Feuerwehrhaus Kaltenweide eine unendliche Geschichte

Manchmal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln, weil man genau weiss, dass man wie ein Ochse am Nasenring durch die Manege geführt wird. Dieses Gefühl ergibt sich nun bei dem erneuten Aufflammen der unendlichen Geschichte unserer freiwilligen Feuerwehr in Kaltenweide. Was ist da eigentlich los?

Im Hinterkopf sollte man dabei immer die Frage behalten: “ arbeitet die Verwaltung (ACHTUNG: NICHT  PAUSCHALISIERT ALLE, sondern jemand aus diesem Zuständigkeitsbereich im Auftrag oder ohne Auftrag aus der Verwaltung)  eigentlich FÜR oder GEGEN die Politik in diesem Zusammenhang bzw. FÜR oder GEGEN die Langenhagener Bevölkerung bezüglich des Feuerwehrhauses?“.

Wenn man sich die Gesamtsituation dann mal vor Augen führt, so kann man durchaus daran zweifeln oder zumindest seine Zweifel hegen, dass die Verwaltung im Sinne der Politik aber auch der Einwohnerinnen und Einwohner handelt bzw. agiert.

Um es vorweg zu nehmen, es standen ursprünglich mal drei mögliche Standorte für die Feuerwehr und das neue Feuerwehrhaus in Kaltenweide zur Rede.

1. der ehemalige NP – Markt.  (deswegen wurde das Grundstück übrigens gekauft)                  2. beim Kreisel nahe der Biogas – Anlage (gehört der Stadt)                                                                  3. die Dreiecksfläche an der Grenze Krähenwinkel/Kaltenweide (muss gekauft werden)

Viel, sehr viel wurde dazu diskutiert und dann endlich wurde mit der Beschlußdrucksache 2017/445-1 am 12. März 2018 durch dem Rat dem Ganzen ein Ende gesetzt. Dort steht:

Der Rat beschließt,

Priorität 1) auf dem Grundstück Kananoher Strasse (ehemals NP-Markt) und einer Erweiterungsfläche ein Feuerwehrhaus Kaltenweide kurzfristig zu planen und zu bauen.  Es ist sicherzustellen, dass die verkehrliche Anbindung des Standortes sowohl über die Kananoher Strasse (Anfahrt) als auch auf die Wagenzeller Strasse (Abfahrt Einsatzfahrzeuge) ermöglich wird. Ebenfalls sind kurzfristig die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

Priorität 2) auf dem Grundstück nördlich des Weiherfeldkreisels alle erforderlichen Voruntersuchungen umzusetzen, damit das Bauleitplanverfahren (F-Plan und B-Plan) für das Grundstück, das auf dem Lageplan der Drucksache 2017/445 farblich dargestellt ist, zeitnah einzuleiten, mit dem Ziel, dieses Grundstück künftig als neuen Standort für die Feuerwehr Kaltenweide zu nutzen und zu bebauen.  

Das man sich hier eine weitere Option mit der Priorität 2) offen gehalten hat, ist natürlich nicht nur sinnvoll sondern auch als Ausweich- und Notlösung notwendig, da das zusätzlich benötigte Grundstück für die Priorität 1) nicht der Stadt gehört und man ja erstmal klären muss, ob der Eigentümer überhaupt bereit ist, dieses zu verkaufen und wir machen es kurz, der Eigentümer hat wohl mutmaßlich sein Interesse erklärt. 

Und so denkt ein jeder, dass es endlich los geht, alle sind glücklich und die notwendigen Planungen haben endlich begonnen, bis man dann in der Ortsratssitzung am Dienstag, den  26. Juni 2018 sitzt und staunend den Ausführungen aus dem Zuhörerraum folgt, dass die Verwaltung derzeit Gespräche über ein gemeinsames Feuerwehrhaus auf dem Dreiecksgrundstück Krähenwinkel/Kaltenweide mit den Verantwortlichen der freiwilligen Feuerwehr führt bzw. voran treibt und veranlasst hat.

Und spätestens jetzt fragt man sich das erste Mal, ob man gerade auf den Arm genommen wird.

