Kaltenweider Kreisel entschärfen und sicherer machen

Der Unfall am Kaltenweider Kreisel am Donnerstag, den 21.05.2020, in dem ein alkoholisierter Autofahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und erst durch das daraufhin einstürzende Carport eines Anwohners und seinem geparkten Auto zu stehen kam, war eine heftige Überraschung. Gut, dass der Unfall in der Nacht passierte und kein Mensch zu schaden kam. Der nahe Kindergarten jedoch lässt jeden von uns vermutlich aufhorchen. 

Wie konnte es sein, dass ein Auto durch den Kreisel durchbrettert, in den Graben rauscht, aufgrund der Geschwindigkeit und durch den Graben unterstützt, abhebt, aus dem Graben heraus katapultiert, dabei 2 Bäume weg reißt und Gott sei Dank nur unter das Carport rauscht, um dort endlich zum stehen zu kommen? Ja, er war alkoholisiert aber trotzdem ist doch bisher jeder davon ausgegangen, dass bei einem Unfall, egal ob verschuldet oder unverschuldet, das Kraftfahrzeug spätestens im Graben an den Bäumen stehen bleibt.

Tagtäglich nutzen unzählige Kaltenweider dieses Kreisel um zur Arbeit, zum Einkaufen oder sonstiges zu kommen. Aber ist uns wirklich schon mal aufgefallen, wie es um den Kreisel wirklich bestellt ist?

Ganz ehrlich? Uns auch nicht. Und manches ist in der Tat so einfach. Ein Leserbrief im Langenhagener Echo vom 30.05.2020 zu diesem Thema „Für besseren Schutz sorgen“, von Carsten Lang, öffnete uns die Augen und wir machten uns direkt vor Ort ein eigenes Bild der Lage. 

Der Kreisel ist flach, es gibt keine Warnbarken, keine Reflektoren und auch sonst ist der Kreisel recht einfältig. Anfangs, vor ca. 10 Jahren da war er mal schön bepflanzt, irgendwie kam er uns auch etwas höher vor aber ansonsten ist es halt ein normaler Kreisel. Beim täglichen passieren fehlte uns doch nichts. Oder?

Bis jetzt. Denn durch den Unfall wurde deutlich, dass unverzüglicher Handlungsbedarf besteht und man muss dem Leserbriefschreiber einfach „Danke“ sagen. Manches ist so einfach.

Wir haben daher einen umfangreichen Antrag zur besseren Sicherung des Kreisels gestellt und drängen auf schnellstmögliche Umsetzung. Dabei geht es um Sicherheitsbarken, Reflektoren, Kunst-oder Naturbarrieren zum Schutz des Kindergartens und der Anwohner, sowie um die rechtzeitige Warnung vor dem Kreisel durch vernünftige Schilder.

Den Antrag finden Sie hier: 

https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1003088#searchword

Heute schon an Morgen denken. Corona und die Sommerferien

Seit Wochen leben wir alle mit Corona-Einschränkungen. Jeder war und ist in irgendeiner Form davon betroffen. Kurzarbeit, Homeoffice, Kita-und Hort-Notbetreuung, Mund-Nasen-Bedeckung, Besuchsverbote in Alten- und Pflegeheimen und Social Distancing sind unsere täglichen Begleiter. 

Besonders betroffen von den ganzen Maßnahmen sind auch Eltern. Viele haben die Betreuung ihrer Kinder und die Arbeit seit März ad hoc unter einen Hut bringen müssen und dafür Überstunden abgebaut, Urlaubstage verbraucht oder auch eine unentgeltliche Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber in Anspruch genommen. 

Hinweis: „In Zusammenhang mit einem Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung erinnern wir nochmal an die Möglichkeit der Elternentschädigung durch das Gesundheitsamt“. 

Derzeit sieht die Lage auch nicht besser aus. Die Betreuungsquote in den Kita-Einrichtungen soll von 40% auf 50% hochgefahren werden und erst nach den Sommerferien, wenn überhaupt, wieder normal verlaufen. Die Verwaltung selbst, sieht sich jedoch durch die derzeitigen Hygiene-Vorgaben des Landes Niedersachsen und der Region Hannover, deshalb vor erhebliche Probleme gestellt. Siehe den Link mit dem Artikel in der HAZ.

https://www.haz.de/Umland/Langenhagen/Kita-Oeffnung-Land-bringt-Stadt-Langenhagen-in-Bedraengnis

Inwieweit hier im Rahmen eines Brain-Stormings durch die Verwaltung auch nicht übliche Lösungsansätze geprüft oder berücksichtig wurden, kann derzeit von uns noch nicht beurteilt werden. 

Und wenn das alles nicht schon reicht, so wissen alle Eltern, die seit fast 3 Monaten diese Lasten tragen, dass nun auch noch die Sommerferien vor der Tür stehen. Weitere 6 Wochen müssen durch Eigenbetreuung abgedeckt werden.

Aber haben die Eltern überhaupt noch genug Überstunden oder Urlaubstage um die Betreuung sicherzustellen? Oder sind die Konten durch die seit Mitte März andauernden Corona-Maßnahmen alle schon arg gebeutelt? Wie also sollen die Eltern dann in den Sommerferien weitermachen? Welche Möglichkeiten haben Sie?

Um den jetzt schon absehbaren dringend notwendigen Mehrbedarf an Betreuung für die Eltern bzw. Kinder sicherzustellen, haben wir als WAL einen Antrag eingebracht, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, unverzüglich durch den Ausbau und die Aufstockung des Ferienpasses und Kooperationen mit privaten Betreuungsangeboten sowie mit den eigenen Möglichkeiten der Verwaltung  dieses zu schaffen. 

Es geht dabei darum  z.B. eine Betreuung in den Schulen und Sporthallen der Stadt Langenhagen mit eigenem Personal der offenen Jugendarbeit in klar strukturierten Gruppen aufzubauen und gleichzeitig durch private Anbieter mit einem Zusatzangebot wie der Johanniter im „Haus der Jugend“ oder dem Abenteuerland Langenhagen, dem Vereinen ein Angebot zu erstellen, dass vielfältig ist aber auch und gerade den notwendigen Mehrbedarf abdeckt.

Hier ist wirklich ein Blick über den eigenen Tellerrand unverzüglich nötig und schnellstmöglich ein erweitertes Angebot zu schaffen. Binden wir unsere Vereine wie DLRG, SegelClub Passat, TSV KK  sowie unsere vielen anderen Top ehrenamtlichen Vereine jetzt ein und stellen wir etwas auf die Beine, von dem alle auch in der Zukunft nur profitieren können. 

Die Zeit läuft und die Sommerferien kommen. Starten wir unverzüglich das Brainstorming und profitieren wir alle von der unglaublichen Vielfalt unserer Stadt.

Unseren Antrag finden Sie hier:

https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1003054#searchword

Corona: Bekomme ich meinen Verdienstausfall ersetzt?

Corana-Maßnahmen und das Wort „Allgemeinverfügungen“ sind im Moment überall gegenwärtig. Unser tägliches Leben wird dadurch geregelt, vielleicht sogar in vielen Bereichen eingeschränkt oder stellt an uns alle neue Herausforderungen.  

