liga mitspielen.

Jeder, der bis jetzt nicht verstanden hat, was zu tun ist, den werden in knapp 3 Jahren kurz nach den Kommunalwahlen schwere Zeiten bevorstehen, da dann ohne Haushaltssicherungskonzepte nichts mehr geht und wir uns eingestehen müssen, dass wir nahe an der Pleite sind und für Extras keinen Spielraum mehr haben.

Übrigens: Die andere große Partei im Rat überlegt derzeit wohl die Grundsteuer zu erhöhen. Auch der Bürgermeister, also ihr Bürgermeister, spricht sich für eine Erhöhung seit Jahren aus. Ja sparen ist schwer, Steuern erhöhen ist da einfacher.

Was ihnen in diesem Zusammenhang aber niemals gesagt wird, ist, dass Langenhagen in der Belastung der Grundsteuer B, je Einwohner schon auf Platz 3 steht, gleich nach Laatzen und Isernhagen. Wenn also eine Erhöhung der Grundsteuer im Rat wider besseren Wissens beschlossen wird, obwohl jeder weiß, dass wir kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem haben, dann denken Sie doch einfach mal daran, dass wir schon Belastungstechnisch von Platz 3 kommen und wem Sie das zu verdanken haben. Und diese zusätzliche Belastung der Bürger bringt ca. 3 Millionen Euro Einnahmen, erhöht aber wieder Mieten und und und. Ein Tropfen auf dem heissen Stein. Sinnlos und unnötig, wenn man auch mal übers sparen nachdenken würde.

Wir haben daher in Zusammenarbeit mit der FDP und der BBL eine Ratsanfrage (BD/2019/459) zu den gebundenen Kosten und den freien Kosten der jeweiligen Abteilungen gestellt. Nur so kann man wirklich erkennen, wo in den freien Kosten nur Wünsche erfüllt werden soll und wo man eventuell sparen kann. Das ist vernünftiges und wirtschaftliches Handeln für die Bürgerinnen und Bürger Langenhagens. 

Staatliche Lufthoheit über die Kinderzimmer

Liebe Eltern und pflegende Familienangehörige,

sind Sie sich eigentlich wirklich sicher, dass Sie als Eltern ihre Kinder gut erziehen? Sind Sie wirklich davon überzeugt, dass Sie sich ausreichend um Ihre Kinder kümmern und diese glücklich sind? Bekommen ihre Kinder wirklich alles von Ihnen, was Sie für die Zukunft an Liebe, Zuneigung aber auch an Lerneffekten und Erfahrungsschätzen brauchen?

Was sollen so dumme Fragen, werden Sie sich jetzt denken, denn natürlich bekommen ihre Kinder als dies, weil Sie sie lieben, sich um sie kümmern und für Sie immer da sind.

Also ist doch alles in bester Ordnung. Oder?

Leider nein, denn dies ist ein erheblicher Trugschluss, denn unter dem Radar der Eltern und aller Bürgerinnen und Bürger plant diese Bundesregierung zum Jahresende die Übernahme der Lufthoheit über die Kinderzimmer.

„Oh man“, werden Sie sich jetzt vermutlich denken, so schlimm kann es doch gar nicht sein. Da ist doch wieder übertrieben. Wir werden Ihnen aber Beispiele von unseren europäischen Nachbarstaaten aufzeigen, die für jedermann öffentlich nachvollziehbar in der Presse stehen, um deutlich zu machen, dass es viel schlimmer kommen kann, als wir es uns vorstellen wollen.

Nicht umsonst warnen hochrangige Staatsrechtler und Professoren davor, dieses Gesetz umzusetzen, da es an der Tragfähigkeit unseres Staates rüttelt.

Lesen Sie diesen Text daher bitte auf jeden Fall bis zum Ende und teilen Sie ihr neues Wissen, mit Ihren Freunden, Bekannten und anderen Eltern, denn sonst gibt es für uns alle zum Jahresende 2019 ein böses Erwachen, dass wie der Wolf im Schafspelz daher kommt und später sagen alle, wie konnte es nur so weit kommen und so war das natürlich nicht gemeint, während alle Bundespolitiker dabei ihre Hände in Unschuld waschen.

Sollten Sie meinen, dass es nicht wichtig ist, diesen Text zu lesen, dann schauen bitte wenigstens das kurze Video von 3 Minuten an, damit Sie verstehen worum es geht und vielleicht lesen Sie dann doch lieber den Text und die dazugehörigen realen Fälle.

Das Video finden Sie hier:

https://www.youtube.com/watch?v=HI-u1gQ6kkM

Fest steht, wenn diese Änderung des Grundgesetzes erst einmal beschlossen wurde, dann können wir dies nicht mehr stoppen oder zurücknehmen. Für uns als Eltern bzw. als Bürger ist es dann eben zu spät.  

Wir als WAL wollen Sie daher aufrütteln und aufzeigen, dass etwas ganz Gefährliches für die Tragfähigkeit dieses Staates auf uns zu kommt, da die Umsetzung in der Kommune erfolgt und wir wollen nicht, dass man Ihnen ihre Kinder weg nehmen kann, weil Sie mutmaßlich eine zu geringe Bindung zu Ihren Kindern aufbauen.

Aber worum geht es eigentlich? Es geht um die harmlose Darstellung, dass Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden sollen.

Super werden Sie jetzt denken und das ist doch Top. Endlich denkt diese Bundesregierung mal an die Kinder und der Schutz der Kinder ist eben sehr wichtig.

Leider liegt der Teufel aber im Detail, nur wird Ihnen dass von den Parteien keiner erzählen, denn wie sagte unser derzeitiger Finanzminister Scholz von der SPD schon vor Jahren? „Wir wollen die Lufthoheit über die Kinderbetten erobern!!“. Ganztagsschule, Ganztagskrippen, Ganztagskita aber bloss keine Horte lautet die Devise. Und all dass, ist nichts gegen das, was wirklich kommen würde.

In Großbritannien gab es große Aufschreie, weil der Staat Eltern die Entscheidung weg genommen hat, wo ihre todkranken Kinder sterben dürfen. Die Eltern, wollten das die Kinder zuhause in der gewohnten Umgebung einschlafen und über die Regenbogenbrücke gehen. Ärzte empfanden dies jedoch anders und der Staat verfügte aufgrund der Kinderrechte, dass diese Kinder im Krankenhaus sterben müssen, weil dort und nur dort eine optimale Gesundheitsversorgung gewährleistet wäre.

Norwegen steht derzeit international in der Kritik, weil es Eltern zu freizügig das Sorgerecht entzieht, die Gründe werden Sie schockieren. Das Jugendamt in Norwegen heißt Barnevernet und ist natürlich staatlich.

Ein Fall als Beispiel: Einem norwegischen Vater und der tschechischen Mutter eines neunmonatigen Mädchens mit einem genetisch bedingten Nierenleiden, wurde mitgeteilt, dass sie die Möglichkeit hätten, das Kind von sich aus in eine Pflegefamilie zu geben. Anderenfalls müsste diese mit einem Verfahren rechnen. Aus dem behandelten Krankenhaus wurde dem Barnevernet mitgeteilt, dass die Eltern eine ungenügende Bindung zum Kind entwickelt hätten. Da die Eltern das Kind nicht freiwillig in eine Pflegefamilie gaben, wurde es Ihnen weg genommen. Erst in einem Klageverfahren kam heraus, dass die Eltern eine Meinungsverschiedenheit mit einer Krankenschwester hatten und der Stationsleiter des Krankenhauses darum das Jugendamt einschaltete.   

Bei einem weiteren prominenten tschechischen Fall  geht es um das (inzwischen geschiedene) Ehepaar Michalak und seine zwei Söhne. Mitarbeiter der Kindertagesstätte, die die beiden Knaben besuchten, äusserten gegenüber Barnevernet den Verdacht auf physischen und psychischen Missbrauch der Kinder. Diese wurden darauf in eine Pflegefamilie gebracht. Eine Strafuntersuchung gegen die Eltern wurde später ohne Anklage geschlossen. Das Besuchsrecht der Mutter, die um die Kinder kämpfte, wurde zusehends reduziert, und die Kinder wurden später separaten Pflegefamilien zugewiesen. Auf tschechischer Seite schalteten sich hochrangige Politiker bis hin zu Präsident Zeman in die Angelegenheit ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte eine Behandlung der Sache ab, weil noch nicht alle Rekursmöglichkeiten auf nationaler Ebene ausgeschöpft seien.

Den Artikel finden Sie hier:

https://www.nzz.ch/international/europa/sorgerechtsentzug-in-norwegen-stiehlt-der-norwegische-staat-kinder-ld.18684

Das sind jetzt nur ein paar Beispiele von vielen. Aber denken Sie, dass es in Deutschland anders laufen wird? Anders als in Norwegen? Deutschland ist inzwischen dafür bekannt und gefürchtet, dass es in der Lage ist, in jede Richtung maßlos zu übertreiben. Das wirkliche Interesse des Kindes gerät dann schnell unter die Räder. Und selbst die Berliner Zeitung warnt davor mit folgenden Hinweis:

Vielleicht überprüft der Staat dann künftig. ob Eltern ihre Kinder politisch korrekt erziehen, also „klimagerecht“, „antirassistisch“, „antisexistisch“, „antimilitärisch“ usw. natürlich alles im Sinne der Parteiprogramme. 

https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/wer-kinderrechte-ins-grundgesetz-schreibt-schwaecht-die-familien

Sorge sollten uns daher gerade die Begründungen machen, die für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz angeführt werden. 

Dort heißt es zum Beispiel:

Über alle Alltagsmaßnahmen beim Kind entscheiden primär die Eltern, auch wenn es oft kritikwürdige Verhaltensweisen gibt, die die Zukunft der Kinder nachhaltig beeinflussen z.B. bei der Ernährung durch übermässige zucker- und kalorienreiche, vitamin- und ballaststoff-arme Ernährung. Gezuckerter Tee in der Saugflasche, unzureichende Zahnpflege oder beim Fernseh- und Internet-Konsum.  Über alle medizinischen Maßnahmen entscheiden die Eltern, z.B. über die Durchführung von Impfungen, Medikamentenbehandlungen und Operationen.

Merken Sie was? Noch nicht? Ok lesen wir weiter.

Die aufsuchende Familienhilfe ist primär freiwillig. Eingriffe von staatlichen Stellen bei unzureichender Fürsorge der Eltern für Ihre Kinder werden immer wieder nicht ausreichend umgesetzt.

Die Teilnahme an kinderärztlichen Früherkennungsprogrammen wird in mehreren Bundesländern nicht verpflichtend registriert. Bei schulischer Unter- oder Überforderung entscheiden primär die Eltern und nicht das Votum der Fachleute über die Betreuung der Kinder. 

