Corana-Maßnahmen und das Wort „Allgemeinverfügungen“ sind im Moment überall gegenwärtig. Unser tägliches Leben wird dadurch geregelt, vielleicht sogar in vielen Bereichen eingeschränkt oder stellt an uns alle neue Herausforderungen.
Wir haben in diesem Zusammenhang schon früh an die Eltern und Erziehungsberechtigten gedacht und in einem unserer ersten Anträge, zusammen mit der Verwaltung, z.B. eine Beschlussdrucksache in den Rat eingebracht, dass die Elternbeiträge für Krippen- und Hortplätze während der Schliessungszeiten, nicht mehr eingezogen werden sollen und die Eltern von diesen Zahlungen schnellstmöglich entlastet werden. Für den Monat März gibt es die Hälfte der Beiträge zurück. Die dafür entstehenden Kosten trägt die Stadt und das entlastet die Betroffenen. Diesem Antrag ist der Rat der Stadt Langenhagen gefolgt und viele Eltern freuen sich schon über die bereits erstatteten Beiträge.
Der Dank dafür muss aber auch an den Kita-Stadtelternrat gehen, der sich hier, wie immer, sehr vermittelnd und engagiert für die Eltern eingesetzt hat.
Die beiden Anträge dazu finden Sie hier:
https://ris.langenhagen.de/bi/___tmp/tmp/45081036755178902/755178902/01127549/49.pdf
https://ris.langenhagen.de/bi/___tmp/tmp/45081036755178902/755178902/01127583/83.pdf
Was ist aber mit den Eltern und Erziehungsberechtigten, die trotzdem arbeiten müssen und keinen Anspruch auf eine Kinderbetreuung haben, weil Sie selbst nicht zur Gruppe der „systemrelevanten Berufe“ zählen und damit keinen Anspruch auf eine Notbetreuung geltend machen können. Diese müssen sich derzeit richtig strecken und nach Lösungsmöglichkeiten suchen, um ihrer beruflichen Verpflichtung nachzukommen.
Und was ist, wenn das alles nicht klappt? Was ist mit den Eltern, die wegen einer zwingend notwendigen Kinderbetreuung nicht arbeiten können und deswegen Verdienstausfälle verkraften müssen, weil Homeoffice, der Abbau von Urlaub oder Überstunden nicht möglich ist? Auch für diese gibt es eventuell eine Möglichkeit den Verdienstausfall zu lindern.
Haben Sie schon mal etwas von der sogenannten Elternentschädigung gehört?
Nein? Dann könnten Sie überrascht sein, dass sie eventuell Anspruch auf bis zu 2/3 ihres Nettoeinkommens für bis zu 6 Wochen durch das Gesundheitsamt der Region Hannover haben könnten. Damit geht leider niemand wirklich hausieren. Ihnen aber könnte es helfen, die laufenden Kosten weiter zu stemmen.
Prüfen Sie doch einfach mal, ob Sie einen Anspruch haben und klicken Sie auf den beigefügten Link. Dort finden Sie auch direkt alle Antragsformulare und Merkblätter. (Übrigens gilt dies auch für diejenigen, die z.B. in einer behördlich angeordneten Quarantäne verbracht haben).
Wir drücken Ihnen die Daumen und freuen uns wenn wir Ihnen helfen konnten.