Wir haben in diesem Zusammenhang schon früh an die Eltern und Erziehungsberechtigten gedacht und in einem unserer ersten  Anträge, zusammen mit der Verwaltung,  z.B. eine Beschlussdrucksache in den Rat eingebracht,  dass die Elternbeiträge für Krippen- und Hortplätze während der Schliessungszeiten, nicht mehr eingezogen werden sollen und die Eltern von diesen Zahlungen schnellstmöglich entlastet werden. Für den Monat März gibt es die Hälfte der Beiträge zurück. Die dafür entstehenden Kosten trägt die Stadt und das entlastet die Betroffenen. Diesem Antrag ist der Rat der Stadt Langenhagen gefolgt und viele Eltern freuen sich schon über die bereits erstatteten Beiträge.

Der Dank dafür muss aber auch an den Kita-Stadtelternrat gehen, der sich hier, wie immer, sehr vermittelnd und engagiert für die Eltern eingesetzt hat.

Die beiden Anträge dazu finden Sie hier: 

https://ris.langenhagen.de/bi/___tmp/tmp/45081036755178902/755178902/01127549/49.pdf

https://ris.langenhagen.de/bi/___tmp/tmp/45081036755178902/755178902/01127583/83.pdf

Was ist aber mit den Eltern und Erziehungsberechtigten, die trotzdem arbeiten müssen und keinen Anspruch auf eine Kinderbetreuung haben, weil Sie selbst nicht zur Gruppe der „systemrelevanten Berufe“ zählen und damit keinen Anspruch auf eine Notbetreuung geltend machen können. Diese müssen sich derzeit richtig strecken und nach Lösungsmöglichkeiten suchen, um ihrer beruflichen Verpflichtung nachzukommen. 

Und was ist, wenn das alles nicht klappt? Was ist mit den Eltern, die wegen einer zwingend notwendigen Kinderbetreuung nicht arbeiten können und deswegen Verdienstausfälle verkraften müssen, weil Homeoffice, der Abbau von Urlaub oder Überstunden nicht möglich ist? Auch für diese gibt es eventuell eine Möglichkeit den Verdienstausfall zu lindern.

Haben Sie schon mal etwas von der sogenannten Elternentschädigung gehört?

Nein? Dann könnten Sie überrascht sein, dass sie eventuell Anspruch auf bis zu 2/3 ihres Nettoeinkommens für bis zu 6 Wochen durch das Gesundheitsamt der Region Hannover haben könnten. Damit geht leider niemand wirklich hausieren. Ihnen aber könnte es helfen, die laufenden Kosten weiter zu stemmen.

Prüfen Sie doch einfach mal, ob Sie einen Anspruch haben und klicken Sie auf den beigefügten Link. Dort finden Sie auch direkt alle Antragsformulare und Merkblätter. (Übrigens gilt dies auch für diejenigen, die z.B. in einer behördlich angeordneten  Quarantäne verbracht haben).

Wir drücken Ihnen die Daumen und freuen uns wenn wir Ihnen helfen konnten. 

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Coronavirus-in-der-Region-Hannover/Entschädigung-von-Verdienstausfällen

Elternbeiträge aussetzen und der Situation Rechnung tragen.

Die Corona-Pandemie hinterlässt weltweit leider immer mehr ihre Spuren.

Zum Schutz der Gesundheit wurden Schulen, Kindertageseinrichtungen und Horte geschlossen. Firmen schicken ihr Personal, wo immer möglich, in das sogenannte Homeoffice. Viele andere Firmen müssen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch aufgrund fehlender Aufträge in Kurzarbeit  schicken oder bereiten sich teilweise schon auf Entlassungen des Personals vor.  

Eine Kinderbetreuung findet nur noch für den Personenkreis statt, der in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet. Diejenigen Eltern, die diesem Kreis nicht angehören, haben vielleicht aber gleich zwei Probleme. Erstens müssen Sie vermutlich auf eigene Kosten eine Kinderbetreuung sicherstellen, weil Sie nicht die Möglichkeit haben auf das Angebot des Homeoffices zuzugreifen und auf der Arbeit erscheinen müssen. Zusätzlich müssen sie in diesem Zusammenhang aber auch noch die Abbuchung der Elternbeiträge für die geschlossenen Einrichtungen verkraften.

Eltern, die in Kurzarbeit geschickt wurden, bekommen in der Regel aber nur noch ca. 60% ihres letzten Lohns ausgezahlt. Selbstständige haben aufgrund der Auftragslage teilweise Verluste von 100 % zu tragen. Das Geld für die notwendigen monatlichen Verpflichtungen und Ausgaben kann damit schon nicht mehr ausreichen und knapp werden. Wenn in diesem Zusammenhang dann aber auch auch noch Krippen- oder Hortbeiträge abgebucht werden, obwohl keine Leistungen erbracht werden, kann dies zu erheblichen Problemen führen.  

Nicht umsonst haben in dieser schwierigen Situation der Bund und die Länder viele Programme für Firmen und Arbeitnehmer zur Überbrückung aufgelegt, die durch diese Krise helfen sollen.

Aus unserer Sicht ist es jetzt wichtig, gemeinsam zusammen zu stehen und den Menschen da zu helfen, wo es am dringendsten ist. Wir haben daher einen Antrag gestellt, dass der Einzug der  Elternbeiträge für die Krippen- und Hortplätze für alle solange ausgesetzt wird, bis wieder eine reguläre Leistung erbracht wird und keine Doppelbelastung erfolgt.

Unseren Antrag finden Sie hier: (Aufgrund der besonderen Umständen steht noch nicht fest, ob der Rat sich nach dem 23.03.20 nochmal zusammentrifft oder ob der Verwaltungsausschuss im Umlaufverfahren die Entscheidungen bis auf weiteres treffen wird.)

https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002933#searchword

Wenn es nicht mehr um die Sache geht.

Geht ihr Kind oder gehen ihre Kinder noch in den Kindergarten? Müssen Sie, wenn Sie ihr Kind im Kindergarten abgegeben haben, zur Arbeit?

Stellen Sie sich jetzt bitte vor, dass Sie morgens zum Kindergarten kommen und dort ein Zettel hängt, worauf steht, dass 8 Erzieher/ Erzieherinnen krank sind und Sie ihr Kind zum wiederholten Male aufgrund der angespannten Betreuungssituation früher aus der Einrichtung abholen müssen oder Sie ihr Kind aufgrund des akuten Betreuungsmangels gleich wieder mit nach Hause nehmen sollen. 

Genau in diesem Moment haben Sie ein Problem, denn sie haben ja eine Verpflichtung gegenüber Ihrem Arbeitgeber und können vielleicht nicht schon wieder früher gehen, weil Sie ihr Kind abholen müssen. Hatten Sie doch eventuell vorher schon einige Tage gefehlt, weil ihr Kind krank war.

Sie sehen Vereinbarkeit von Familie und Beruf sieht mit Sicherheit anders aus und ist ein tagtägliches Problem. Dank der vielen engagierten Erzieherinnen und Erziehern in unseren KiTa´s in Langenhagen, fangen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermutlich eine Menge ab, wofür wir Ihnen nicht oft genug Danke sagen können. Dieser tagtägliche Einsatz  allerdings, fordert natürlich seinen Tribut und lässt die Einrichtungen und Ihr Personal jedesmal bis an die Belastungsgrenze gehen. Beide Seiten haben somit ein riesiges Problem.

Welche Möglichkeiten haben Sie als Eltern also? Eine ist, sich an die Politik zu wenden und dort Ihre Sorgen und Probleme in Bezug auf die Situation in den KiTa´s vorzutragen.  So ist es auch gewesen, als sich besorgte Eltern in der Ratssitzung am 25.11.2019 in der Einwohnerfragestunde an die Verwaltung und an die Politik gewandt. 