Drücken wir es doch mal kurz gefasst so aus: Ist ihr Kind übergewichtig oder hat schlechte Zähne, darf Internet nutzen und Filme schauen, die irgendwelchen Moralaposteln nicht passen, wird man diese Eltern einfach aufgrund der Kinderrechte im Grundgesetz und natürlich nur zum Wohle des Kindes, beim Jugendamt anschwärzen und melden.

Und Sie/ wir als Eltern müssten dann das Gegenteil beweisen, nämlich dann, wenn dem eben so nicht ist. Es wird also die Umkehr der Beweislast eintreten, in dem der Staat den Eltern sagt, beweise das Gegenteil, ansonsten bleiben wir bei unserer Entscheidung. Dies ist ein erheblicher Eingriff in ein Grundrecht dieses Grundgesetzes, nämlich Artikel 6 GG.

Dort heißt es: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Und genau dieses Grundrecht, dass der Staat uns Eltern eben nicht vorschreibt, was für das Kind das Richtige ist, sondern die Eltern diese Entscheidung treffen, ist in Gefahr.

Das dem so ist, können Sie auch an einem einfachen Beispiel aus Langenhagen festmachen. Langenhagener Eltern hatten sich für einen Waldkindergarten stark gemacht und dafür auch einen geeigneten Träger gefunden. Und die Kommunalpolitiker? Einige konnten dass gar nicht nachvollziehen, denn im Wald gibt es Zecken und Zecken übertragen Borreliose.  Da sie hier also eine allgemeine Gefahr für die Kinder sahen, lehnten diese Politiker den gesetzlichen Anspruch auf Zuschuss für diesen Kindergarten ab. Als dies nicht ausreichte, um den Kindergarten zu verhindern, passte genau diesen Politikern dann ebenfalls nicht, dass es auch noch ein christlicher Träger war, der diesen Waldkindergarten gründen wollte.

Wir sehen alleine an diesem Beispiel: Zwei Gründe für eine einzige Sache. Eine mögliche „Zeckengefahr“ und auch noch eine „christliche Einrichtung“ als Kindergartenträger haben ausgereicht, dass verantwortliche Politiker diesen Antrag abgelehnt haben.  

Wie soll dass erst werden wenn, die Kinderrechte auf Betreiben von den Parteien dieser Politiker, nämlich Grüne und Linke ins Grundgesetz geschrieben wurden? Das es dann keine Waldkindergärten mehr geben könnte, ist wohl das kleinste Problem.

Übrigens: Möchten Sie wissen, was die Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein durch den Verfassungsrechtsausschuss  zu Kinderrechte im Grundgesetz sagt? 

Zitat:

Es gibt keine Verpflichtung zur Verfassungsergänzung durch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Es besteht ein verfassungsrechtlicher Schutz der Kinderrechte durch das geltende Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Kind hat jetzt schon durch das Grundgesetz definiert, eigene Würde und eigene Rechte. Als Grundrechtsträger hat es Anspruch auf den Schutz des Staates und die Gewährleistung seiner grundrechtlich verbürgten Rechte.

Warum also will diese Regierung die Kinderrechte unbedingt ins Grundgesetz aufnehmen?

Die unnötige Grundgesetzänderung wäre der Beginn der Abschaffung der Entscheidungsfreiheit der Eltern. Der Staat ist offenbar jedoch der Meinung: Sie/ wir als Eltern wissen doch nicht, was gut für das Kind ist. Nein, ein Kind muss früh in die Krippe, sich früh von den Eltern lösen und der Staat wird unseren Kindern dann schon sagen, was richtig und gut ist. Stück für Stück werden die Kinder dabei von den Eltern entfremdet und vom Staat übernommen und auch politisch weiter beeinflusst.

Wir wollen dies nicht hinnehmen und bitten Sie: Tauschen Sie sich mit anderen Eltern und Betroffenen aus. Schreiben Sie ihren Bundestagsabgeordneten, dass dieser gegen die geplante Grundgesetzänderung stimmen möge, weil diese gegen den Elternwillen ist.

Die Adressen der Bundestagsabgeordneten für die Region Hannover/Langenhagen, Wedemark/Neustadt etc. finden sie als Link beigefügt.

Wir haben 5 Bundestagsabgeordnete: Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU), Caren Marks (SPD), Dietmar Friedhof (AfD), Grigorios Aggelidis (FDP), Dr. Dhieter Dehm (Die Linke) 

https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise

Hier finden Sie den Link für noch mehr Informationen zu der Website von Demo für alle sowie das Faltblatt Kinderrechte und vieles mehr.

https://demofueralle.blog/2019/09/12/kinderrechte-uneinigkeit-ueber-grundgesetzaenderung/#more-20182

Faltblatt-Kinderrechte

https://demofueralle.blog/2019/04/10/fuenf-argumente-gegen-die-aufnahme-von-kinderrechten-ins-grundgesetz/

https://demofueralle.blog/2019/06/07/elternrecht-auf-erziehung-droht-abschaffung-jetzt-mdbs-kontaktieren/

https://demofueralle.blog/kinderrechte/

 

Verwaltung und Demokratieverständnis?

Stellen wir uns einfach mal vor, dass die Verwaltung für die Ratsmitglieder einen nichtöffentlichen Workshop zum Thema „Verkehrsentwicklungsplanung für die Stadt Langenhagen 2030“ organisiert sowie durchführt, damit über die Entwicklung unserer Stadt in der Zukunft diskutiert werden kann. 

Super, denken wir jetzt alle, so muss das sein. Jetzt kommt aber leider die große Enttäuschung, denn nach dem Demokratieverständnis der Verwaltung reicht es vollkommen aus, dass nur ein kleiner Teil, hier die Vertreter des Verkehrsausschusses als Diskutanten in diesem Workshop erwünscht und genehm sind. 

Über die Auslegung von Demokratie aber auch von Demokratieverständnis kann man ja durchaus streiten. Wenn die Verwaltung aber der Meinung ist, dass sie den Begriff „demokratisch“ selbstständig definieren kann, kommen dabei nicht nur seltsame Vorgänge, sondern auch ein schmaler Grat an möglicher Rechtmäßigkeit heraus, auf dem die Verwaltung dann wandelt.

Glauben Sie nicht?

Dann lesen Sie ruhig weiter, damit sie verstehen, dass in letzter Zeit gehäuft, „Geht wenn“ nur dann geht, wenn es seitens der Verwaltung und dem verantwortlichem Bürgermeister auch wirklich gewünscht ist.

Beginnen wir aber von vorne:

Gemäß Ratsinformationssystem fand am Montag, den 26.08.2019 ab 18:30 Uhr ein nichtöffentlicher Workshop statt. Hier: „1. Workshop zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes für die Stadt Langenhagen“.

Es ging und geht also, wie oben schon beschrieben, um die Verkehrsentwicklungsplanung und um das Gestalten unserer Stadt mit all seinen Zielen für das Jahr 2030 und darüber hinaus.

Fragen wie: „Wie wird der öffentliche Nahverkehr zukünftig aussehen und sich entwickeln?“ oder: „Wie werden sich Rad- und Verkehrswegenetze entwickeln und verlaufen?“. “ Wie sieht der Privatverkehr mit dem Auto aus?“ Was ist mit Rollern, Mietwagen, Stichwort: E-Mobilität etc. sowie vielen anderen Fragen, die es dabei zu diskutieren bzw. zu erörtern gilt, müssen dabei auf der Tagesordnung stehen.

Wir alle sind uns sicher einig, dass es sich hier also um ein sehr wichtiges Thema handelt und deswegen nehme ich als gewähltes Ratsmitglied an einem solchen Workshop natürlich teil. Nur wenn alle politischen Ausrichtungen und gewählten Mandatsträger an einer solchen Runde teilnehmen, kann eine Diskussion auch auf eine breite Basis gestellt werden. Gleichzeitig wird damit sichergestellt, dass wirklich alle Interessengruppen zumindest ansatzweise gleichberechtigt berücksichtigt werden.

Gesagt, getan, ich fahre ins Rathaus, um an diesem Workshop teilzunehmen und erlebe einen komisch anmutenden Vorgang seitens der Verwaltung.  

Schon beim Betreten des Ratssaals schweift mein Blick nach rechts zu den Zuschauerbänken und ich sehe dort eine gute Handvoll anderer Ratsmitglieder sitzen, welche miteinander diskutieren. In diesem Moment frage ich mich, warum die dort sitzen und nicht am großen Tisch in der Mitte.

Gleichzeitig werde ich angesprochen und erfahre, dass nur bestimmte Ratsmitglieder eingeladen waren und dieser 1. Workshop nur für die Mitglieder des Verkehrsausschusses vorgesehen war. Netterweise sagte die Dame dann aber noch, dass man wahrscheinlich als Zuschauer anwesend sein darf und dies gerade geklärt wird.

Und obwohl wir als Ratsmitglieder unerhörterweise zu einem nicht eingeladenen Workshop erschienen sind, durften wir dann als ZUSCHAUER auch bleiben. 

Die Sitzung beginnt und der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden in der Mitte des Tisches und tut so, als wenn wir Ratsmitglieder im Zuschauerrang überhaupt nicht anwesend wären bzw. als wenn es überhaupt kein Problem in der derzeitigen Zusammensetzung gebe und es absolut normal ist, dass wir auf den Zuschauerstühlen sitzen. Im Anschluss wird dann der Ablauf des Workshops erklärt und plant als erstes eine kurze Vorstellungsrunde für die Beteiligten am Tisch.

Und jetzt passiert etwas, mit dem die Verwaltung wohl nicht gerechnet hatte, denn auch wenn man politisch durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann, so kann es aber nicht sein, dass Ratsmitglieder von einem Workshop ausgeschlossen werden und dies geben einige der anwesenden Mitglieder des Rates in der Runde auch kund und äußern deutlich ihren Unmut.

Erklärungsversuche seitens der Verwaltung werden vorgetragen, man wollte die Runde nicht zu groß machen, wegen der eventuellen Unruhe und einigt sich dann doch darauf, dass es sich ja nur um eine 1. Vorbesprechung handelt und dass später im Verlauf weiterer Workshops natürlich alle Ratsmitglieder an der Debatte beteiligt werden.

Schlussendlich nutzen alle Erklärungsversuche seitens der Verwaltung nichts und wir Ratsmitglieder aus dem Zuschauerraum dürfen ebenfalls am großen Tisch Platz nehmen und uns am Workshop beteiligen.

Lieber Herr Bürgermeister, liebe Verwaltung, dass war mehr als nur ein Satz mit X.