Als ehrenamtlicher Kommunalpolitiker hat man in letzter Zeit allerdings auch gelernt, dass  die Presse immer schon sehr viel früher als manch ein Ratsmitglied bestens informiert ist (siehe z.B. Kartellverfahren EPL oder Insolvenzverfahren Eishalle) und so wagt man einen Blick in die Presse und siehe da, in der Tat, die Presse weiß mehr als der Rat (also die Politik) und diese berichtet darüber, dass der „Feuerwehrstandort wieder in Frage gestellt“ ist. Weiter schreibt Sie von Problemen mit der Region, die eine sogenannte Wasserrechtliche Genehmigung im Wasserhaushaltsgesetz verlangt.  

Das klingt jetzt alles ganz hochtrabend und wichtig aber was ist eigentlich das Problem? Der Mühlengraben und das Grundstück hinter dem NP-Markt ist als sogenanntes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Allerdings nur eine Hälfte des Grundstücks, nämlich die zum Mühlengraben. Und auf der anderen Hälfte des Grundstücks, dem Teil zur Strasse, sollte jetzt das Feuerwehrhaus drauf.

Jetzt fragt man sich erstmal, was hat die Stadt da eigentlich in den Vorantrag an die Region reingeschrieben bzw. was hat sie nicht reingeschrieben und wurde da überhaupt erklärt, dass man die Überflutungsfläche überhaupt nicht bebauen will bzw. nicht verändern möchte? Hätte man das nämlich getan, dann fragt man sich ernsthaft, ob die Region eine solche Antwort geschrieben hätte oder ob ein Vororttermin vielleicht zu besseren Einschätzung hilfreich gewesen wäre.

Komischerweise war allen Ortsratsmitgliedern aber auch Ratsmitgliedern von vorne herein klar, dass die sogenannte Retentionsfläche und die mögliche Übungsfläche der Feuerwehr in der Höhe nicht verändert werden soll, der Boden und das Erdreich also nicht aufgeschüttet oder angehoben werden sollen und nur mit versickerungsfähigem Pflaster verlegt werden sollen. Genau damit würde die sogenannte Retentionskapazität der Überflutungsfläche nämlich nicht beeinträchtigt. Hat das in der Verwaltung keiner mitbekommen? Steht dies so in der Voranfrage an die Region? Derzeit weiß man es nicht so genau, eine gestellte Ratsanfrage ist noch nicht beantwortet.  

Zusätzlich sagt die Verwaltung jetzt  aber, dass für das weitere Vorgehen umfangreiche Untersuchungen und detaillierte Vorplanungen notwendig sind, die Personal und Zeit kosten, welche die Stadt aber nicht ohne Beschluss des Rates investieren will. Man darf davon ausgehen, dass der Rat diesen Antrag der Verwaltung, sofern er denn wirklich notwendig ist, wohl beschließen wird allerdings ist damit immer noch die Frage offen, warum die Verwaltung plötzlich eigenständig wieder die Dreiecksfläche ins Spiel bringt und Gespräche veranlasst und sich mit diesem Vorgang beschäftigt, ohne dass diese einen wirklichen Auftrag dazu hätte. Denn der oben genannte Beschluss ist ja doch recht eindeutig. 

Wenn ein Mitarbeiter der Verwaltung Arbeitszeit und Arbeitsaufwand darin investieren kann, den Stadtbrandmeister über die Antwort der Region zu informieren, damit dieser mit dem Ortsbrandmeistern aus Krähenwinkel und Kaltenweide Gespräche führen kann, verursacht das dann keine Kosten und keinen Arbeitsaufwand? Abgesehen davon musste die Presse ja auch informiert werden und kostet diese Arbeitszeit und dieser Arbeitsaufwand nichts?

Wäre es nicht viel wichtiger gewesen im gleichen Atemzug auch den Rat zu informieren? Oder hat man da die Kosten und den Aufwand für die Zeit des Informationsgespräches mit dem Stadtbrandmeisters wieder reingeholt?  Wäre es nicht kostengünstiger gewesen mal mit der Region zu telefonieren und zu erklären, dass die Überflutungsfläche Überflutungsfläche bleibt? Oder will man das alles gar nicht? Will man seitens der Verwaltung mit aller Macht die Feuerwehr an der Dreiecksfläche vereinigen und versucht die Verwaltung so der Politik einen Willen oder eine Lösung aufzuintruieren, die diese nicht will aber irgendwann denken soll, dann muss es wohl so sein, wenn das andere so kompliziert und so schwer ist?  