Selbstverständlich haben diese Eltern dann auf ihre Ausführungen  auch Antworten von der Verwaltung bekommen. Ob diese Antworten jedoch wirklich hilfreich oder befriedigend waren, ist eine andere Frage.

Seitens der Verwaltung wurde als Antwort dargestellt, dass der Markt grundsätzlich leer gefegt ist oder man gegen eine Krankheitswelle nichts machen könne oder dass man es ablehnt, wie z.B. in Hannover soziale Brennpunkte auszurufen, um den Erziehern insgesamt eine Gehaltsstufe mehr zahlen zu können. Begründet wurde dies z.B. damit, dass man sich an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gebunden fühle.  Die Eltern haben also durchaus Antworten bekommen aber wirklich weiter geholfen haben ihnen diese Antworten nicht. 

Wir als WAL  fanden die Antworten genauso wie die Eltern als nicht zielführend  und  haben daher einen Antrag formuliert, in dem der Rat beschließen sollte, dass die Verwaltung auf konkrete Fragen, konkrete Antworten geben soll, damit die Politik eine Grundlage für eine breite Diskussion hat.

Wir waren davon ausgegangen, dass der Antrag problemlos durchkommt.

Unsere Fragen finden sie hier:   https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002822#searchword

Leider hatten wir die Rechnung aber ohne den Wirt gemacht, denn mit diesem Antrag wurde deutlich, dass es den anderen Parteien nicht darum geht, Lösungen zu finden, sondern nur darum parteiideologische Politik zu machen. Schon im Jugendhilfeausschuss am 16.01.2020 wurde der Antrag durch die SPD gestoppt. Die SPD hatte, ACHTUNG: am 08.09.2015 doch diese Fragen schon einmal gestellt und die Verwaltung hatte doch schon Maßnahmen aufgelistet, was man alles machen kann. 

Den Antrag von SPD/Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2015 finden Sie hier: https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=155#searchword

Die Antworten der Verwaltung vom Oktober 2015 dazu hier: https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1000086

So wurde seitens der SPD argumentiert, dass man diesen Antrag ja schon mal gestellt hatte und dass ja auch schon ein paar Punkte umgesetzt wurden (insgesamt 5 Positionen von 76 )https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1000146 und man wolle erstmal wissen, was denn aus dem SPD-Antrag des Jahres 2015 bisher alles umgesetzt worden ist. Die Vertreter der CDU nickten nur zustimmend oder mahnten uns zur Mäßigung und andere Ratsmitglieder oder Beisitzer wiederum verstanden überhaupt nicht, warum dieser Antrag überhaupt im Jugendhilfeausschuss eingebracht wurde.

Es kam wie es kommen musste, der Antrag der WAL wurde abgelehnt. Allerdings wurde er als „good will“ der SPD als Ergänzung an den damaligen Antrag der SPD vom September 2015 angehängt.  

Abgesehen davon: Wäre es nicht richtiger gewesen, dass die SPD darauf bestanden hätte, dass an unseren aktuellen Antrag aus dem Jahr 2020, IHR Antrag aus dem Jahr 2015 angehängt werden müsste?  Es mutet seltsam an, dass die SPD darauf bestand, dass zuerst ihr 5 Jahre alter Antrag evaluiert werden soll und dabei der Antrag aus dem Jahr 2020 durch die WAL mit geprüft werden kann. So täuscht man Aktionismus vor und kann sich zumindest immer wieder auf den eigenen Antrag berufen.

Im Finanz- und Personalausschuss am 21.01.20  wurde diese Vorgehensweise dann bestätigt und am 27.01.2020 wurde der Antrag dann im nichtöffentlichen Verwaltungsausschuss beendet.  Zu Beginn der Ratssitzung am 27.01.2020 wurde dann durch den Ratsvorsitzenden verkündet, dass der Antrag von der Tagesordnung der Ratssitzung genommen wurde.

Anwesende Eltern nutzten dann noch die Einwohnerfragestunde um dieses Vorgehen zu anzusprechen bzw. Unverständnis zu äußern und unser WAL- Ratsmitglied Andreas Eilers, appellierte an die anderen Parteien, sich an die demokratischen Gepflogenheiten zu halten und keine Eigeninteressen zu verfolgen, weil es nicht der Sache an sich selbst diene und es traurig sei, dass nicht die Kinder und Lösungen im Vordergrund stünden, sondern nur die Absicht, wie man Anträge der politischen Gegner verhindern könne.

Dieser Appell kam nicht überall gut an. Frau Weck von der Linken schreibt zu dieser Aussage: „….goss – wieder einmal- der Ratsvertreter Eilers Öl ins Feuer“.  Wo da das Öl und wo das Feuer ist, wenn man an vernünftige demokratische Gepflogenheiten appelliert, erschließt sich wohl nur Frau Weck selbst, welche den Antrag der WAL dann mit Genuss ablehnte.

Ganz besonders deutlich wird diese ablehnende Einstellung dann aber auch durch die weiteren Aussagen in dem Ratssplitter der Linken Ratsfrau Frau Weck. Sie rühmt sich geradezu damit, dass der Antrag nicht zur Abstimmung kam und unterstrich diese Vorgehensweise. Dazu schreibt Sie: 

„Der unmittelbar vor der Ratssitzung tagende Verwaltungsausschuss – wie auch vorher schon der Jugendhilfeausschuss sowie der Wirtschafts- Finanz- und Personalausschuss- DURCHKREUTZE Eilers Absicht.  Der Verwaltungsausschuss bat die Verwaltung eine Darstellung zur Situation im Erziehungsbereich zu erstellen, dieses auf der Grundlage einer schon 2015 erstellten Info-Drucksache, die dann im zuständigen Fachausschuss diskutiert werden kann“.

Es ist daher festzustellen, dass ein solches „linkes“ Vorgehen nur den betroffenen Eltern und Kindern schadet und die Parteien SPD, Die Linke aber auch die CDU in diesem Fall nicht Politik für Eltern und die Kinder machen, sondern ihre eigenen egoistischen Interessen verfolgen.

Die einen (CDU) schützen ihren „Geht Wenn, Dann“ – Bürgermeister immer öfter vor den zu Tage tretenden Mängeln und die SPD-Politiker rühmen sich gerne selbst mit uralten Anträgen und dass Sie es doch waren, die diese Fragen schon mal die Fragen gestellt haben. Und Frau Weck interessiert sich nicht für die Sachpolitik, sondern nur dafür, die Anträge anderer gewählter Rats-Vertreter zu durchkreuzen und zu verhindern. 

Aber keine Sorge, die WAL wurde gewählt damit wir uns auch und gerade für die Eltern einsetzen und deswegen haben wir den abgelehnten Antrag gleich mal als Ratsanfrage gestellt. So haben die Parteien zwar verhindert, dass der Antrag beschlossen wurde aber Antworten müssen jetzt seitens der Verwaltung trotzdem geliefert werden. Diese werden wir als Anlass für weitere Diskussionen und Anträge nehmen, damit Lösungen gefunden werden, die gedanklich auch mal über den Tellerrand hinaus gehen und allen Seiten nutzt. 

Attraktivität als Arbeitgeber gestalten und steigern

In der Ratssitzung am 25.11.2019 haben Eltern die Einwohnerfragestunde dazu genutzt, um Ihre Sorgen und Nöte vorzutragen. Auslöser war, das in einem Kindergarten ein Zettel hing, der den Eltern mitteilte, dass aufgrund von Krankheit die Kinder wieder mit nach Hause genommen werden sollten, wenn Sie nicht unbedingt zur Betreuung abgeben werden müssten. Gleichzeitig war damit aber wohl auch der Hinweis verbunden, dass weitere Gruppen geschlossen blieben, wenn weitere Krankheitsfälle dazu kommen.