Das hat nichts mehr mit Demokratie zu tun und mutet schon recht seltsam an, wenn man dabei berücksichtigt, dass damit von vorne herein mindestens 3 politische Vertretungen (WAL, FDP, die Linke) und eventuell auch die Unabhängigen ausgegrenzt wurden.

Mal ganz ehrlich: Es kann doch z.B. nicht sein, dass der ADFC zu diesem Workshop eingeladen wird (ja, weil im Verkehrausschuss sitzt) aber wesentliche Kräfte der gewählter Vertreter des Rates nicht mal eingeladen wurden, weil diese keine Ausschussmitglieder sind.

Abgesehen davon, dass alle bisherigen Workshops nicht nur sehr aufschlussreich und vielfältig waren, waren diese vor allem aber mit allen Fraktionen und Vertretern des Rates besetzt sowie überraschend strukturiert und ruhig.

Rechtlich wäre der weitere Ausschluss durchaus eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht wert gewesen, wenn die eingeladenen Ratsmitglieder die Situation nicht so deutlich gegenüber der Verwaltung geklärt und ihre Verärgerung vorgetragen hätten.

Was ist das eigentlich für ein seltsames Demokratieverständnis, wenn die Verwaltung der Meinung ist, dass der Ausschuss, in dem nicht alle Parteien und Fraktionen vertreten sind, die Schwerpunkte setzt, über die dann der Rest der Ratsvertreter diskutieren und abstimmen darf.

Lieber Herr Bürgermeister, spätestens in dem persönlichen 4 Augen Gespräch vor Beginn des Workshops mit der Leitung des Workshops hätten Sie eingreifen und handeln müssen, indem Sie diesen Quatsch sofort untersagt hätten. 

Alleine die Meinung seitens der Verwaltung, dass ein nicht im Ausschuss vertretendes Ratsmitglied dann mit den befundenen Schwerpunkten des Verkehrsausschusses aus einem Workshop nach dem Motto: Friss oder stirb, leben soll oder muss, ist eine Farce.

Ich persönlich und wir als WAL hätten nicht gedacht, dass man den Begriff Workshop der Verwaltung und Ihnen als Bürgermeister erst noch einmal erklären und darlegen muss, damit der Teilnehmerkreis deutlicher wird. 

Ist es in den bisherigen Workshops nicht eher so gewesen, dass die Grobplanung bzw. die Themengebiete durch den Rat gesetzt wurden und danach hat der Fachausschuss, diese weiter thematisiert und mögliche Beschlüsse weiter verfeinert oder Prioritäten erarbeitet und vorgeschlagen, über welche dann abgestimmt wurde?

Herr Bürgermeister, wir sagen es selten aber da ist Ihnen das Demokratieverständnis mehr als entglitten und das war kein: „Geht wenn“ und die Verantwortung für solche Vorgänge ist nun mal unteilbar und fällt in ihren Zuständigkeitsbereich.

Sollten Sie aus diesem Lehrstück der Demokratie jedoch nichts gelernt haben, können Sie sich sicher sein, dass wir als WAL Sie auch zukünftig deutlich daran erinnern werden. Was die Verwaltung von ihren Bürgerinnen und Bürgern fordert, muss man sie natürlich in ihrem Aufgabenbereich auch selbst erbringen. Umgangssprachlich nennt man dies Vorbildfunktion.

 

Was ist dem Rat der Stadt Langenhagen eigentlich der Flughafen wirklich wert?

Wer die letzte Ratssitzung am Montag, den 24.06.2019 im Rathaus der Stadt Langenhagen zum Thema „Flughafen und Nachtflugverbot“ aufmerksam verfolgt hat, stellt sich spätestens seit dieser Sitzung unweigerlich die Frage, was dieser vor der eigenen Haustür liegende Flughafen, mit all seinen Arbeitsplätzen sowie Steuereinnahmen dem Rat und den Parteien der Stadt Langenhagen aber auch dem Bürgermeister dieser Stadt eigentlich wirklich wert ist. 

Es ist schlimm genug, dass die Parteien an diesem Punkt ihre Wähler an der Nase herumführen und suggerieren, dass Sie aktiv handeln und etwas unternehmen, um Nachtflüge zu stoppen. Ist das aber wirklich so?

Schaut man aber hinter die Kulissen wird schnell deutlich dass die Parteien nichts, aber auch wirklich nicht dazu beitragen, dass vernünftige gemeinsame Lösungen auf den Tisch kommen oder erarbeitet werden. Nur grundsätzlich GEGEN etwas zu sein, ohne dabei Kompromisse zu machen, führte noch niemals zum Erfolg, zumal man nicht mal das Recht auf seiner Seite hat, sondern nur ideologisch für eine Sache eintritt.

Ideologisch für eine Sache einzutreten ist zwar löblich aber bringt in der Wirklichkeit keine Fortschritte und so werden früher oder später die Bürger eben merken, dass alles was Ihnen zum Thema Nachtflugregelung durch eben diese Parteien versprochen und erzählt wurde, auf Märchen basierte und keiner ihrer Vorschläge eine wirkliche Veränderung bewirkte.

Auch werden die Menschen sich früher oder später Fragen, warum der Bürgermeister dieser Stadt in der Debatte zum Flughafen eigentlich so ruhig ist, ja geradezu schweigt, ohne das er auch nur ein einziges Mal das Für und Wider bzw. die Vor- und Nachteile des Flughafens neutral vor der Beschlussfassung dargelegt hat?

Ist es nicht die Aufgabe eines Bürgermeisters und der Verwaltung, neutral und unabhängig von den Parteien, die damit verbundenen ca. 20.000 Arbeitsplätze und Steuereinnahmen der Betriebe rund um den Flughafen darzustellen, auf Messergebnisse und andere Untersuchungen und Gutachten zu verweisen und um Vernunft und Sachverstand ohne ideologische Hintergründe in der Debatte zu werben, um eine Basis für die politische Debatte zu schaffen?

Wenn dem so ist, dann muss man sich die Frage stellen, warum der Bürgermeister bei der Abstimmung sich nicht wenigstens enthalten hat, um die Neutralität und den Spagat zwischen den berechtigten Sorgen und Nöten der Bürgerinnen und Bürger wegen des Lärmschutzes aber auch den berechtigten Sorgen und Nöten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern rund um den Flughafen zu wahren? 

Warum stimmt der Bürgermeister also für eine Beschlussdrucksache, wenn er doch weiß, dass damit der Verlust von ca. 2300 Arbeitsplätzen drohen könnte? Oder nimmt man es nicht ernst, wenn der Betriebsratsvorsitzende des Bodenpersonals vorträgt, dass auf einen Schlag 1000 Arbeitsplätze wegfallen, die nur in der Nacht tätig sind? 

Wie will der Bürgermeister oder aber auch die politischen Vertreter eigentlich zukünftig den Verantwortlichen des Flughafens aber auch den damit verbundenen oder partizipierenden Unternehmen entgegentreten, wenn es um den Erhalt und die Vermeidung von Abbau von Arbeitsplätzen gehen soll? Wie will ein Bürgermeister Unternehmen von Investitionen rund um den Flughafens überzeugen, mit diesem Standortvorteil werben, wenn diese doch wissen, wie sehr sich der Bürgermeister dieser Stadt in der Diskussion über die Nachtflugregelung eingesetzt oder eben nicht eingesetzt hat?

Diese Fragen muss sich der Bürgermeister stellen und er muss Antworten liefern. Hier geht es gerade mit Blick auf die notwendigen zukünftigen Investitionen für unsere Schulen, Feuerwehr, Stadtbibliothek, neues Rathaus und und und, um die finanzielle Sicherheit unserer Stadt.

Was für eine Politik wird in Langenhagen betrieben, wenn der Rat der Stadt Langenhagen mit nur 2 Gegenstimmen, hier: den Stimmen der WAL und der FDP, ohne Enthaltungen einen Vorschlag der Stadtverwaltung in Form einer Stellungnahme verabschiedet, die vor Fehlern nur so strotzt, sich mit einem möglichen Verlust von Arbeitsplätzen oder den Einbruch von Steuereinnahmen überhaupt nicht beschäftigt und die Stadt selbst auch noch den Bruch bzw. die Nichteinhaltung  von Gesetzen fordert?

Was ist also los in einer Stadt, in der die Verwaltung, die ihr vorgegebene Neutralitätspflicht in keinster Form berücksichtigt, obwohl diese dazu doch verpflichtet ist? Oder vertritt die Stadt zukünftig nur noch eine Seite der betroffenen Parteien, egal wie die Gesetzeslage ist? 

Was ist los in dieser Stadt, wenn die Verwaltung  darüber hinaus diesen Rahmen der Neutralität auch noch weiter verlässt und in diesem Zusammenhang unterstellt, dass Fluglärm die Gesundheit der Menschen erheblich gefährdet, obwohl zahlreiche neutrale Studien aber auch die Ausführungen des Ministers Althusmann am 06.06.2019 im Ratssaal der Stadt Langenhagen eben dieses nicht belegen?

Spätestens hier, muss die Stadt sich deutlich hinterfragen, denn ist nicht gerade die Stadt dazu verpflichtet die Wahrheit und Fakten darzustellen und diese dem Rat zur Abstimmung vorzulegen? Wer daran bisher keinen Zweifel hatte, muss seit der Ratssitzung am Montag, wohl doch erhebliche Zweifel haben. 

Schauen wir uns den Sachverhalt mal von vorne an:  

Auf der Tagesordnung der oben genannten Ratssitzung standen insgesamt 3 Beschlussdrucksachen zum Thema „Neuregelung der Betriebsbeschränkungen des Flughafens“, umgangssprachlich durchaus auch Nachtflugverbot genannt (auch wenn dies nicht richtig ist, denn korrekt heißt es Nachtflugregelung. Ein Nachtflugverbot gab es noch nie). 

Die wichtigste Drucksache war ein Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung im Rat, welche nun als offizielle Stellungnahme der Stadt Langenhagen dem Ministerium vorgelegt wird. https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002346

Vergessen wir mal alles, was wir bisher zum Thema Nachtflug und den Flughafen gehört haben und schauen uns nur die Fakten an:

Der Flughafen hat derzeit eine eingeschränkte Betriebserlaubnis welche bis zum 31.12.2019 gültig ist. Dies bedeutet, dass nur bestimmte Flugzeugtypen mit bestimmten Lärmschutzmerkmalen z.B. in der Nacht, Starten und Landen dürfen. Es gibt also Auflagen, die den Betrieb einschränken. Diese Einschränkungen beruhen auf den Zulassungswerten der Flugzeuge und sind gesetzlich klar geregelt.

