Gefährliche Abfälle ohne Beteiligung der Öffentlichkeit?

Wenn eine Verwaltung in einem Standardverfahren einer Beschlussdrucksache zum Verkauf eines Grundstücks und zur Ansiedlung eines Unternehmens plötzlich den öffentlichen Teil der Entscheidung durch den Rat nicht verhandelt, sondern dass Ganze in einem nichtöffentlichen Verfahren ohne Bürger und  ohne Rat in einem nichtöffentlichen Ausschuss, hier dem Verwaltungsausschuss, beschließen will, dann sollte man hellhörig werden.

Wenn es dann ganz zufälligerweise auch noch um gefährliche Abfälle geht, dann muss man sogar noch genauer hinschauen.

1. Warum wird eine öffentliche Beteiligung zufälligerweise gerade bei einem Projekt mit gefährlichen Abfällen vergessen?
2. Warum wird die Beschlussdrucksache erst zurück gezogen, als die Presse davon Wind bekommt?
3. Wenn als Begründung für die Rücknahme der Beschlussdrucksache dann plötzlich eine sich ändernde DIN-Norm herhalten muss, ist dass wirklich ein Zufall.                                               4. Spielten dabei irgendwelche Interessen 
eine Rolle?

Sie sehen es gibt Fragen über Fragen. Gibt es wirklich so viele Zufälle? Oder verfolgt dabei jemand Interessen? Wenn ja welche? Weswegen?