Für berufstätige Eltern stellt dies natürlich mitunter ein erhebliches Problem dar, wenn, um kurzfristig frei zu bekommen, kein Resturlaub mehr vorhanden ist oder so schnell nicht umsetzbar ist und Großeltern nicht in der Nähe wohnen.

Eine Verlässlichkeit von Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt aber voraus, dass die Eltern sich auf die Betreuung verlassen können müssen und damit Sicherheit haben.

Die Verwaltung nahm zu den vorgetragenen Fragen und Sorgen Stellung und erörterte, dass man bei einer solchen Krankheitswelle natürlich machtlos wäre, obwohl man derzeit versucht einen Springerpool aufzubauen. Diese Aussage ist natürlich insoweit richtig, dass nicht hinter jeder Betreuerin oder jedem Betreuer immer noch ein Ersatz für mögliche Ausfälle bereit gehalten werden kann. Von daher ist so ein Springerpool durchaus richtig und wichtig aber uns erscheint dieser Pool durchaus ausbaufähig.

Gleichzeitig erklärte die Verwaltung aber auch, dass sie nicht vom Tarifvertrag abweichen will und nicht wie in Hannover, einen sozialen Brennpunkt ausrufen möchte, damit man über das Gehalt die Attraktivität steigern kann. 

Abgesehen davon, dass die Aussagen der Verwaltung aus unserer Sicht gegenüber den Eltern nicht umfänglich befriedigend waren, halten wir die Aussage, dass die Verwaltung die Tarifvertrags-Treue nicht aushebeln möchte, seitens der Verwaltung zwar für löblich aber gleichzeitig halten wir dies auch für eine sehr politische Frage, die zumindest in den Parteien und politischen Gremien diskutiert und dann im Rat auch entschieden werden muss.

Wir haben daher eine Antrag zum Beschluss durch den Rat gestellt, um diese Diskussion auf eine breite Basis zu stellen, zumal wir seitens der Verwaltung auch das notwendige Brainstorming oder den Ideenreichtum zur Steigerung der Attraktivität nicht umfassend erkennen können.   

Die Fragen sind unten aufgeführt, der komplette Antrag kann über den beigefügten Link eingesehen werden.

https://ris.langenhagen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1002745#searchword

Die detaillierten Fragen zu unserer Beschlussdrucksache sind folgend aufgeführt:

Damit seitens der Politik diese Diskussion sachgerecht geführt werden kann, hat die Verwaltung neben eigenen weiteren Vorschlägen zu einer möglichen Attraktivitätssteigerung zu folgenden Punkten auf jeden Fall Stellung zu nehmen:
1. Neben den tariflichen Auswirkungen, ist darzustellen, welche rechtlichen Auswirkungen die Erklärung eines sozialen Brennpunkts in Langenhagen haben wird und gegen was die Stadt genau verstoßen würde. Es ist auch darauf einzugehen, ob und warum ein Arbeitgeber nicht freiwillig mehr zahlen kann, als im Tarifvertrag vereinbart. 
2. Es ist darzustellen, ob die Eingruppierung „eine Gehaltsstufe“ höher als vorgesehen, machbar ist bzw. welche rechtlichen oder sonstigen Hürden dabei zu berücksichtigen sind.
3. Es ist darzustellen, wieso gemäß Antwort des Bürgermeisters in derselben Einwohnerfragestunde, davon insbesondere Zulagen (welche Zulagen? Amtszulage,Leistungszulage?) betroffen sein würden. 
4. Es ist rechtlich darzustellen, ob es möglich ist, z.B. mit Verpflichtungsprämien oder anderen Bonuszahlungen außerhalb des Tarifvertrags, den Tarifvertrag nicht anzutasten.
5. Es ist die Möglichkeit von Personalbindungszuschlägen und deren Auswirkungen darzustellen.
6. Es ist der Gedanke von Ballungsraumzuschlägen darzustellen.
7. In dem Konzept ist auf jeden Fall auch der vergleichende Kostenrahmen zwischen privaten und städtischen Kitas darzustellen. 
8. Es ist darzustellen, ob es und wie es möglich ist durch günstigere Werbefilme oder Reichweiten- und Zielgruppenergebnisse (TikTok, Instagram, Facebook etc.) zu erzielen. 

 

Einnahmenproblem? Grundsteuer erhöhen? Oder Ausgaben senken?

Hat die Stadt Langenhagen eigentlich ein Einnahmenproblem? Müssen wir die Grund- und/oder Gewerbesteuer erhöhen und die Bürgerinnen und Bürger wirklich mit höheren Steuern belasten, um die Leistungen der Verwaltung weiter wie bisher betreiben zu können? 

Fest steht, dass der Bürgermeister für das Jahr 2020 inklusive der 1. Änderung einen Ergebnishaushalt vorgelegt hat, der 167.411.900 Millionen Euro an Einnahmen und 179.871.644 Millionen Euro an Ausgaben vorsieht. Das bedeutet also, dass der vorgelegte Haushalt ein Minus von 11.854.744 Millionen Euro beinhaltet.

Fest steht auch, dass der Haushalt bis zum Jahr 2023 jedes Jahr immer zusätzlich mit bis zu 18 Millionen Euro im Minus liegen wird, wenn wir nicht etwas unternehmen.

Fest steht auch, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer nach einem Rekordjahr 2017 mit 92 Millionen sehr hoch waren, im Jahr 2018 aber schon wieder auf ca. 71,3 Millionen gefallen sind (minus 21 Millionen Euro) und das wir bis zum Jahr 2023 bei gleichbleibender Konjunktur Gewerbesteuereinnahmen pro Jahr von ca. 75 Millionen erwarten. Rezessionen oder sonstige Einflüsse dabei nicht mit berücksichtigt. 

Für schlechte Zeiten und Schwankungen bzw. für Mehraufwendungen hatte die Politik eine Überschussrücklage beschlossen. Hier handelt es sich um eine Art Sparkonto, welches derzeit 50 Millionen Euro Guthaben aufweist. Ziehen wir jetzt davon das Minus jeden Jahres im Haushalt ab, haben wir unser Sparguthaben also 2022 spätestens 2023 aufgebraucht. Unser Sparkonto ist dann leer.  

Hört sich für den Einen oder Anderen doch gar nicht so schlecht an, es geht doch noch. Oder?

Bedenkt man jedoch, dass unsere ganzen Bauvorhaben zahlungstechnisch erst ab 2023 berücksichtigt werden, dann zeigt der Schuldenentwicklungsplan der Stadt gemäß der Drucksache ID/2019/423 am Ende 2029 ein Minus von 434.941.759,00 Millionen Euro an, also  fast einer halben Milliarde Euro (Kostensteigerungen beim Bauen oder bei Personal für Kitas oder andere Aufgaben sind dann natürlich noch zusätzlich zu berücksichtigen).

Schauen wir uns im gleichem Atemzug an, dass unsere Nettogewerbesteuereinnahmen schon jetzt vollständig in die Personalkosten einfliessen und diese aufzerren, bleibt in Wirklichkeit also wenig bis gar kein Spielraum für weitere Wunschausgaben, sofern man verantwortungsvoll handeln und den nachfolgenden Generationen keinen Berg an Schulden überlassen möchte.