Die Einschränkung der Betriebserlaubnis läuft zum Jahresende nun aus und ab dem 01.01.2020 könnte der Flughafen rund um die Uhr ohne Auflagen den Betrieb durchführen. Ab dem Moment wäre es also egal, welche Flugzeugtypen in der Nacht betrieben werden und damit dürften auch wesentlich lautere Flugzeuge den Flughafen rund um die Uhr anfliegen.

Da das Land Niedersachsen aber auch eine Verpflichtung zum Lärmschutz hat und die Anwohner schützen muss, wird es nun eine Folgebefristung geben, die den Lärmschutz weiter berücksichtigt. Eine Beteiligung der Stadt, also der Kommune, in diesem Verfahren ist normalerweise nicht vorgesehen. Dem Ministerium bzw. dem Minister war eine Beteiligung jedoch wichtig, damit eben sachlich und fachlich die Neuregelung der eingeschränkten Betriebserlaubnis die Sorgen und Nöte der Gemeinden berücksichtigt und die Menschen sich einbringen können.

Der Minister selbst war dazu am 06.06.2019 sogar extra im Ratssaal der Stadt Langenhagen um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und sich den Fragen zu stellen. Nun mag man das Ergebnis der Diskussion nicht mögen. Allerdings basieren die Sachverhalte auf geprüften Fakten und Gesetzesgrundlagen, die auch ein Minister nicht einfach so beiseite wischen kann und das hat er auch ausführlich und sehr klar erläutert und dargelegt. 

Darüber hinaus schlägt jetzt das Ministerium mit der Neuerteilung einer Befristung auch vor, das die Genehmigungen nicht mehr nur 5 oder 10 Jahre gelten,sondern das Ministerium möchte diese Befristung zukünftig dauerhaft auferlegen, damit die Anwohnerinnen und Anwohner auch mit anderen Regierungsparteien nicht mehr Gefahr laufen, dass eine auslaufende Beschränkung nicht mehr erneuert wird. Wir erinnern uns, dann könnte der Flughafen ohne Auflagen seinen Betrieb rund um die Uhr durchführen.

Wir merken uns, sollte jemand sagen, er ist gegen die Aufhebung der Befristung, kann man sofort erkennen, dass er sich mit der Thematik nicht wirklich auseinander gesetzt hat, denn die Befristung soll ja nicht aufgehoben werden, sondern ab dem 01.01.2020 dauerhaft, also für immer gelten. Übrigens war der Rat bis auf die 2 Gegenstimmen gegen die Aufhebung der Befristung. Es scheinen viele diese Thematik wohl nicht verstanden zu haben.

Daher kommen viele in der Diskussion dann mit dem Argument, dass aufgrund der technischen Entwicklungen alle 5 oder 10 Jahre alles auf den Prüfstand gestellt werden muss, um die Auflagen an die genehmigten Flugzeugtypen anzupassen.

Auch hier hätte man im Entwurf des Ministeriums nur lesen müssen, denn um genau diesen Entwicklungen gerecht zu werden, hat das Ministerium in seiner Beschränkung aufgenommen, dass zukünftig dauerhaft durch das Ministerium die Entwicklungen beobachtet werden und die Auflagen dann selbstständig angepasst werden.

Hier muss man sich die Frage stellen, ob die dauerhaft automatisch geltende ständige Anpassung nicht besser ist? Bisher wurde mit Ablauf der Befristung nur alle 10 Jahre geschaut, ob die Beschränkungen noch passen? Also im schlechtesten Fall, konnte bisher eine Genehmigung erteilt werden und 9 Jahre lang konnte auch laute Flugzeuge starten und landen, obwohl es eigentlich leiserere Flugzeugtypen gegeben hätte. 

Uns ist die ständige Anpassung lieber, da sie aktiv greift und auferlegt wird. Das Papier des Ministerium hat wohl kaum jemand gelesen, den anders kann man seine Unwissenheit ja zeigen und man hätte sich den Antrag,  dass alle 5 oder 10 Jahre eine Überprüfung stattfinden muss, gespart.

Zusätzlich wurde nun durch Parteien im Rat gefordert, dass die Realmesswerte von 76 Dezibel am Ohr des Schläfers gemessen werden müssen! Dabei stellt sich die Frage, wie das aussehen soll? Wurde bzw. wird hier erwartet, dass  67.000 Langenhagener ein Messgerät auf den Nachttisch gestellt bekommen? Gesetzlich und rechtlich ist das doch eindeutig geklärt.

An 9 Messstationen wird der Fluglärm gemäß den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben gemessen. Dies sind die Fluglärmbelastungswerte, da die Flugzeuge dort ja vorbei fliegen. Mit diesen Werten setzt sich daher regelmäßig die Fluglärmkommission auseinander um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Da es keine Verstöße gab, kann und darf die Fluglärmkommission nun mal nur auf die Einhaltung der Werte verweisen.

Das ist in einer Demokratie nun mal so, auch wenn es einem persönlich nicht gefällt. Werden gesetzliche Vorgaben eingehalten, dann gibt es keinen Handlungsspielraum. Will ich diesen Handlungsspielraum erweitern, dann muss ich die gesetzlichen Auflagen ändern und dann müssen die Firmen dann nach den neuen gesetzlichen Vorgaben richten.  

Das dies nicht jedem passt, ist durchaus nachvollziehbar aber wenn das Gesetz und die Lärmschutzwerte eingehalten werden, dann ist dies so und nicht zu beanstanden, auch wenn manch einer sich anderes wünscht. Es fällt jedoch auf, dass der Flugbetrieb diese Vorgaben einhält, und dann fordert man eben was total unsinniges? Zu einem gemeinsamen Ansatz trägt eine solche Vorgehensweise aber leider nicht bei.  Dabei ist es sehr wichtig zu wissen, dass der Rat bei der gleichen Ratssitzung den Lärmaktionsplan der Stufe 3 der Stadt Langenhagen genehmigt hat.

Schauen Sie doch mal auf die Seite 19 und ganz besonders auf die Seite 20. Dort stehen die festgestellten Fluglärmbelastungswerte für die Nacht. Dort heißt es über 60 – 65 dB= Null, 65 – 70 dB= Null, über 75 dB= Null. Wenn es keine festgestellte Belastung über 60 dB durch Flugzeuge in der Nacht gibt, warum fordern die Grünen dann öffentlichkeitswirksam eine Belastung unter 76 dB am Ohr des Schläfers. Forderung der Grünen Seite 1 finden Sie hier: https://ris.langenhagen.de/bi/___tmp/tmp/45081036123205986/123205986/01101902/02-Anlagen/01/Anlage1_LAPLangenhagen3Stufe_Abwaegung.pdf

Merken Sie was? Hier wird den Bürgerinnen und Bürgern eben mal eine Aktion suggiert, nach dem Motto, wir tun was. Aber eigentlich werden Sie an der Nase herumgeführt.

Sie glauben es nicht das wir keinen Nachtfluglärm über 60 dB haben? Den Link zu Lärmschutzaktionsplan finden Sie hier: https://ris.langenhagen.de/bi/___tmp/tmp/45081036123205986/123205986/01101902/02-Anlagen/02/LAPLangenhagen3Stufe_Endbericht.pdf

Eine weitere Forderung war, die Lärmbelastung nach dem Startgewicht der Maschinen zu berechnen und nicht die Zulassungswerte des TÜV als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Jetzt stellen Sie sich bitte mal vor, sie holen ihr neues Auto mit der Familie vom Autohaus,  und keine 300m später befinden Sie sich in einer Polizeikontrolle und die freundlichen Polizisten sagen Ihnen, dass sie heute mal nicht nach den Zulassungswerten des Autos messen, sondern danach wie laut das Auto unter Vollast mit der Familie ist, um dann eine Strafe auszusprechen? Was soll eine solche Forderung erreichen? Jedes technische Gerät vom Laubsauger über Rasenmäher bis hin zur Kaffeemaschine bekommt, wenn es alle Vorgaben auch hinsichtlich der Lärmbelastung einhält, eine Zulassung und danach hat man sich zu richten. Bringt das den lärmbelasteten Bürger irgendwie weiter? Nein, leider nicht.

Tja und dann bleibt da noch die von der Verwaltung zur Entscheidung vorgelegte Stellungnahme. Wenn diese Stellungnahme jemand Unbeteiligtes liest, dann hört sich dass doch ganz gut an. Oder?

Es geht aber nicht darum, dass sich etwas gut anhört, sondern es muss auch richtig sein. Und da ist es dann schon peinlich, wenn gleich unter Punkt 1.) die Begrifflichkeit Nachtflug falsch benutzt wird. Zur Erinnerung: Wir reden hier immer noch von einem offiziellen beschlossenen Schreiben der Stadt Langenhagen. Dort steht, dass die Stadt Langenhagen die Aufhebung der Befristung der Betriebsbeschränkungen (wie oben erklärt!) zum Nachtflugverbot ablehnt. Das Problem ist nur, dass es ja überhaupt kein Nachtflugverbot gibt. Oder warum starten und landen nachts immer Flugzeuge? Es gibt eine Nachtflugregelung aber ein Nachtflugverbot gibt und gab es nicht. Und genau bei solchen Punkten fängt eine sachliche und fachliche Differenzierung und Erfassung eines komplexen Sachverhaltes nun mal an. 

Und dann fordert die Stadt Langenhagen unter Punkt 2.) das sie ihre Resolution vom 04.06.2018 bekräftigt und die niedersächsische Landesregierung auffordert, ein Start- und Landeverbot (so steht es da nicht, aber so wäre es richtig) bis 2020 behutsam einzuführen. Wussten Sie, dass die Stadt gar keine Resolution verabschiedet hat? Der Rat der Stadt Langenhagen hat diese Resolution verabschiedet aber nicht die Stadtverwaltung. Von daher ist der Tenor auch in diesem Punkt aus unserer Sicht ebenfalls falsch. Es sei denn, dass die normalerweise neutrale Verwaltung sich plötzlich eine Resolution der Politik zu eigen macht?

Und es kann auch kein Start- und Landeverbot für die Nacht geben, da es überhaupt keine rechtlichen Grundlagen dafür gibt. Dies hat der Minister auch sehr deutlich dargelegt und erklärt warum dies so ist. Von daher, selbst wenn er wollte, er könnte es nicht und würde bei einem Klageverfahren vor Gericht den Prozess verlieren.