So genau wird man es wohl nicht herausfinden bzw. nicht so schnell herausfinden und man kann diesen Vorgang so nur mutmaßen und sich gegebenenfalls verfolgt fühlen aber seltsam, seltsam mutet das alles schon an, warum hier seitens der Verwaltung eigenständig wieder ein Fass aufmacht wird, dass politisch niemand mehr gewollt hat und von vorne herein ausdiskutiert war.

Übrigens der Ortsrat hat noch während der Sitzung einstimmig beschlossen, die Region und die zuständigen Entscheider der unteren Wasserbehörde einzuladen, um die Situation vor Ort zu erläutern. So einfach kann es sein, man muss es nur wollen und alle Seiten müssen an einem Strang ziehen.

Eins muss uns allen klar sein, das Feuerwehrhaus in Kaltenweide muss endlich kommen, und zwar an dem Standort Priorität 1, damit die Zellerie endlich entlastet wird und dort mögliche weitere Baufortschritte erfolgen können. Wer jetzt noch ohne Auftrag oder Absprache dagegen arbeitet, muss dazu seitens der Politik dann eine deutliche Ansage bekommen und an seinen Auftrag erinnert werden.

 

 

Oberschule mit gymnasialem Zweig oder doch lieber noch eine IGS?

Was wollen eigentlich die Eltern? Welches Angebot fehlt noch in der Schullandschaft Langenhagens? Wie soll das Angebot an Schulen in Langenhagen in der Zukunft aussehen? 

Am 25. September wurden im Rat zwei Anträge beraten. Der eine war von der CDU, welcher für die Umwandlung der RKS in eine Oberschule mit gymnasialen Zweig plädierte und der andere Antrag war von der SPD, welcher die RKS in eine IGS umwandeln wollte. 

Politik muss zukunftsfähige Entscheidungen treffen und in dieser Ratssitzung sollten gleich zwei ganz wesentliche Entscheidungen getroffen werden, die Langenhagens Schullandschaft für sehr lange Zeit bestimmen würden.

1. CDU und SPD, beide wollten die Umwandlung der Robert-Koch-Realschule.                            2. Oberschule mit gymnasialen Zweig (CDU) oder doch eine dritte IGS (SPD)?

Wir von der WAL haben beiden Anträgen nicht zugestimmt und diese in Ihrer Form abgelehnt. Aber warum haben wir dies getan?

Wir halten die Umwandlung der RKS für einen politischen Denkfehler, der durch die beiden Parteien leider auch noch durch Einflüsse von außen aufgegriffen wurde und umgesetzt werden soll. In der Zukunft plant Langenhagen nach derzeitiger Schülerzahl mit 24 Zügen (24 Klassen pro Jahrgang) in den Schulen. 7 Züge statt jetzt 6 werden davon auf das Gymnasium entfallen. Die verbleibenden 17 Züge werden sich auf die beiden IGS`en verteilen, plus die zusätzlich zu schaffende Schule.

8 statt bisher 6 könnten an der IGS LGH geplant werden und 5 an der IGS-Süd. Damit wären noch 4 Klassen an der Robert-Koch-Realschule unterzubringen.

Aber was ist eigentlich wenn Planungstechnisch die Aufstockung an der IGS LGH von 6 auf 8 Züge nicht klappt oder nicht zeitgerecht umgesetzt werden kann? Oder es plötzlich doch 25 Züge pro Jahrgang werden? Dann muss die RKS mindestens diese 2 zusätzlichen Züge aufnehmen und würde damit 6 Klassen gleichzeitig haben. Schaut man sich jetzt die Gegebenheiten vor Ort an, stellt man fest, dass der Platz dafür nicht ausreicht. Wir wollen also eine Umwandlung an einer Schule, die nicht zukunftsfähig ist und müssten diese dann ausbauen.

Aber wie? Manch einer im Rat munkelt, dann bauen wir eben 2 Stockwerke oben drauf oder wir prüfen die Verfügbarkeit der KITA Veilchenstraße. (Achtung IRONIE: Vielleicht brauchen wir die dann ja nicht mehr!!) Anders rum gesagt: Der Rat sagt: „Wir bauen ein Gymnasium auf der freien Wiese, da bauen im Bestand doppelt so lange dauert wie auf der freien Fläche“ und plötzlich soll dies bei der Robert-Koch-Realschule nicht mehr gelten.  Und das keine darüber hinausgehenden Erweiterungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wird auch einfach so vom Tisch gewischt.