Wir, als WAL, haben daher in der letzten Ratssitzung am 04.11.2019 dem Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Die Unabhängigen sowie der BBL zur Überarbeitung und Einsparung des Haushaltes 2020 von 10 Millionen Euro zugestimmt, da nur so eine vorhersehbare Finanzkatastrophe verhindert werden kann (BD/2019/433).  Dieser Antrag ist zwar nicht wirklich ausreichend aber er ist ein Anfang. Denn rechnet man die zukünftige Verschuldung dagegen müssten wir schon jetzt knapp 30 – 40 Millionen Euro im Hauhalt einsparen. Aber hören Sie bei den großen Parteien bei den Haushaltsdebatten irgendwas davon? 

Spätestens jetzt wird hoffentlich klar, dass mal so ganz nebenbei, nach Wünschen des Bürgermeisters, noch ein Freibad zu bauen, nicht erfüllbar ist. Eigentlich ist es bei diesem Haushalt sogar mehr als unvernünftig von einem Bürgermeister solche Planspiele noch mit einzubringen und bei den Bürgern irgendwelche Hoffnungen zu wecken. Der Haushalt ist nicht für den Wahlkampf oder Schönwetterideen des Amtsinhabers gemacht. 

Aber wie Ernst ist es denn jetzt den großen Parteien wirklich mit den Einsparungen und der Konsolidierung des Haushaltes? Eine Forderung von Einsparungen in Höhe von 10 Millionen Euro hört sich doch gut an! (Sofern man nicht darüber nachdenkt, dass die SPD die 10 Millionen Euro nur mittelfristig einsparen will).

Traurigerweise ist diese Frage leicht zu beantworten. Wirklich ernst gemeint,  war dieser Antrag wohl nicht, denn keine zwei Tagesordnungspunkte später, haben genau diese Parteien, mit Ausnahme der BBL, die gerade ihre Forderung nach mittelfristigen Einsparungen von 10 Millionen Euro beschlossen haben, der Verwaltung eine schwere Bürde auferlegt und haben eine Zentralküche im Eigenbetrieb für die Schülerverpflegung beschlossen (BD/2018/347-3).  

Die Vergabe an einen Fremdbetrieb hätte mit Bezuschussung durch die Stadt im Jahr 2022, 1.167.082,45 Millionen Euro gekostet. Oben genannte Parteien haben sich aber für einen Eigenbetrieb entschieden, der im Jahr 2022 mit 4.1141.291,16 Millionen Euro zu Buche schlägt (gemäß Wirtschaftlichkeitsanalyse Team Haushalt, Steuern und Controlling vom 10.10.2019, Seite 2).  

Wir reden hier also von einer Differenz und Mehrausgabe für die Stadt von 2.974.208,71 Millionen Euro. Oder nochmal anders ausgedrückt, reden wir hier bei einer Fremdvergabe von einer Kostenunterdeckung von 1,91 Euro pro Portion Essen und im Eigenbetrieb ist die Kostenunterdeckdung mit 3,20 Euro pro Portion zu unterstützen.

Und als wenn dies alles noch nicht genug wäre, brauchen wir für diesen Eigenbetrieb natürlich auch Menschen die da arbeiten. Wir brauchen dafür nach Planung mindestens 40 Vollzeitbeschäftigte und insgesamt mit Teilzeitkomponente ca. 65 Beschäftigte. Fällt einer aus, brauchen wir übrigens Ersatz und der muss dann wieder neu eingestellt werden. Sie erinnern sich, dass die Nettoeinnahmen der Gewerbesteuer schon jetzt komplett für die Personalkosten drauf gehen? Und dann wollen wir alleine für den Eigenbetrieb nochmal so viel Personal einstellen, plus Kitas, Krippen und und und.

An diesem Beispiel kann man deutlich aufzeigen, dass wir in Wirklichkeit kein Einnahmenproblem, sondern ein deutliches Ausgabenproblem haben. Wir beauftragen die Verwaltung Sparvorschläge mittelfristig (Was eh nicht ausreicht)  in Höhe von 10 Millionen vorzulegen aber gleichzeitig geben wir auf der anderen Seite wieder 5 Millionen alleine für die geplante Zentralküche aus. Das es dann nebenbei zusätzlich natürlich nicht bei dem derzeitigen Elternanteil von 40 Euro pro Monat Essensbeitrag bleiben wird, ist dann wohl klar. 

Tja und wenn dann noch solche Sonderwünsche wie ein HannocinnoBecher seitens des Bürgermeister kommen, welcher läppische 34.800 Euro kosten soll, plus 4.200 Euro Werbungskosten oder wir den Datenschutz extern auslagern wollen, was ca. 260.000 Euro kosten wird oder unsere Fahrzeugflotte, welche mit ca. 110.000 Euro Leasing zu Buche schlägt plus Kosten für die Fahrten für Mitarbeiter mit dem Privat-Pkw von 38.000 Euro und natürlich dem Jobticket von 240.000 Euro (welches für Beamte derzeit nicht umsetzbar ist) dann muss man sich nicht wundern, dass das Geld am Ende nicht reicht.  Wir geben also alleine an diesem Beispiel für ein- und dieselbe Sache gleich dreimal Geld aus. Koordination? Sinnvolle Verwendung von Geld? Fehlanzeige.

Wenn wir jetzt aber zu viel Geld ausgeben und dass doch wissen,  dann muss man das ändern und sich ernsthaft Fragen, müssen wir immer alles haben wollen oder haben wir besondere Schwerpunkte. Wo wollen wir Vorreiter sein und diese Projekte unterstützen und wo muss man vielleicht Abstriche machen und eben nicht auf allen Ebenen in der 5 Sterne Liga mitspielen.

Jeder, der bis jetzt nicht verstanden hat, was zu tun ist, den werden in knapp 3 Jahren kurz nach den Kommunalwahlen schwere Zeiten bevorstehen, da dann ohne Haushaltssicherungskonzepte nichts mehr geht und wir uns eingestehen müssen, dass wir nahe an der Pleite sind und für Extras keinen Spielraum mehr haben.

Übrigens: Die andere große Partei im Rat überlegt derzeit wohl die Grundsteuer zu erhöhen. Auch der Bürgermeister, also ihr Bürgermeister, spricht sich für eine Erhöhung seit Jahren aus. Ja sparen ist schwer, Steuern erhöhen ist da einfacher.

Was ihnen in diesem Zusammenhang aber niemals gesagt wird, ist, dass Langenhagen in der Belastung der Grundsteuer B, je Einwohner schon auf Platz 3 steht, gleich nach Laatzen und Isernhagen. Wenn also eine Erhöhung der Grundsteuer im Rat wider besseren Wissens beschlossen wird, obwohl jeder weiß, dass wir kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem haben, dann denken Sie doch einfach mal daran, dass wir schon Belastungstechnisch von Platz 3 kommen und wem Sie das zu verdanken haben. Und diese zusätzliche Belastung der Bürger bringt ca. 3 Millionen Euro Einnahmen, erhöht aber wieder Mieten und und und. Ein Tropfen auf dem heissen Stein. Sinnlos und unnötig, wenn man auch mal übers sparen nachdenken würde.

Wir haben daher in Zusammenarbeit mit der FDP und der BBL eine Ratsanfrage (BD/2019/459) zu den gebundenen Kosten und den freien Kosten der jeweiligen Abteilungen gestellt. Nur so kann man wirklich erkennen, wo in den freien Kosten nur Wünsche erfüllt werden soll und wo man eventuell sparen kann. Das ist vernünftiges und wirtschaftliches Handeln für die Bürgerinnen und Bürger Langenhagens. 