Warum schreibt die Stadt, die ja immerhin auch auf ihrer Ebene für die Einhaltung von Recht und Gesetz verantwortlich ist, dann so etwas in ihre Stellungnahme oder macht nicht wenigstens deutlich, dass es sich hierbei um politische Bekundungen des Rates der Stadt Langenhagen handelt und nicht im eine Sichtweise der Stadt? Richtig wäre gewesen, man hätte sinnvollerweise eine Gesetzesänderung als Stadt oder als Rat fordern können und nicht ein Nachtflugverbot , dass mit der derzeitigen Gesetzeslage überhaupt nicht umsetzbar ist.

Aber auch hier werden die Bürgerinnen und Bürger an der Nase herum geführt, denn keine Partei wird ihnen sagen, was im Koalitionsvertrag von SPD und CDU des Landes Niedersachsen steht. Oder wissen Sie, dass dort sinngemäß steht: Eine Einschränkung des Flughafens ist politisch nicht gewollt und vorrangig ist das Ziel die dauerhafte Vermeidung der Steuerunterstützung des Flughafens. 

Warum fordert die Resolution also so etwas? Will man dem Bürger nur Handeln vorgaukeln und sagen, wir haben ja was gemacht aber ihr seht ja, wir sind nicht gehört worden? Auch das ist gegenüber den Bürgerinnen und Bürger nicht nur unehrlich, denn es hätte andere Möglichkeiten gegeben, man hätte diese nur ohne ideologischen Hintergründe sachlich vortragen und gemeinsam erörtern und beschließen können. Es scheint aber so, als wenn dies nicht gewollt war. Oder wie kommt Ihnen das vor?

Wenn Ihnen jetzt noch klar wird, dass in der Stellungnahme nicht mal die richtigen Gesetze benannt werden, hier z.B. Bundes-Fluglärmschutzgesetz, welches es nicht gibt, sondern es gibt nur ein Fluglärmschutzgesetz, welches für Bund, Land und Kommune gilt, oder das es kein Fluglärm Gesetz gibt, sondern nur ein Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, dann kann man das durchaus belustigend finden. In einem offiziellen Schreiben der Stadt, beschlossen durch den Rat der Stadt Langenhagen, ist das dann schon nicht mehr so lustig. Als ehrenamtlicher Kommunalpolitiker muss man eigentlich erwarten und darauf vertrauen können, dass eine Vorlage zur Entscheidung für den Rat, so vorbereitet ist, dass das, was darin steht auch stimmt bzw. und das ist das Wichtigste, den Fakten und Tatsachen entspricht. 

Abschließend ist uns eine Anmerkung sehr wichtig. Sie sehen, wie belastet dieses Thema ist und jeder einzelne, der sich Betroffenen fühlt, muss und soll ernst- und wahrgenommen werden. Jeder Mensch empfindet Lärm individuell und man und darf keinen Betroffenen dafür verurteilen, dass der eine Fluglärm schlimmer findet und der andere Mensch den Eisenbahn- oder Strassenlärm.

Schon aus diesem Grund ist es so wichtig, sich diesem Thema sachlich und vernünftig zu nähern und die Menschen mitzunehmen. Allen Menschen wird man es nie recht machen können aber das Ziel muss doch sein, die Mehrheit für Kompromisse mitzunehmen und tragende Lösungen zu finden.

Diese Chance hat der Rat der Stadt Langenhagen, mit seiner Vorgehensweise vertan und alle Parteien sollten sich zukünftig an die Nase fassen, und im Sinne der betroffenen Menschen handeln und alle Seiten betrachten und dann Lösungsansätze erarbeiten.

Diese Show-Veranstaltung war auf jeden Fall beschämend für den Rat und man muss sich wirklich fragen, wie viel Porzellan damit vielleicht zerschlagen wurde.

Übrigens: ca. 80 Vereine und Projekte unterstützt der Flughafen in Langenhagen derzeit und ist als Sponsor tätig.

Sollten Sie im Juli das Stadtfest besuchen, denken Sie doch einfach mal daran, dass auch der Flughafen dieses wundervolle Fest seit Jahren unterstützt.

Um es ganz ehrlich zu sagen: Wir müssen uns als Bürgerinnen und Bürger, aber auch als Stadt und als Politiker die Fragen stellen, was uns dieser Flughafen, mit all seine Vor- aber auch durchaus Nachteilen wert ist und wie wir auch zukünftig gemeinsam an der Lösung von Problemen arbeiten. Alles andere wäre fatal und wird eben der Mehrheit der Menschen, die vom und mit dem Flughafen leben und davon leben nicht gerecht und auch diese Seite müssen wir in alle Lösungsoptionen mit einbeziehen.

Hier finden Sie die weiteren Drucksachen zu diesem Thema:

Die zweite Drucksache:  https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002367  

Die Dritte Beschlußdrucksache:  https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002370.

Im gleichen Atemzug wurde auch noch eine vierte Beschlußdrucksache, hier: Beschluss über den Lärmaktionsplan Stufe 3 an diesem Abend beschlossen https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002327

 

 

Bürgerservice geht auch anders. WAL beantragt 24/7 Smart Terminal

Wer am Donnerstag, den 06.06.2019 im Rathaus zum Bürgerbüro wollte oder musste, hat sich vermutlich irritiert die Augen gerieben, denn es herrschte eine Art von Ausnahmezustand im Rathaus. Viele Bürgerinnen und Bürger, teilweise mit kleinen Kindern, saßen im gesamten mehr als gut gefüllten Foyer des Rathauses und auch die Treppe in den 1. Stock war bis oben hin gut besetzt. Alle warteten darauf im Bürgerbüro ihre Pass-, Ummelde- oder Kennzeichenangelegenheiten erledigen zu können.  

Und während die Zeit voran Schritt und die Mitarbeiterinnen noch versuchten, dem großem Andrang Herr zu werden,  baute sich die wartende Schlange nicht wirklich ab und so kam was kommen musste, die gesetzlich erlaubte tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden der Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro war schon lange überschritten, es war kurz vor 20 Uhr und ca. 20 wartende Bürgerinnen und Bürger einschließlich Kleinkindern mussten nach Hause geschickt werden.

Teilweise warteten die Menschen dort 4 Stunden und mehr und wurden nun unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt. Wie der Presse am nächsten Tag zu entnehmen war, sorgte dies natürlich für erheblichen Unmut und man fragt sich schon, warum der Nummernautomat, der normalerweise systemseitig um 18:00 Uhr abgeschaltet wird, nicht bei Feststellen des erheblichen Andrangs schon vorher mit einem Blatt „Gesperrt“ zugeklebt wurde. 

Den entsprechenden Artikel der HAZ finden Sie hier: 

https://www.haz.de/Umland/Langenhagen/Langenhagen-Ueberfuelltes-Buergerbuero-sorgt-fuer-Aerger

Darüber hinaus sind die Händler natürlich untereinander gut verknüpft und wessen Automatennummer eher gezogen wird, der übernimmt auch gerne mal einen freundschaftlichen Gefallen und so kommt ein Händler mit 20 An-, Ab- oder Ummeldungen. Eine Hand wäscht halt die Andere.

Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger kann dies allerdings nicht sein. Denn dies geht zu Lasten aller.

Was also tun?

Wir als WAL sondieren schon seit längerem den Markt und haben uns nach so genannten 24/7  Smart Terminals umgeschaut, an denen die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr von irgendwelchen Öffnungszeiten eines Bürgerbüros abhängig sind, um Dokumente abzuholen. Bei der Post sind solche von Öffnungszeiten unabhängigen Paketterminals durchaus schon Gang und Gäbe und normal.

Wir haben daher nun einen Antrag gestellt, dass der Rat der Stadt Langenhagen beschließen möge, dass die Verwaltung als Erweiterung eines bürgerfreundlichen Services ein 24/7 Smart Terminal zu Testzwecken aufstellt und das Angebot ggf. dauerhaft erweitert und einrichtet.

So muss der Bürger zwar zur Beantragung von Dokumenten oder Passangelegenheiten noch in das Bürgerbüro aber die Abholung kann dann ganz normal aus dem Schließfach erfolgen, was nur der Betroffene selbst öffnen kann.

So werden die Mitarbeiter von diesen auch zeitaufwendigen Arbeitsschritten entlastet und können Aufgaben erledigen, für die man noch selbst vor Ort zur Unterschrift erscheinen muss.

Den Antrag sowie Anlagen und die Beschreibung eines 24/7 Smart Terminals finden Sie hier:

https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002372#searchword

Was damit allerdings noch nicht geklärt ist, sind die Händler, die teilweise mit vielen Kennzeichen-Anträgen das Bürgerbüro natürlich auch blockieren. Wir prüfen hier gerade die Option, dass man einen (1) Schalter nur für gewerbliche An-Ab-und Ummeldungen einrichtet, welcher andere Aufgaben mit übernehmen kann, wenn gewerblich keine Wartenden vor Ort sind. 

Wir hoffen, dass die anderen Parteien unseren Antrag unterstützen und das Serviceangebot somit erheblich verbessert und erweitert wird. Gleichzeitig kann die Ressource Mitarbeiter dann bei anderen Aufgaben besser eingesetzt werden.

Eins dürfen wir dabei nie vergessen, was für den Bürger schon mehr als ärgerlich ist, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tagtäglich erleben und beide Seiten haben einen Anspruch darauf bestmögliche Unterstützung zur Verfügung gestellt zu bekommen.  

 

 

Eine Herzensangelegenheit. Unser Antrag für eine Rollstuhlschaukel und ein Rollstuhlkarrusell.

Wenn wir die Zeitung aufschlagen, lesen wir sehr oft etwas über neue Baugebiete in denen  seniorengerechtes und barrierefreies Bauen Bestandteil ist. Wenn der Rat der Stadt Langenhagen über Bauobjekte oder Baumöglichkeiten diskutiert, ist es Standard, dass man eben genau auf seniorengerechtes und barrierefreies achtet und dies als Auflage mit beschlossen wird. Es ist halt eine Selbstverständlichkeit und in allen Köpfen.

Wenn man allerdings mit seinem Kind auf dem Spielplatz verweilt, wird recht schnell deutlich, dass vieles eben noch nicht selbstverständlich ist. Spätestens dann, wenn Kinder aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mit klettern können oder aufgrund des Rollstuhls nicht am spielen teilnehmen können, gerade genau dann wird deutlich, dass Inklusion in den Schulen und Kindergärten zwar in aller Munde ist, die Realität aber leider überall doch noch anders aussieht. 

Kinder können dann durchaus hart sein und den Spielgefährten im Rollstuhl eben stehen lassen, weil die Rutsche oder der Sandkasten dann doch interessanter ist. Dabei ist es ganz einfach auch hier Angebote zu schaffen und die Möglichkeit,  dass Kinder mit Einschränkungen nicht mehr nur am Spielfeldrand stehen müssen, wenn es in den Sandkasten oder an die Schaukel geht.

