Staatliche Lufthoheit über die Kinderzimmer

Liebe Eltern und pflegende Familienangehörige,

sind Sie sich eigentlich wirklich sicher, dass Sie als Eltern ihre Kinder gut erziehen? Sind Sie wirklich davon überzeugt, dass Sie sich ausreichend um Ihre Kinder kümmern und diese glücklich sind? Bekommen ihre Kinder wirklich alles von Ihnen, was Sie für die Zukunft an Liebe, Zuneigung aber auch an Lerneffekten und Erfahrungsschätzen brauchen?

Was sollen so dumme Fragen, werden Sie sich jetzt denken, denn natürlich bekommen ihre Kinder als dies, weil Sie sie lieben, sich um sie kümmern und für Sie immer da sind.

Also ist doch alles in bester Ordnung. Oder?

Leider nein, denn dies ist ein erheblicher Trugschluss, denn unter dem Radar der Eltern und aller Bürgerinnen und Bürger plant diese Bundesregierung zum Jahresende die Übernahme der Lufthoheit über die Kinderzimmer.

„Oh man“, werden Sie sich jetzt vermutlich denken, so schlimm kann es doch gar nicht sein. Da ist doch wieder übertrieben. Wir werden Ihnen aber Beispiele von unseren europäischen Nachbarstaaten aufzeigen, die für jedermann öffentlich nachvollziehbar in der Presse stehen, um deutlich zu machen, dass es viel schlimmer kommen kann, als wir es uns vorstellen wollen.

Nicht umsonst warnen hochrangige Staatsrechtler und Professoren davor, dieses Gesetz umzusetzen, da es an der Tragfähigkeit unseres Staates rüttelt.

Lesen Sie diesen Text daher bitte auf jeden Fall bis zum Ende und teilen Sie ihr neues Wissen, mit Ihren Freunden, Bekannten und anderen Eltern, denn sonst gibt es für uns alle zum Jahresende 2019 ein böses Erwachen, dass wie der Wolf im Schafspelz daher kommt und später sagen alle, wie konnte es nur so weit kommen und so war das natürlich nicht gemeint, während alle Bundespolitiker dabei ihre Hände in Unschuld waschen.

Sollten Sie meinen, dass es nicht wichtig ist, diesen Text zu lesen, dann schauen bitte wenigstens das kurze Video von 3 Minuten an, damit Sie verstehen worum es geht und vielleicht lesen Sie dann doch lieber den Text und die dazugehörigen realen Fälle.

Das Video finden Sie hier:

https://www.youtube.com/watch?v=HI-u1gQ6kkM

Fest steht, wenn diese Änderung des Grundgesetzes erst einmal beschlossen wurde, dann können wir dies nicht mehr stoppen oder zurücknehmen. Für uns als Eltern bzw. als Bürger ist es dann eben zu spät.  

Wir als WAL wollen Sie daher aufrütteln und aufzeigen, dass etwas ganz Gefährliches für die Tragfähigkeit dieses Staates auf uns zu kommt, da die Umsetzung in der Kommune erfolgt und wir wollen nicht, dass man Ihnen ihre Kinder weg nehmen kann, weil Sie mutmaßlich eine zu geringe Bindung zu Ihren Kindern aufbauen.

Aber worum geht es eigentlich? Es geht um die harmlose Darstellung, dass Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden sollen.

Super werden Sie jetzt denken und das ist doch Top. Endlich denkt diese Bundesregierung mal an die Kinder und der Schutz der Kinder ist eben sehr wichtig.

Leider liegt der Teufel aber im Detail, nur wird Ihnen dass von den Parteien keiner erzählen, denn wie sagte unser derzeitiger Finanzminister Scholz von der SPD schon vor Jahren? „Wir wollen die Lufthoheit über die Kinderbetten erobern!!“. Ganztagsschule, Ganztagskrippen, Ganztagskita aber bloss keine Horte lautet die Devise. Und all dass, ist nichts gegen das, was wirklich kommen würde.

In Großbritannien gab es große Aufschreie, weil der Staat Eltern die Entscheidung weg genommen hat, wo ihre todkranken Kinder sterben dürfen. Die Eltern, wollten das die Kinder zuhause in der gewohnten Umgebung einschlafen und über die Regenbogenbrücke gehen. Ärzte empfanden dies jedoch anders und der Staat verfügte aufgrund der Kinderrechte, dass diese Kinder im Krankenhaus sterben müssen, weil dort und nur dort eine optimale Gesundheitsversorgung gewährleistet wäre.

Norwegen steht derzeit international in der Kritik, weil es Eltern zu freizügig das Sorgerecht entzieht, die Gründe werden Sie schockieren. Das Jugendamt in Norwegen heißt Barnevernet und ist natürlich staatlich.