Staatliche Lufthoheit über die Kinderzimmer

Liebe Eltern und pflegende Familienangehörige,

sind Sie sich eigentlich wirklich sicher, dass Sie als Eltern ihre Kinder gut erziehen? Sind Sie wirklich davon überzeugt, dass Sie sich ausreichend um Ihre Kinder kümmern und diese glücklich sind? Bekommen ihre Kinder wirklich alles von Ihnen, was Sie für die Zukunft an Liebe, Zuneigung aber auch an Lerneffekten und Erfahrungsschätzen brauchen?

Was sollen so dumme Fragen, werden Sie sich jetzt denken, denn natürlich bekommen ihre Kinder als dies, weil Sie sie lieben, sich um sie kümmern und für Sie immer da sind.

Also ist doch alles in bester Ordnung. Oder?

Leider nein, denn dies ist ein erheblicher Trugschluss, denn unter dem Radar der Eltern und aller Bürgerinnen und Bürger plant diese Bundesregierung zum Jahresende die Übernahme der Lufthoheit über die Kinderzimmer.

„Oh man“, werden Sie sich jetzt vermutlich denken, so schlimm kann es doch gar nicht sein. Da ist doch wieder übertrieben. Wir werden Ihnen aber Beispiele von unseren europäischen Nachbarstaaten aufzeigen, die für jedermann öffentlich nachvollziehbar in der Presse stehen, um deutlich zu machen, dass es viel schlimmer kommen kann, als wir es uns vorstellen wollen.

Nicht umsonst warnen hochrangige Staatsrechtler und Professoren davor, dieses Gesetz umzusetzen, da es an der Tragfähigkeit unseres Staates rüttelt.

Lesen Sie diesen Text daher bitte auf jeden Fall bis zum Ende und teilen Sie ihr neues Wissen, mit Ihren Freunden, Bekannten und anderen Eltern, denn sonst gibt es für uns alle zum Jahresende 2019 ein böses Erwachen, dass wie der Wolf im Schafspelz daher kommt und später sagen alle, wie konnte es nur so weit kommen und so war das natürlich nicht gemeint, während alle Bundespolitiker dabei ihre Hände in Unschuld waschen.

Sollten Sie meinen, dass es nicht wichtig ist, diesen Text zu lesen, dann schauen bitte wenigstens das kurze Video von 3 Minuten an, damit Sie verstehen worum es geht und vielleicht lesen Sie dann doch lieber den Text und die dazugehörigen realen Fälle.

Das Video finden Sie hier:

https://www.youtube.com/watch?v=HI-u1gQ6kkM

Fest steht, wenn diese Änderung des Grundgesetzes erst einmal beschlossen wurde, dann können wir dies nicht mehr stoppen oder zurücknehmen. Für uns als Eltern bzw. als Bürger ist es dann eben zu spät.  

Wir als WAL wollen Sie daher aufrütteln und aufzeigen, dass etwas ganz Gefährliches für die Tragfähigkeit dieses Staates auf uns zu kommt, da die Umsetzung in der Kommune erfolgt und wir wollen nicht, dass man Ihnen ihre Kinder weg nehmen kann, weil Sie mutmaßlich eine zu geringe Bindung zu Ihren Kindern aufbauen.

Aber worum geht es eigentlich? Es geht um die harmlose Darstellung, dass Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden sollen.

Super werden Sie jetzt denken und das ist doch Top. Endlich denkt diese Bundesregierung mal an die Kinder und der Schutz der Kinder ist eben sehr wichtig.

Leider liegt der Teufel aber im Detail, nur wird Ihnen dass von den Parteien keiner erzählen, denn wie sagte unser derzeitiger Finanzminister Scholz von der SPD schon vor Jahren? „Wir wollen die Lufthoheit über die Kinderbetten erobern!!“. Ganztagsschule, Ganztagskrippen, Ganztagskita aber bloss keine Horte lautet die Devise. Und all dass, ist nichts gegen das, was wirklich kommen würde.

In Großbritannien gab es große Aufschreie, weil der Staat Eltern die Entscheidung weg genommen hat, wo ihre todkranken Kinder sterben dürfen. Die Eltern, wollten das die Kinder zuhause in der gewohnten Umgebung einschlafen und über die Regenbogenbrücke gehen. Ärzte empfanden dies jedoch anders und der Staat verfügte aufgrund der Kinderrechte, dass diese Kinder im Krankenhaus sterben müssen, weil dort und nur dort eine optimale Gesundheitsversorgung gewährleistet wäre.

Norwegen steht derzeit international in der Kritik, weil es Eltern zu freizügig das Sorgerecht entzieht, die Gründe werden Sie schockieren. Das Jugendamt in Norwegen heißt Barnevernet und ist natürlich staatlich.

Ein Fall als Beispiel: Einem norwegischen Vater und der tschechischen Mutter eines neunmonatigen Mädchens mit einem genetisch bedingten Nierenleiden, wurde mitgeteilt, dass sie die Möglichkeit hätten, das Kind von sich aus in eine Pflegefamilie zu geben. Anderenfalls müsste diese mit einem Verfahren rechnen. Aus dem behandelten Krankenhaus wurde dem Barnevernet mitgeteilt, dass die Eltern eine ungenügende Bindung zum Kind entwickelt hätten. Da die Eltern das Kind nicht freiwillig in eine Pflegefamilie gaben, wurde es Ihnen weg genommen. Erst in einem Klageverfahren kam heraus, dass die Eltern eine Meinungsverschiedenheit mit einer Krankenschwester hatten und der Stationsleiter des Krankenhauses darum das Jugendamt einschaltete.   

Bei einem weiteren prominenten tschechischen Fall  geht es um das (inzwischen geschiedene) Ehepaar Michalak und seine zwei Söhne. Mitarbeiter der Kindertagesstätte, die die beiden Knaben besuchten, äusserten gegenüber Barnevernet den Verdacht auf physischen und psychischen Missbrauch der Kinder. Diese wurden darauf in eine Pflegefamilie gebracht. Eine Strafuntersuchung gegen die Eltern wurde später ohne Anklage geschlossen. Das Besuchsrecht der Mutter, die um die Kinder kämpfte, wurde zusehends reduziert, und die Kinder wurden später separaten Pflegefamilien zugewiesen. Auf tschechischer Seite schalteten sich hochrangige Politiker bis hin zu Präsident Zeman in die Angelegenheit ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte eine Behandlung der Sache ab, weil noch nicht alle Rekursmöglichkeiten auf nationaler Ebene ausgeschöpft seien.

Den Artikel finden Sie hier:

https://www.nzz.ch/international/europa/sorgerechtsentzug-in-norwegen-stiehlt-der-norwegische-staat-kinder-ld.18684

Das sind jetzt nur ein paar Beispiele von vielen. Aber denken Sie, dass es in Deutschland anders laufen wird? Anders als in Norwegen? Deutschland ist inzwischen dafür bekannt und gefürchtet, dass es in der Lage ist, in jede Richtung maßlos zu übertreiben. Das wirkliche Interesse des Kindes gerät dann schnell unter die Räder. Und selbst die Berliner Zeitung warnt davor mit folgenden Hinweis:

Vielleicht überprüft der Staat dann künftig. ob Eltern ihre Kinder politisch korrekt erziehen, also „klimagerecht“, „antirassistisch“, „antisexistisch“, „antimilitärisch“ usw. natürlich alles im Sinne der Parteiprogramme. 

https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/wer-kinderrechte-ins-grundgesetz-schreibt-schwaecht-die-familien

Sorge sollten uns daher gerade die Begründungen machen, die für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz angeführt werden. 