Es war daher unser Herzenswunsch dies zu ändern und wir sind glücklich, dass ein erster richtiger und wichtiger Schritt dazu gemacht wurde. Wir haben einen Antrag auf zwei Rollstuhlschaukeln und zwei Rollstuhlkarussels gestellt und in den verschiedenen Ausschüssen, wie dem Beirat für Menschen mit Behinderung oder dem Ausschuss für Soziales unsere Beweggründe vorgetragen und um Unterstützung geworben und gerungen. Kleine Änderungen wurden gemacht und schlussendlich hat der Rat der Stadt Langenhagen mit nur einer Enthaltung unserem Antrag zur Anschaffung und Errichtung einer Rollstuhlschaukel und eines Rollstuhlkarussels zugestimmt und die Verwaltung ist jetzt damit beauftragt im Bereich des Mehrgenerationenpfads im Eichenpark einen Bereich dafür zu identifizieren und das Gerät aufzustellen.

Es war uns wichtig, dass die beiden Spielgeräte nicht an getrennten Standorten aufgebaut werden, sondern sich an einem Ort befinden, da es sich hier um getrennte Formen des gemeinsamen Spielens handelt. Wenn diese Spielgeräte gut angenommen werden, dann werden wir weiter daran arbeiten, dass alle neuen oder zu modernisierenden Spielplätze ebenfalls ein solches Angebot enthalten.

In einem nächsten Schritt werden wir uns auch dafür einsetzen, dass der Sandkasten mit speziellem Bodenplatten, sogenannten EPDM Platten ausgelegt wird. Kinder können dann mit dem Rollstuhl ebenfalls am oder im Sandkasten spielen und wenn man die Platten einmal um den gesamten Sandkasten oder Spielplatz legt, können alle um den Sandkasten herumtoben und z.B. fangen spielen.

Wir freuen uns schon riesig darauf viele glückliche und lachende Kinder spielen zu sehen und freuen uns, dass der Rat diesem besonderem Herzenswunsch ohne Diskussion zugestimmt hat. 

Den Link zum Antrag finden Sie hier:  

https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002183

Die Presseartikel finden Sie hier:

https://www.haz.de/Umland/Langenhagen/Langenhagen-Erster-Spielplatz-fuer-Kinder-im-Rollstuhl-geplant

https://www.extra-verlag.de/langenhagen/kurzgemeldet/ein-inklusives-projekt-d107906.html

Deine Stadt – Kommunalpolitik vor der eigenen Haustür der Podcast

Seit Wochen haben wir geplant, uns mit der notwendigen Technik sowie der Software auseinandergesetzt, getüftelt, probiert und getestet. Und warum und wozu das Ganze?

Die Antwort ist durchaus einfach: Wir wagen etwas Neues und nehmen eine Vorreiterrolle ein.

Anträge um die Ratssitzungen durch Liveübertragung aus dem Ratssaal den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen sind bisher immer abgelehnt worden. Die bisherigen Diskussionen haben gezeigt, dass es viele Gründe gibt, die Für aber auch Gegen eine Übertragung sprechen. Letztendlich hat sich Mehrheit  bisher immer dagegen ausgesprochen und auch das ist Demokratie und dieses Ergebnis hat man zu respektieren.

Aber was kann man tun, um den Menschen Kommunalpolitik näher zu bringen. Wie kann man junge Menschen dafür begeistern, sich zu engagieren und wählen zu gehen. Es gibt tolle Organisationen und Projekte, wie z.B. „Pimp your Town“ die im Rahmen von Projektarbeiten zu diesen Themen, neben den Schulen und mit den Schulen aktiv sind.

Wir tragen ab sofort mit einem weiteren Puzzleteil unseren Beitrag dazu bei, um das Thema Kommunalpolitik dahin zubringen, wo die Menschen, egal ob Alt oder Jung, auch sind. Auch wir sitzen nicht in irgendeinem Verwaltungsbüro, um auf den Bürger zu warten, sondern wir suchen das Gespräch, die Diskussion oder auch den Austausch um die Bürgermeinung und den Bürgerwillen auch wirklich vertreten zu können.

Also zusätzliches Angebot sind wir jetzt daher unter die Podcaster gegangen und  veröffentlichen ab sofort regelmäßig unseren Podcast: „Deine Stadt – Kommunalpolitik vor der eigenen Haustür“ Auf vielen möglichen Plattformen haben wir unseren Podcast angemeldet und so kann man uns jetzt morgens im Bus, in der Pause, nachmittags beim Kaffee, abends auf dem Sofa oder aber auch im Bett hören und sich mit dem Thema Kommunalpolitik beschäftigen und auseinander setzen. 

Dazu bringen wir zukünftig ausgewählte Themen am praktischen Beispiel der Ratssitzungen per Podcast an den M/W/D und freuen uns auf einen intensiven Austausch. Wir werden dazu auch Experten in die Podcasts einladen bzw. anhören und uns so den verschiedensten Themen von allen Seiten betrachtend nähern und diese erschließen.

Wir haben dazu einen eigenen Blog eingerichtet, auf dem man per Kommentar Anregungen, Sichtweisen oder aber gegenteiliges Äußern und darstellen kann.  Der Blog für „Deine Stadt – Kommunalpolitik vor der eigenen Haustür“ ist über folgenden Link zu erreichen:  https://deinestadt.podigee.io 

Selbstverständlich haben wir auch einen RSS – Feed und sind bei allen bekannten Musik- und Podcastanbietern wie I-Tunes, Spotify,  Google, TuneIn und und und zu finden.  

Eine Übersicht mit den verschiedensten Links finden Sie hier, ansonsten einfach auf den Musikplattformen unter Suche „Deine Stadt“ eingeben und schon ist man eigentlich erfolgreich bei der Suche. (Falls dies nicht der Fall sein sollte, sind wir für einen Hinweis sehr dankbar und werden unseren Podcast dann dort schnellstmöglich anmelden).

I-Tunes Apple: https://itunes.apple.com/de/podcast/deine-stadt-politik-vor-der-eigenen-haustür/id1456293585?mt=2

Spotify: https://open.spotify.com/show/7L4czUH6G3VFjbATvDpoHo?si=8Ne5zM_LSLS8gjmK8zdT8g

Podcast.de: https://www.podcast.de/podcast/648407/

TuneIn: https://tunein.com/podcasts/News–Politics-Podcasts/Deine-Stadt—Politik-vor-der-eigenen-Haustur-p1213915/

Podbean: https://www.podbean.com/site/Search/index?v=deine+stadt

RadioPublic: https://radiopublic.com/deine-stadt-politik-vor-der-eige-G4wnL7

Listennotes.com: https://www.listennotes.com/podcasts/deine-stadt-politik-vor-der-eigenen-haustür-IiDS7bNw3VY/

Google ist ebenfalls aktiv. Der Link wird später noch ergänzt. Einfach über Google Podcast App suchen: „Deine Stadt“.

Ihr findet uns natürlich auch unter: Podlist.de, Stitcher.com, Fyyd.de, Spaactor.com

 

 

 

 

 

Lärmaktionsplan der Stadt Langenhagen 3. Stufe

Sage bitte keiner, dass Kommunalpolitik grundsätzlich langweilig oder öde ist. Wie oft lesen wir in der Presse, dass im Rat der Stadt Langenhagen hart um ein Ergebnis diskutiert und gerungen wird.

Und dann gibt es auch immer wieder diese Tage wo die politischen Mitstreiter einen mehr als nur ein Schmunzeln abringen.  Dieses Schmunzeln oder gar fast auch Schenkel klopfen offenbart sich gerade bei einem doch sehr ernsten Thema, nämlich dem Lärmaktionsplan der Stadt Langenhagen.

Aber von vorne:

Im Ratsinformationssystem kann man unter dem Punkt BD/2019/075 den Lärmaktionsplan 3. Stufe Stadt Langenhagen – Entwurf zur Offenlage- finden. („Offenlage“ bedeutet, dass der Lärmaktionsplan demnächst öffentlich ausgelegt wird und jeder dazu eine Stellung abgeben kann) Die Auslegung ist vom 01.04. bis 29.04.2019 geplant.

Den Link zum Lärmaktionsplan finden Sie hier: 

https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002180

Dieser Lärmaktionsplan sagt eine Menge über die Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Langenhagen aus und zeigt auch notwendiges Handeln auf. Von daher ist es wichtig, schon jetzt geeignete Maßnahmen zur möglichen Lärmreduzierung in die Wege zu leiten, werden doch in diesem Lärmaktionsplan  der Strassen, der Schienen und der Fluglärm analysiert, betrachtet und geeignete Maßnahmen empfohlen.

Betrachtet man die Ergebnisse nun etwas näher, dann sind zwei Dinge auffallend und festzuhalten.

1. Die Lärmbelastung ist im Gegensatz zu den 2 vorhergegangen Lärmaktionsplänen 2009/2010 und 2012 teilweise erheblich zurück gegangen.  Es gibt aber durchaus Licht und Schatten.

Der Strassenlärm ist am Tag im Gegensatz zu 2009 über alle Belastungspegel hinweg von 55 dB bis über 75 dB von 15.600 auf 10.300 gesunken. Und bei Nacht ist der Belastungspegel von 50 dB bis über 70 dB von 8.200  (im Jahr 2009) auf 5.700 (2018) gesunken (siehe Seite 14). Es zeigt sich aber dennoch eine insgesamt weiterhin deutliche Belastung insbesondere durch Lärmbänder der Bundesautobahnen, weswegen ein Tempolimit von 120 km/h oder bei Nacht von 100 km/h empfohlen wird.  

Der Schienenverkehrslärm stellt sich gemäß der Lärmkartierung weiterhin als problematisch dar. So ist die Anzahl der Belasteten über die Bereiche von über 55dB bis über 60 dB im Jahr 2009 z.B. 5.160 und im Jahr 2018 bei 5.190 gewesen oder z.B. 2009 bei über 75 dB bei 40 und im Jahr 2018 bei 130 (siehe Seite 18). Das Problem ist, dass die Kommune, also die Stadt Langenhagen für diesen Bestandteil des Lärmaktionsplans überhaupt nicht zuständig ist und die Aufstellung eines Plans zur möglichen Reduzierung des Lärms durch das Eisenbahnbundesamt zu erfolgen hat.

Die mögliche Belastung durch Flugverkehr ist gegenüber der Untersuchung 2012 tagsüber nahezu gleich geblieben bzw. durchaus gesunken. So war die Belastung bei einem Wert von 55dB-60dB im Jahr 2012 5.600 und im Jahr 2018 5.400. Auch bei einem Pegel von 60dB – 65 dB. ist der Wert von 3.500 auf 3.400 gesunken. Nachts ist diese Belastung gestiegen. Z.B. 50dB-55dB von 3000 auf 5.200 und bei 55 dB bis 60 dB von 700 auf 1000. Belastungen darüber gibt es nicht. Diese liegen bei komplett Null (siehe Tabelle Seite 20).