So geht es nicht. Das ist keine verantwortungsvolle zukunftsorientierte Politik für unsere Kinder. Von daher hat die WAL zwei weitere Grundstücke zur Prüfung vorgeschlagen, welche von den Parteien aber nicht mal geprüft wurden. Lieber stellt man zwei betagte Ackergäule in die Startbox und lässt die Rennpferde zum Start nicht zu. Mit der Ablehnung der Anträge muss der Rat sich jetzt nochmal mit den Standorten aber auch der Umwandlung beschäftigen und wir werden uns dafür einsetzen, dass alle zur Vernunft kommen und nochmal genau prüfen, wo und wie die Entwicklung der Schullandschaft für Langenhagen am sinnvollsten ist.

Aber was war jetzt nochmal mit der Oberschule mit gymnasialen Zweig oder der dritten IGS? Wir von der WAL sind grundsätzlich für eine Vielfalt in der Schullandschaft.

Allerdings sind dabei auch die Vor- und Nachteile für Eltern und die Schülerinnen und Schüler abzuwägen sowie die Auswirkungen zu berücksichtigen.  Die Oberschule hätte nur eine (1) Klasse gymnasialen Zweig. Welche Vor- oder Nachteile hätte dies? Was könnte diese 1 Klasse besser, was das Gymnasium nicht kann? Oder könnte diese eine Klasse Nachteile haben, weil bestimmte gymnasiale Bestandteile eben aufgrund der nur einen Klasse nicht richtig oder gar nicht abgebildet werden können? 

Und was bedeutet es noch, wenn wir eine Oberschule einrichten? Derzeit haben die IGSén eine Aufnahmeverpflichtung. Das heißt, es müssen die Bewerber angenommen werden, solange Platz da ist. Aber wie sieht das mit einer Oberschule aus? Diese Aufnahmeverpflichtung besteht dann nicht mehr. Das bedeutet, dass die Eltern Ihre Kinder an der IGS anmelden, sich dann aber einem Losverfahren zu stellen haben. Dazu werden Töpfe gebildet. Also ein 1er Topf, ein 2er Topf und so weiter. Und dann sagen die IGSén wir haben 300 Plätze und fangen an die Kinder aus dem ersten Topf zu ziehen und dann aus dem 2ten Topf und vielleicht noch welche aus dem 3ten Topf sofern noch Plätze übrig sind. Und dann? Dann werden alle anderen Kinder an die Oberschule gehen. Wir nennen dieses frei nach den Gebrüdern Grimm: Die Guten ins Töpfchen und die Schlechten ins Kröpfchen. 

Wir müssen eine vielfältige Schullandschaft hinbekommen und dabei auch an die Bedürfnisse unserer Kinder denken. Ob jetzt IGS oder Oberschule mit gymnasialem Zweig mag mit Sicherheit auch eine ideologische Sichtweise berühren. Daraus dürfen sich aber auch und gerade unter Berücksichtigung der INKLUSION keine Nachteile für alle Kinder ergeben und so werden wir, so schwer es uns fällt, vermutlich der IGS mit allem Für und Wider den Vorrang geben. 

Dazu zählt aber auch: Keine Umwandlung der RKS. Es muss eine weitere Schule gebaut werden, die auch zukunftsfähig ist. Die genügend Platz und ausreichende Differenzierungsräume bietet und Klassengrößen ermöglicht die sich auf ein normales Maß von ca. 25 Kindern einpendeln.

Was es heißt keinen Platz zu haben, kann man an der Grundschule Kaltenweide sehen, wo man sich seit 10 Jahren von Jahr zu Jahr hangelt und immer wieder erzählt, dass die Schülerzahlen ja bald runtergehen werden. Politische Fehler dieser Art müssen zum Wohle unserer Kinder und da schon absehbar, grundsätzlich vermieden werden. 

Hier ist einer der Presseartikel:

Oberschule mit gymnasialem Zweig oder doch lieber noch eine IGS?