Dort heißt es zum Beispiel:

Über alle Alltagsmaßnahmen beim Kind entscheiden primär die Eltern, auch wenn es oft kritikwürdige Verhaltensweisen gibt, die die Zukunft der Kinder nachhaltig beeinflussen z.B. bei der Ernährung durch übermässige zucker- und kalorienreiche, vitamin- und ballaststoff-arme Ernährung. Gezuckerter Tee in der Saugflasche, unzureichende Zahnpflege oder beim Fernseh- und Internet-Konsum.  Über alle medizinischen Maßnahmen entscheiden die Eltern, z.B. über die Durchführung von Impfungen, Medikamentenbehandlungen und Operationen.

Merken Sie was? Noch nicht? Ok lesen wir weiter.

Die aufsuchende Familienhilfe ist primär freiwillig. Eingriffe von staatlichen Stellen bei unzureichender Fürsorge der Eltern für Ihre Kinder werden immer wieder nicht ausreichend umgesetzt.

Die Teilnahme an kinderärztlichen Früherkennungsprogrammen wird in mehreren Bundesländern nicht verpflichtend registriert. Bei schulischer Unter- oder Überforderung entscheiden primär die Eltern und nicht das Votum der Fachleute über die Betreuung der Kinder. 

Drücken wir es doch mal kurz gefasst so aus: Ist ihr Kind übergewichtig oder hat schlechte Zähne, darf Internet nutzen und Filme schauen, die irgendwelchen Moralaposteln nicht passen, wird man diese Eltern einfach aufgrund der Kinderrechte im Grundgesetz und natürlich nur zum Wohle des Kindes, beim Jugendamt anschwärzen und melden.

Und Sie/ wir als Eltern müssten dann das Gegenteil beweisen, nämlich dann, wenn dem eben so nicht ist. Es wird also die Umkehr der Beweislast eintreten, in dem der Staat den Eltern sagt, beweise das Gegenteil, ansonsten bleiben wir bei unserer Entscheidung. Dies ist ein erheblicher Eingriff in ein Grundrecht dieses Grundgesetzes, nämlich Artikel 6 GG.

Dort heißt es: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Und genau dieses Grundrecht, dass der Staat uns Eltern eben nicht vorschreibt, was für das Kind das Richtige ist, sondern die Eltern diese Entscheidung treffen, ist in Gefahr.

Das dem so ist, können Sie auch an einem einfachen Beispiel aus Langenhagen festmachen. Langenhagener Eltern hatten sich für einen Waldkindergarten stark gemacht und dafür auch einen geeigneten Träger gefunden. Und die Kommunalpolitiker? Einige konnten dass gar nicht nachvollziehen, denn im Wald gibt es Zecken und Zecken übertragen Borreliose.  Da sie hier also eine allgemeine Gefahr für die Kinder sahen, lehnten diese Politiker den gesetzlichen Anspruch auf Zuschuss für diesen Kindergarten ab. Als dies nicht ausreichte, um den Kindergarten zu verhindern, passte genau diesen Politikern dann ebenfalls nicht, dass es auch noch ein christlicher Träger war, der diesen Waldkindergarten gründen wollte.

Wir sehen alleine an diesem Beispiel: Zwei Gründe für eine einzige Sache. Eine mögliche „Zeckengefahr“ und auch noch eine „christliche Einrichtung“ als Kindergartenträger haben ausgereicht, dass verantwortliche Politiker diesen Antrag abgelehnt haben.  

Wie soll dass erst werden wenn, die Kinderrechte auf Betreiben von den Parteien dieser Politiker, nämlich Grüne und Linke ins Grundgesetz geschrieben wurden? Das es dann keine Waldkindergärten mehr geben könnte, ist wohl das kleinste Problem.

Übrigens: Möchten Sie wissen, was die Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein durch den Verfassungsrechtsausschuss  zu Kinderrechte im Grundgesetz sagt? 

Zitat:

Es gibt keine Verpflichtung zur Verfassungsergänzung durch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Es besteht ein verfassungsrechtlicher Schutz der Kinderrechte durch das geltende Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Kind hat jetzt schon durch das Grundgesetz definiert, eigene Würde und eigene Rechte. Als Grundrechtsträger hat es Anspruch auf den Schutz des Staates und die Gewährleistung seiner grundrechtlich verbürgten Rechte.

Warum also will diese Regierung die Kinderrechte unbedingt ins Grundgesetz aufnehmen?

Die unnötige Grundgesetzänderung wäre der Beginn der Abschaffung der Entscheidungsfreiheit der Eltern. Der Staat ist offenbar jedoch der Meinung: Sie/ wir als Eltern wissen doch nicht, was gut für das Kind ist. Nein, ein Kind muss früh in die Krippe, sich früh von den Eltern lösen und der Staat wird unseren Kindern dann schon sagen, was richtig und gut ist. Stück für Stück werden die Kinder dabei von den Eltern entfremdet und vom Staat übernommen und auch politisch weiter beeinflusst.

Wir wollen dies nicht hinnehmen und bitten Sie: Tauschen Sie sich mit anderen Eltern und Betroffenen aus. Schreiben Sie ihren Bundestagsabgeordneten, dass dieser gegen die geplante Grundgesetzänderung stimmen möge, weil diese gegen den Elternwillen ist.

Die Adressen der Bundestagsabgeordneten für die Region Hannover/Langenhagen, Wedemark/Neustadt etc. finden sie als Link beigefügt.

Wir haben 5 Bundestagsabgeordnete: Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU), Caren Marks (SPD), Dietmar Friedhof (AfD), Grigorios Aggelidis (FDP), Dr. Dhieter Dehm (Die Linke) 

https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise

Hier finden Sie den Link für noch mehr Informationen zu der Website von Demo für alle sowie das Faltblatt Kinderrechte und vieles mehr.

https://demofueralle.blog/2019/09/12/kinderrechte-uneinigkeit-ueber-grundgesetzaenderung/#more-20182

Faltblatt-Kinderrechte

https://demofueralle.blog/2019/04/10/fuenf-argumente-gegen-die-aufnahme-von-kinderrechten-ins-grundgesetz/

https://demofueralle.blog/2019/06/07/elternrecht-auf-erziehung-droht-abschaffung-jetzt-mdbs-kontaktieren/

https://demofueralle.blog/kinderrechte/

 

Verwaltung und Demokratieverständnis?

Stellen wir uns einfach mal vor, dass die Verwaltung für die Ratsmitglieder einen nichtöffentlichen Workshop zum Thema „Verkehrsentwicklungsplanung für die Stadt Langenhagen 2030“ organisiert sowie durchführt, damit über die Entwicklung unserer Stadt in der Zukunft diskutiert werden kann. 

Super, denken wir jetzt alle, so muss das sein. Jetzt kommt aber leider die große Enttäuschung, denn nach dem Demokratieverständnis der Verwaltung reicht es vollkommen aus, dass nur ein kleiner Teil, hier die Vertreter des Verkehrsausschusses als Diskutanten in diesem Workshop erwünscht und genehm sind. 

Über die Auslegung von Demokratie aber auch von Demokratieverständnis kann man ja durchaus streiten. Wenn die Verwaltung aber der Meinung ist, dass sie den Begriff „demokratisch“ selbstständig definieren kann, kommen dabei nicht nur seltsame Vorgänge, sondern auch ein schmaler Grat an möglicher Rechtmäßigkeit heraus, auf dem die Verwaltung dann wandelt.

Glauben Sie nicht?

Dann lesen Sie ruhig weiter, damit sie verstehen, dass in letzter Zeit gehäuft, „Geht wenn“ nur dann geht, wenn es seitens der Verwaltung und dem verantwortlichem Bürgermeister auch wirklich gewünscht ist.