Was in dieser Tabelle bzw. Aufschlüsselung leider nicht allumfassend zur Geltung kommt, ist, dass sich die Belastung nachts auch immer wieder durch die Ausweisung neuer Baugebiete erhöht. Das Problem dabei ist, dass Bauland rar ist und alleine in Langenhagen ca. 2.000 Wohnungen fehlen. Werden die Flugzeuge also leiser, so sinkt logischerweise der Bereich der von der Belastung betroffenen Menschen vor Ort und die ausgewiesenen lärmbelasteten Bereiche werden kleiner (Stichwort der Lärmkegel reduziert sich). Es passiert also genau dass, was man mit einem Lärmaktionsplan erreichen möchte. Man möchte die Anzahl der lärmbelasteten Menschen senken und schafft dies mit diesen Maßnahmen auch sehr gut.

Aufgrund des Wohnungsmangels befindet sich die Politik aber auch die Verwaltung jetzt natürlich in einer Zwangslage und möchte diese freigewordenen wenig lärmbelasteten Grundstücke, aufgrund der Lärmreduzierung natürlich erneut bebauen lassen, um den Druck vom Wohnungsmarkt zu nehmen. Eine solche Maßnahme aber schafft wieder neue Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die dann durch Lärm belastet sind. Und je näher es an den Flughafen heran geht, umso belasteter sind diese Personen nunmal, da der produzierte Lärmkegel sich physikalisch natürlich nur begrenzt beeinflussen lässt.  

Im Grunde machen Politik und Verwaltung somit also nichts anderes, als den Lärm damit wieder auf den Leib zu rücken und erneut Bürgerinnen und Bürger diesen vorher noch erfolgreich bekämpften Lärm, wieder auszusetzen. Und das wiederum hat zur Folge, dass die Betroffenen unglücklich sind und sich beschweren und die Politik erneut in einer Zwickmühle und Falle ist. Jeder kennt vielleicht diese sogenannte Hamsterrad. 

Im Grunde genommen aber ist es ja ganz einfach und man muss dann auch mal aus dem Hamsterrad aussteigen.  Auch wenn Bauland knapp ist, muss man dieser Biberfalle widerstehen und darf die lärmbelasteten Bereiche (Siedlungsbeschränkungsbereiche genannt) eben nicht mit der Lärmreduzierung verkleinern, um neues Bauland zu gewinnen, sondern man muss sich andere mögliche Konzepte einer sinnvollen Bebauung überlegen, solange es eben nicht zu neuen lärmbelasteten Menschen führt. Und dort wo dies nicht möglich ist, muss man eben sinnvoll darlegen und erklären, warum eine Wohnbebauung nicht möglich ist. Und genau dies haben wir als WAL auch angeregt, damit dies in den Lärmaktionsplan aufgenommen wird und zukünftige Entscheidungsträger sich daran halten können.

Überraschend ist, dass selbst Experten über diese Option wohl noch nie so richtig nachgedacht haben. 

https://www.extra-verlag.de/langenhagen/kurzgemeldet/bahnbrechend-d101846.html

So richtig nachgedacht aber haben wohl auch die Ratskolleginnen und Ratskollegen von der Gruppe  Bündnis 90/Die Grünen – Die Unabhängigen in Bezug auf ihren Ergänzungsantrag zum Lärmaktionsplan wohl nicht so richtig. Oder soll hier nur Populismus und Aktion vorgetäuscht werden?

In ihrem Ergänzungsantrag fordert diese Gruppe unter Punkt 3. Flughafen Hannover – Langenhagen folgendes:

a. Nächtlicher Ausschluss von lauten Fluggeräten anhand des real gemessenen Lärms (z.B. LAS max 76dB) Erinnern sie sich an die Aufschlüsselung der Tabelle des Lärmaktionsplans etwas weiter oben oder Seite 20 der Drucksache? Dort steht für den Fluglärm, dass es über den Belastungswert von 60 dB keine Belasteten, also NULL Belastete gibt. Gut wir lassen das einfach mal so stehen. Aber mal ehrlich, ein Schmunzeln, ringt einem dass doch schon ab. Oder?

Was wir aber nicht stehen lassen wollen und dass sollte man als Langenhagener ruhig mal gehört haben, ist, dass Langenhagen sich selbst schon sehr strenge Lärmwerte auferlegt hat.

In dem Aktionsplan heißt es: Für den Lärmaktionsplan werden Auslösewerte von 70/60 dB (A) (L den/L night) für eine Lärmaktionsplanung von den Bundesländern empfohlen. Dass heisst, die Belastung tagsüber ist bei 70 dB begrenzt und nachts bei 60 dB.

Für die Stadt Langenhagen werden Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung von 65/55 dB (A) (L den/L night) vorgeschlagen, die jeweils 5 dB unter den vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz empfohlen Werte liegen.

Langenhagen ist also, was den Schutz der lärmbelasteten Einwohner angeht, weiter als es die Empfehlung des Landes Niedersachsen vorgibt. Das darf man auch mal lobend erwähnen und unterstreichen, zumal damit eindeutige HotSpots der Belastung in Langenhagen erkennbar sind und diese dann angegangen werden können.

Kommen wir aber zurück zum Antrag der Gruppe der Grünen – die Unabhängigen.

Unter Punkt 3. b. heisst es: Lärmbezogene Staffelung der Start- und Landeentgelte.

Und spätestens jetzt muss man sich doch schon verwundert die Augen reiben. Sitzen diese Ratskolleginnen und Ratskollegen jetzt schon im Aufsichtsrat dieses Wirtschafts-unternehmens oder wie kann man auf die Idee kommen, einem Unternehmen der freien Marktwirtschaft seine Preispolitik vorschreiben zu wollen? Spätestens da offenbart sich wieder welch Geist hinter dieser Forderung steckt und erinnert doch recht stark an die Forderung nach einem  Veggie-Day, dem Verbot des Ponyreitens für Kinder, Verbot von Deutschlandfahnen während der Europameisterschaft oder dem Verbot des Biertrinkens in der Öffentlichkeit und so weiter und so weiter. Und so schließt sich der Kreis. Neben all den harten Debatten ist auch plötzlich immer mal wieder etwas erheiterndes und lustiges dabei. Traurig nur, dass diese Anträge ja auch ernst gemeint sind.

Übrigens: Wen es interessiert, dem sei versichert, dass die Unternehmen, die diese Entgelte am Flughafen bezahlen müssen, schon heute sagen, dass Langenhagen in diesem Bezug schon sehr teuer ist. 

 

 

Ist eine Resolution des Rates gegen die AfD der richtige Weg?

Wer in den letzten Tagen aufmerksam die Presse verfolgt hat, der konnte z.B. im „Langenhagener Echo“ am 08. Februar 2019 in einem Artikel etwas über „Multiplikatoren der Demokratie“ lesen.

Es handelt sich dabei um einen Bericht über einen Antrag der Ratsmehrheit gegen die AfD.  In diesem Antrag wird die AfD aufgefordert, dass AfD-Meldeportal „Neutrale Lehrkräfte“ abzuschalten. 

Möchte man dazu mehr erfahren, empfiehlt sich ein Blick in das Ratsinformationssystem. Dort findet man unter folgender Bezeichnung, folgenden Antrag: „BD/2019/054 – Gegen Bespitzelung und Einschüchterung – für die Stärkung demokratischen Denkens in unseren Schulen“ 

Hier ist der Link zu dem Antrag:

https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002152#searchword

Wer sich jetzt genau die Verfasser bzw. Ansprechpartner dieses Antrages anschaut, der wird selbstverständlich erkennen, dass die AfD nicht als Ansprechpartner bzw. als Verfasser aufgeführt ist. Dies ist logisch, denn sie ist schließlich Betroffene dieses Antrages. 

Und es fehlt die WAL. Wir als WAL wurden im Vorfeld an diesem Antrag beteiligt und wir wurden auch gefragt, ob wir uns an diesem Antrag anschließen wollen. Dies haben wir nicht getan. 

Nun kann man daraus natürlich interpretieren, dass wir als WAL das Meldeportal für richtig halten, dem ist aber nicht so.

Auch wir bezeichnen ein solches Portal, als ein über das Ziel hinaus geschossenes Projekt, dass auch und gerade, den vielen engagierten Lehrkräften nicht gerecht wird und alle unter einen nicht hinnehmbaren Generalverdacht stellt. 

Aber warum haben wir uns dann nicht beteiligt? Um das zu verstehen, ist es vielleicht zweckmäßig wenn man die Möglichkeit hat, die Mail zur Kenntnis zu nehmen, welche wir als WAL den anderen Fraktionen dazu geschrieben haben (Auszug):

Sehr geehrter Herr …….,

herzlichen Dank für die Übersendung und Beteiligung an Ihrer Mail.

werte Fraktionsvorsitzende und 
werte Einzelratsmitglieder,

unabhängig davon, was ich grundsätzlich von dieser Meldeplattform halte und auch persönlich sowie als Ratsmitglied der WAL jederzeit auch öffentlich darstellen und erklären würde, bin ich der Überzeugung, das es nicht die Aufgabe des Rates der Stadt Langenhagen ist, eine solche Resolution zu verabschieden.

Während der Kultusminister und auch der Ministerpräsident sich selbstverständlich für diesen Bereich verantwortlich zeichnen, da auch und gerade die Schulen unter das Landesgesetz fallen, ist es um so wichtiger und richtiger, dass diese dazu auch politisch deutlich Stellung beziehen müssen.

Die Stadt Langenhagen ist im Gegensatz dazu als Schulträger grob dargestellt, nur für die Bereitstellung von Gebäuden und der damit verbundenen Struktur zuständig. Mir ist nicht bekannt, dass die Stadt Langenhagen sich über diesen Bereich hinaus, öffentlich in die damit verbundenen Herausforderungen jemals eingemischt hat.

Der Mangel an Lehrkräften, an Integrationsassistenzen, an sozialpädagogischen Fachkräften zur Inklusion etc. zu all diesen Themen haben wir (bis auf die Notwendigkeiten in bestimmten Diskussionen, wie z.B. Schließung Förderschule etc) geschwiegen und eben keine Resolutionen verabschiedet, obwohl es in diesen Bereich mehr als erhebliche Spannungen gibt und gab. Aber sie sind halt auch Landespolitisch belegt und fielen nie in unseren Zuständigkeitsbereich bzw. hat dies auch nie jemand so gesehen.
  
Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass Sie als ehemaliger Schulleiter aber auch die anderen ehemaligen Lehrkräfte als gewählte Ratsmitglieder der Meinung sind, dass hier ein Zeichen gesetzt werden sollte. Den Weg über eine Resolution des Rates halte ich jedoch für mehr als unzweckmäßig, ja sogar für falsch.

Im Gegenteil, ich persönlich bin sogar der Meinung, dass man solchen Aktionen nicht noch mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen sollte, indem man dieses Thema dann auch noch kommunalpolitisch auf eine Bühne bzw. Plattform hebt.

……

Unabhängig davon haben alle Langenhagener Lehrkräfte sowie deren mögliche Aktionen selbstverständlich meine vollste Unterstützung und ich würde dies aus parteipolitischer Sicht auch immer unterstützend kommentieren und erklären. 

Als ein anderes mögliches Mittel könnte man durchaus über eine gemeinsame Presseerklärung nachdenken, wenn man denn der AfD wirklich genau diese Bühne geben will. Ich würde Sie ihr nicht bieten, mich aber sofort uneingeschränkt beteiligen.

……

Beste Grüße an alle engagierten Mitstreiter
Andreas Eilers

Wenn also der Rat der Stadt Langenhagen aktiv wird, dann tut er dies immer im Namen der Stadt Langenhagen und damit auch im Namen seiner Bürgerinnen und Bürger.

Die letzte zur Abstimmung gestellte Resolution war von „Die Linke“ eingebracht worden und war zum Thema „Nachtflugverbot“. Hier hätte der Rat im Namen seiner Bürgerinnen und Bürger, sich für ein Nachtflugverbot gegenüber dem Land Niedersachsen und dem Betreiber des Flughafens ausgesprochen und sich sogar noch mit Steuergeldern an einer aussichtslosen Klage beteiligt.  Dies wurde Gott sei Dank abgelehnt.

Aber was sind denn jetzt die Aufgaben eines Stadtrates? Dazu folgende Beispiele:

Der Stadtrat ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Die Stadtratsmitglieder entscheiden über die Entwicklung der Gemeinde, wie etwa Investitionen in öffentliche Projekte (z.B. Bau- und Sanierungsarbeiten, Umbaumaßnahmen an Schulen, Bibliotheken, Kindergärten, Hallenbäder, Sportplätze etc.). Die gefällten Entscheidungen werden von der Verwaltung dann umgesetzt. Ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt ist die Verabschiedung von Bebauungsplänen. Diese legen fest, wo und wie gebaut werden darf. Andere wichtige Aufgaben des Rates sind der Erlass von Satzungen, der Beschluss über die Höhe von Grund- und Gewerbesteuer, die Festsetzung von Gebühren und Entgelten und die Aufstellung der Haushalts- und Wirtschaftspläne. Satzungen sind Gesetze auf Gemeindeebene. In diesen sind grundsätzliche Dinge geregelt, die die Bürger betreffen, wie z.B. die Hundesteuersatzung, Vergnügungsteuersatzung oder die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung. Die wichtigste Satzung, die der Rat beschließen muss, ist die Haushaltssatzung. In dieser werden die in einem Kalenderjahr erwarteten Ausgaben und Einnahmen aufgeführt.

Und jetzt will der Rat eben im Namen seiner Bürgerinnen und Bürger für die Stadt Langenhagen diese Meldeplattform geißeln und eine Resolution verabschieden. Dabei versucht man zu unterstreichen, dass ja der Ministerpräsident aber auch der Kultusminister des Landes Niedersachsen dies getan haben. Es wird jetzt wohl wenig überraschen, wenn wir als WAL dazu feststellen, dass das auch deren Job ist. Dafür ist das Land Niedersachsen nämlich verantwortlich und wenn der Ministerpräsident und der Kultusminister als oberster Dienstherr der Lehrkräfte sich dazu nicht äußern und klar abgrenzen würden, würde etwas ganz gewaltig schief laufen in Niedersachsen.

Aber muss sich jetzt der Rat dazu äußern? Im Namen und zum Wohle seiner Bürgerinnen und Bürger? Als Rat? NEIN. Als politische Vertretung? Vielleicht.

Müssen wir uns schützend vor die Lehrkräfte in Langenhagen stellen? 

„JA“ wir als Parteien, Wählergemeinschaften etc. müssen uns mit den Lehrkräften solidarisieren und ihnen gegen mutmaßliche Diffamierungen zur Seite stehen. Denn, dass dieses Portal, auch die Lehrer in Langenhagen intensiv beschäftigt, ist mehr als verständlich.

Die Parteien in Langenhagen müssen hier aber aus unserer Sicht nicht für die Bürger aktiv werden, sondern als politische Vertretungen gegen eine Aktion einer politischen Vertretung. Und von daher wäre eine gemeinsame Presseerklärung aller Parteien aus unserer Sicht der zweckmäßigere Weg gewesen.  Das wäre ein Zeichen des Zusammenhaltes gewesen, welches es bisher aus unserer Kenntnis heraus bei einem solchen Sachverhalt nicht gab. Das es sich hier um einen schmalen Grat einer feinen Differenzierung handelt, ist uns natürlich klar. Aber genau diese Differenzierung müssen wir als Ratsmitglieder nun mal in allen Bereichen sehr genau nehmen und danach handeln und entscheiden. Bei Steuergeldern und Zuschüssen erwarten das unsere Bürger zu recht schließlich auch.

In diesem Zusammenhang müssen uns aber auch andere Dinge Sorgen machen bzw. aufhorchen lassen. Führt man zu diesem Sachverhalt mit einzelnen Ratsmitgliedern das Gespräch, kommt immer wieder auch der Hinweis, dass man Sorge hatte oder hat, diffamiert zu werden, wenn man sich als Verfasser oder aber in seiner Fraktion gegen eine Beteiligung an dieser Resolution ausgesprochen hätte.

Spätestens jetzt muss man deutlich aufhorchen und sich wirklich Gedanken machen. Ist es schon so weit gekommen? Da schweigen einige lieber oder beteiligen sich lieber an einer Resolution, aus Sorge, dass sie ansonsten ausgegrenzt werden könnten oder dadurch unter Rechtfertigungsdruck geraten. Spätestens hier wird die Überschrift im Echo „Multiplikatoren der Demokratie“ eine echte Realitätsfrage, denn wie weit soll dieses Schweigen oder Hinnehmen denn gehen? Hatten wir dies nicht alles schon mal?

Neulich fand in einer Schule eine durchaus spannende Diskussionsrunde mit Vertretern der politischen Fraktionen vor Schulklassen statt. Nun saßen in der 1. Reihe vereinzelt Schülerinnen und Schüler, die ein T-Shirt mit der Aufschrift „Fuck Afd“ oder „Fuck Nazi“ trugen. Dies ist durchaus Teil einer freien Meinungsäußerung und die Vertreter der AfD müssen damit leben, dass dem so ist. 

Natürlich könnten die Betroffenen der AfD jetzt darüber diskutieren, ob dies nicht auch eine Frage des Neutralitätsgebotes der Schule sei oder ob es ein fairer Umgang und politisch guter Stil ist, wenn sich eine Diskutantin der Grünen auf dem Podium lieber damit profiliert, dass sie deutlich macht, wie toll Sie diese T-Shirt Aktion findet , nur um Applaus zu erhaschen. Man nimmt dies so hin, aber die ernsthafte Diskussion wird nicht gesucht. Die Chance war da, denn die AfD war ebenfalls vertreten.

Oder schauen wir doch mal zurück zum Juli 2017 wo die „Offene Gesellschaft“ sehr öffentlichkeitswirksam ihre „10 Thesen“ auch im Rathaus „angeschlagen“ bzw. angebracht hat.

Wo war da eigentlich der Aufschrei oder der Einspruch der anderen Parteien, dass diese Aktion gegen das Neutralitätsgebot im Rathaus verstößt? Wird hier seitens einiger Parteien mit zweierlei Maß gemessen? Nun gut, zumindest sind ja auch Ratsmitglieder öffentlichkeitswirksam beim Thesenanschlag dabei gewesen. Vielleicht hat man deswegen beide Augen geschlossen gehalten.

Erst eine nichtöffentliche Ratsanfrage seitens der AfD, führte dazu, dass man seitens der Verwaltung reagierte, zumal trotz Verbot bzw. entgegen der Absprache erneut ein Thesenanschlag erfolgte und dann wieder abgenommen werden musste.

Sind übrigens wirklich alle Thesenanschläge, auch von den öffentlichen Gebäuden wie z.B. den Dorfgemeinschaftshäusern etc. wieder entfernt worden? Hoffentlich kommt keiner auf die Idee, die Dorfgemeinschaftshäuser mal abzufahren und dies zu überprüfen. Das Ergebnis könnte spannend sein und könnte vermutlich zeigen, wer was wie ernst nimmt bzw. wie engagiert man bei bestimmten Dingen zur Sache geht und wo nicht. Es ist halt immer eine Frage der Agierenden und wen es trifft. 

Bleibt abschließend nur noch eine Frage offen und vielleicht unterstreicht diese ja sogar wirklich die oben geäußerten Sorgen einiger Vertreter des Rates. 

Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten eine Resolution gegen dass Meldeportal der AfD verabschiedet. Initiator dieser Resolution: Die SPD und beteiligt: Ein pensionierter Politiklehrer.  Der Rat in Wennigsen hat ebenfalls eine Resolution verabschiedet. Initiator: eine pensionierte Lehrerin der Grünen. Burgdorf will ebenfalls eine Resolution verabschieden. Initiator die SPD mit einem Lehrer und der CDU. Auch Laatzen hat eine Resolution verabschiedet. Initiator die SPD. Und Langenhagen? Initiator: die SPD durch einen ehemaligen Schulleiter. 

Lassen sich daraus Schlüsse ziehen? Diese Frage muss jeder für sich selbst beantworten. Man muss aber aufpassen, dass man sich nicht zum Spielball politischer Interessen macht,sondern sich auf den Kern des Problems konzentriert. 

Dieser Kern heißt deutlich:

So nicht, liebe AfD. Wir als WAL erklären unsere Solidarität deutlich mit allen Langenhagener Lehrkräften, die täglich engagiert, auch unter widrigen Bedingungen und leider oft, in nicht zur Verfügung stehenden Gebäuden und Räumlichkeiten, unsere Kinder mitnehmen und bilden. Das Eine oder Andere schwarze Schaf kann niemals die Begründung dafür sein, dass deswegen alle Lehrer unter Generalverdacht gestellt werden.

Die Diskussion im Rat am 04. März 2019 wird auf jeden Fall interessant.