Elternbeiträge aussetzen und der Situation Rechnung tragen.

Die Corona-Pandemie hinterlässt weltweit leider immer mehr ihre Spuren.

Zum Schutz der Gesundheit wurden Schulen, Kindertageseinrichtungen und Horte geschlossen. Firmen schicken ihr Personal, wo immer möglich, in das sogenannte Homeoffice. Viele andere Firmen müssen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch aufgrund fehlender Aufträge in Kurzarbeit  schicken oder bereiten sich teilweise schon auf Entlassungen des Personals vor.  

Eine Kinderbetreuung findet nur noch für den Personenkreis statt, der in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet. Diejenigen Eltern, die diesem Kreis nicht angehören, haben vielleicht aber gleich zwei Probleme. Erstens müssen Sie vermutlich auf eigene Kosten eine Kinderbetreuung sicherstellen, weil Sie nicht die Möglichkeit haben auf das Angebot des Homeoffices zuzugreifen und auf der Arbeit erscheinen müssen. Zusätzlich müssen sie in diesem Zusammenhang aber auch noch die Abbuchung der Elternbeiträge für die geschlossenen Einrichtungen verkraften.

Eltern, die in Kurzarbeit geschickt wurden, bekommen in der Regel aber nur noch ca. 60% ihres letzten Lohns ausgezahlt. Selbstständige haben aufgrund der Auftragslage teilweise Verluste von 100 % zu tragen. Das Geld für die notwendigen monatlichen Verpflichtungen und Ausgaben kann damit schon nicht mehr ausreichen und knapp werden. Wenn in diesem Zusammenhang dann aber auch auch noch Krippen- oder Hortbeiträge abgebucht werden, obwohl keine Leistungen erbracht werden, kann dies zu erheblichen Problemen führen.  

Nicht umsonst haben in dieser schwierigen Situation der Bund und die Länder viele Programme für Firmen und Arbeitnehmer zur Überbrückung aufgelegt, die durch diese Krise helfen sollen.

Aus unserer Sicht ist es jetzt wichtig, gemeinsam zusammen zu stehen und den Menschen da zu helfen, wo es am dringendsten ist. Wir haben daher einen Antrag gestellt, dass der Einzug der  Elternbeiträge für die Krippen- und Hortplätze für alle solange ausgesetzt wird, bis wieder eine reguläre Leistung erbracht wird und keine Doppelbelastung erfolgt.

Unseren Antrag finden Sie hier: (Aufgrund der besonderen Umständen steht noch nicht fest, ob der Rat sich nach dem 23.03.20 nochmal zusammentrifft oder ob der Verwaltungsausschuss im Umlaufverfahren die Entscheidungen bis auf weiteres treffen wird.)

https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002933#searchword