Beginnen wir aber von vorne:

Gemäß Ratsinformationssystem fand am Montag, den 26.08.2019 ab 18:30 Uhr ein nichtöffentlicher Workshop statt. Hier: „1. Workshop zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes für die Stadt Langenhagen“.

Es ging und geht also, wie oben schon beschrieben, um die Verkehrsentwicklungsplanung und um das Gestalten unserer Stadt mit all seinen Zielen für das Jahr 2030 und darüber hinaus.

Fragen wie: „Wie wird der öffentliche Nahverkehr zukünftig aussehen und sich entwickeln?“ oder: „Wie werden sich Rad- und Verkehrswegenetze entwickeln und verlaufen?“. “ Wie sieht der Privatverkehr mit dem Auto aus?“ Was ist mit Rollern, Mietwagen, Stichwort: E-Mobilität etc. sowie vielen anderen Fragen, die es dabei zu diskutieren bzw. zu erörtern gilt, müssen dabei auf der Tagesordnung stehen.

Wir alle sind uns sicher einig, dass es sich hier also um ein sehr wichtiges Thema handelt und deswegen nehme ich als gewähltes Ratsmitglied an einem solchen Workshop natürlich teil. Nur wenn alle politischen Ausrichtungen und gewählten Mandatsträger an einer solchen Runde teilnehmen, kann eine Diskussion auch auf eine breite Basis gestellt werden. Gleichzeitig wird damit sichergestellt, dass wirklich alle Interessengruppen zumindest ansatzweise gleichberechtigt berücksichtigt werden.

Gesagt, getan, ich fahre ins Rathaus, um an diesem Workshop teilzunehmen und erlebe einen komisch anmutenden Vorgang seitens der Verwaltung.  

Schon beim Betreten des Ratssaals schweift mein Blick nach rechts zu den Zuschauerbänken und ich sehe dort eine gute Handvoll anderer Ratsmitglieder sitzen, welche miteinander diskutieren. In diesem Moment frage ich mich, warum die dort sitzen und nicht am großen Tisch in der Mitte.

Gleichzeitig werde ich angesprochen und erfahre, dass nur bestimmte Ratsmitglieder eingeladen waren und dieser 1. Workshop nur für die Mitglieder des Verkehrsausschusses vorgesehen war. Netterweise sagte die Dame dann aber noch, dass man wahrscheinlich als Zuschauer anwesend sein darf und dies gerade geklärt wird.

Und obwohl wir als Ratsmitglieder unerhörterweise zu einem nicht eingeladenen Workshop erschienen sind, durften wir dann als ZUSCHAUER auch bleiben. 

Die Sitzung beginnt und der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden in der Mitte des Tisches und tut so, als wenn wir Ratsmitglieder im Zuschauerrang überhaupt nicht anwesend wären bzw. als wenn es überhaupt kein Problem in der derzeitigen Zusammensetzung gebe und es absolut normal ist, dass wir auf den Zuschauerstühlen sitzen. Im Anschluss wird dann der Ablauf des Workshops erklärt und plant als erstes eine kurze Vorstellungsrunde für die Beteiligten am Tisch.

Und jetzt passiert etwas, mit dem die Verwaltung wohl nicht gerechnet hatte, denn auch wenn man politisch durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann, so kann es aber nicht sein, dass Ratsmitglieder von einem Workshop ausgeschlossen werden und dies geben einige der anwesenden Mitglieder des Rates in der Runde auch kund und äußern deutlich ihren Unmut.

Erklärungsversuche seitens der Verwaltung werden vorgetragen, man wollte die Runde nicht zu groß machen, wegen der eventuellen Unruhe und einigt sich dann doch darauf, dass es sich ja nur um eine 1. Vorbesprechung handelt und dass später im Verlauf weiterer Workshops natürlich alle Ratsmitglieder an der Debatte beteiligt werden.

Schlussendlich nutzen alle Erklärungsversuche seitens der Verwaltung nichts und wir Ratsmitglieder aus dem Zuschauerraum dürfen ebenfalls am großen Tisch Platz nehmen und uns am Workshop beteiligen.

Lieber Herr Bürgermeister, liebe Verwaltung, dass war mehr als nur ein Satz mit X.

Das hat nichts mehr mit Demokratie zu tun und mutet schon recht seltsam an, wenn man dabei berücksichtigt, dass damit von vorne herein mindestens 3 politische Vertretungen (WAL, FDP, die Linke) und eventuell auch die Unabhängigen ausgegrenzt wurden.

Mal ganz ehrlich: Es kann doch z.B. nicht sein, dass der ADFC zu diesem Workshop eingeladen wird (ja, weil im Verkehrausschuss sitzt) aber wesentliche Kräfte der gewählter Vertreter des Rates nicht mal eingeladen wurden, weil diese keine Ausschussmitglieder sind.

Abgesehen davon, dass alle bisherigen Workshops nicht nur sehr aufschlussreich und vielfältig waren, waren diese vor allem aber mit allen Fraktionen und Vertretern des Rates besetzt sowie überraschend strukturiert und ruhig.

Rechtlich wäre der weitere Ausschluss durchaus eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht wert gewesen, wenn die eingeladenen Ratsmitglieder die Situation nicht so deutlich gegenüber der Verwaltung geklärt und ihre Verärgerung vorgetragen hätten.

Was ist das eigentlich für ein seltsames Demokratieverständnis, wenn die Verwaltung der Meinung ist, dass der Ausschuss, in dem nicht alle Parteien und Fraktionen vertreten sind, die Schwerpunkte setzt, über die dann der Rest der Ratsvertreter diskutieren und abstimmen darf.

Lieber Herr Bürgermeister, spätestens in dem persönlichen 4 Augen Gespräch vor Beginn des Workshops mit der Leitung des Workshops hätten Sie eingreifen und handeln müssen, indem Sie diesen Quatsch sofort untersagt hätten. 

Alleine die Meinung seitens der Verwaltung, dass ein nicht im Ausschuss vertretendes Ratsmitglied dann mit den befundenen Schwerpunkten des Verkehrsausschusses aus einem Workshop nach dem Motto: Friss oder stirb, leben soll oder muss, ist eine Farce.

Ich persönlich und wir als WAL hätten nicht gedacht, dass man den Begriff Workshop der Verwaltung und Ihnen als Bürgermeister erst noch einmal erklären und darlegen muss, damit der Teilnehmerkreis deutlicher wird. 

Ist es in den bisherigen Workshops nicht eher so gewesen, dass die Grobplanung bzw. die Themengebiete durch den Rat gesetzt wurden und danach hat der Fachausschuss, diese weiter thematisiert und mögliche Beschlüsse weiter verfeinert oder Prioritäten erarbeitet und vorgeschlagen, über welche dann abgestimmt wurde?

Herr Bürgermeister, wir sagen es selten aber da ist Ihnen das Demokratieverständnis mehr als entglitten und das war kein: „Geht wenn“ und die Verantwortung für solche Vorgänge ist nun mal unteilbar und fällt in ihren Zuständigkeitsbereich.

Sollten Sie aus diesem Lehrstück der Demokratie jedoch nichts gelernt haben, können Sie sich sicher sein, dass wir als WAL Sie auch zukünftig deutlich daran erinnern werden. Was die Verwaltung von ihren Bürgerinnen und Bürgern fordert, muss man sie natürlich in ihrem Aufgabenbereich auch selbst erbringen. Umgangssprachlich nennt man dies Vorbildfunktion.