Ein Fall als Beispiel: Einem norwegischen Vater und der tschechischen Mutter eines neunmonatigen Mädchens mit einem genetisch bedingten Nierenleiden, wurde mitgeteilt, dass sie die Möglichkeit hätten, das Kind von sich aus in eine Pflegefamilie zu geben. Anderenfalls müsste diese mit einem Verfahren rechnen. Aus dem behandelten Krankenhaus wurde dem Barnevernet mitgeteilt, dass die Eltern eine ungenügende Bindung zum Kind entwickelt hätten. Da die Eltern das Kind nicht freiwillig in eine Pflegefamilie gaben, wurde es Ihnen weg genommen. Erst in einem Klageverfahren kam heraus, dass die Eltern eine Meinungsverschiedenheit mit einer Krankenschwester hatten und der Stationsleiter des Krankenhauses darum das Jugendamt einschaltete.   

Bei einem weiteren prominenten tschechischen Fall  geht es um das (inzwischen geschiedene) Ehepaar Michalak und seine zwei Söhne. Mitarbeiter der Kindertagesstätte, die die beiden Knaben besuchten, äusserten gegenüber Barnevernet den Verdacht auf physischen und psychischen Missbrauch der Kinder. Diese wurden darauf in eine Pflegefamilie gebracht. Eine Strafuntersuchung gegen die Eltern wurde später ohne Anklage geschlossen. Das Besuchsrecht der Mutter, die um die Kinder kämpfte, wurde zusehends reduziert, und die Kinder wurden später separaten Pflegefamilien zugewiesen. Auf tschechischer Seite schalteten sich hochrangige Politiker bis hin zu Präsident Zeman in die Angelegenheit ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte eine Behandlung der Sache ab, weil noch nicht alle Rekursmöglichkeiten auf nationaler Ebene ausgeschöpft seien.

Den Artikel finden Sie hier:

https://www.nzz.ch/international/europa/sorgerechtsentzug-in-norwegen-stiehlt-der-norwegische-staat-kinder-ld.18684

Das sind jetzt nur ein paar Beispiele von vielen. Aber denken Sie, dass es in Deutschland anders laufen wird? Anders als in Norwegen? Deutschland ist inzwischen dafür bekannt und gefürchtet, dass es in der Lage ist, in jede Richtung maßlos zu übertreiben. Das wirkliche Interesse des Kindes gerät dann schnell unter die Räder. Und selbst die Berliner Zeitung warnt davor mit folgenden Hinweis:

Vielleicht überprüft der Staat dann künftig. ob Eltern ihre Kinder politisch korrekt erziehen, also „klimagerecht“, „antirassistisch“, „antisexistisch“, „antimilitärisch“ usw. natürlich alles im Sinne der Parteiprogramme. 

https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/wer-kinderrechte-ins-grundgesetz-schreibt-schwaecht-die-familien

Sorge sollten uns daher gerade die Begründungen machen, die für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz angeführt werden. 

Dort heißt es zum Beispiel:

Über alle Alltagsmaßnahmen beim Kind entscheiden primär die Eltern, auch wenn es oft kritikwürdige Verhaltensweisen gibt, die die Zukunft der Kinder nachhaltig beeinflussen z.B. bei der Ernährung durch übermässige zucker- und kalorienreiche, vitamin- und ballaststoff-arme Ernährung. Gezuckerter Tee in der Saugflasche, unzureichende Zahnpflege oder beim Fernseh- und Internet-Konsum.  Über alle medizinischen Maßnahmen entscheiden die Eltern, z.B. über die Durchführung von Impfungen, Medikamentenbehandlungen und Operationen.

Merken Sie was? Noch nicht? Ok lesen wir weiter.

Die aufsuchende Familienhilfe ist primär freiwillig. Eingriffe von staatlichen Stellen bei unzureichender Fürsorge der Eltern für Ihre Kinder werden immer wieder nicht ausreichend umgesetzt.

Die Teilnahme an kinderärztlichen Früherkennungsprogrammen wird in mehreren Bundesländern nicht verpflichtend registriert. Bei schulischer Unter- oder Überforderung entscheiden primär die Eltern und nicht das Votum der Fachleute über die Betreuung der Kinder. 

Drücken wir es doch mal kurz gefasst so aus: Ist ihr Kind übergewichtig oder hat schlechte Zähne, darf Internet nutzen und Filme schauen, die irgendwelchen Moralaposteln nicht passen, wird man diese Eltern einfach aufgrund der Kinderrechte im Grundgesetz und natürlich nur zum Wohle des Kindes, beim Jugendamt anschwärzen und melden.

Und Sie/ wir als Eltern müssten dann das Gegenteil beweisen, nämlich dann, wenn dem eben so nicht ist. Es wird also die Umkehr der Beweislast eintreten, in dem der Staat den Eltern sagt, beweise das Gegenteil, ansonsten bleiben wir bei unserer Entscheidung. Dies ist ein erheblicher Eingriff in ein Grundrecht dieses Grundgesetzes, nämlich Artikel 6 GG.

Dort heißt es: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Und genau dieses Grundrecht, dass der Staat uns Eltern eben nicht vorschreibt, was für das Kind das Richtige ist, sondern die Eltern diese Entscheidung treffen, ist in Gefahr.

Das dem so ist, können Sie auch an einem einfachen Beispiel aus Langenhagen festmachen. Langenhagener Eltern hatten sich für einen Waldkindergarten stark gemacht und dafür auch einen geeigneten Träger gefunden. Und die Kommunalpolitiker? Einige konnten dass gar nicht nachvollziehen, denn im Wald gibt es Zecken und Zecken übertragen Borreliose.  Da sie hier also eine allgemeine Gefahr für die Kinder sahen, lehnten diese Politiker den gesetzlichen Anspruch auf Zuschuss für diesen Kindergarten ab. Als dies nicht ausreichte, um den Kindergarten zu verhindern, passte genau diesen Politikern dann ebenfalls nicht, dass es auch noch ein christlicher Träger war, der diesen Waldkindergarten gründen wollte.

Wir sehen alleine an diesem Beispiel: Zwei Gründe für eine einzige Sache. Eine mögliche „Zeckengefahr“ und auch noch eine „christliche Einrichtung“ als Kindergartenträger haben ausgereicht, dass verantwortliche Politiker diesen Antrag abgelehnt haben.  

Wie soll dass erst werden wenn, die Kinderrechte auf Betreiben von den Parteien dieser Politiker, nämlich Grüne und Linke ins Grundgesetz geschrieben wurden? Das es dann keine Waldkindergärten mehr geben könnte, ist wohl das kleinste Problem.

Übrigens: Möchten Sie wissen, was die Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein durch den Verfassungsrechtsausschuss  zu Kinderrechte im Grundgesetz sagt? 

Zitat:

Es gibt keine Verpflichtung zur Verfassungsergänzung durch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Es besteht ein verfassungsrechtlicher Schutz der Kinderrechte durch das geltende Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Kind hat jetzt schon durch das Grundgesetz definiert, eigene Würde und eigene Rechte. Als Grundrechtsträger hat es Anspruch auf den Schutz des Staates und die Gewährleistung seiner grundrechtlich verbürgten Rechte.

Warum also will diese Regierung die Kinderrechte unbedingt ins Grundgesetz aufnehmen?

Die unnötige Grundgesetzänderung wäre der Beginn der Abschaffung der Entscheidungsfreiheit der Eltern. Der Staat ist offenbar jedoch der Meinung: Sie/ wir als Eltern wissen doch nicht, was gut für das Kind ist. Nein, ein Kind muss früh in die Krippe, sich früh von den Eltern lösen und der Staat wird unseren Kindern dann schon sagen, was richtig und gut ist. Stück für Stück werden die Kinder dabei von den Eltern entfremdet und vom Staat übernommen und auch politisch weiter beeinflusst.

Wir wollen dies nicht hinnehmen und bitten Sie: Tauschen Sie sich mit anderen Eltern und Betroffenen aus. Schreiben Sie ihren Bundestagsabgeordneten, dass dieser gegen die geplante Grundgesetzänderung stimmen möge, weil diese gegen den Elternwillen ist.

Die Adressen der Bundestagsabgeordneten für die Region Hannover/Langenhagen, Wedemark/Neustadt etc. finden sie als Link beigefügt.

Wir haben 5 Bundestagsabgeordnete: Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU), Caren Marks (SPD), Dietmar Friedhof (AfD), Grigorios Aggelidis (FDP), Dr. Dhieter Dehm (Die Linke) 

https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise

Hier finden Sie den Link für noch mehr Informationen zu der Website von Demo für alle sowie das Faltblatt Kinderrechte und vieles mehr.

https://demofueralle.blog/2019/09/12/kinderrechte-uneinigkeit-ueber-grundgesetzaenderung/#more-20182

Faltblatt-Kinderrechte

https://demofueralle.blog/2019/04/10/fuenf-argumente-gegen-die-aufnahme-von-kinderrechten-ins-grundgesetz/

https://demofueralle.blog/2019/06/07/elternrecht-auf-erziehung-droht-abschaffung-jetzt-mdbs-kontaktieren/

https://demofueralle.blog/kinderrechte/