Was ist dem Rat der Stadt Langenhagen eigentlich der Flughafen wirklich wert?

Wer die letzte Ratssitzung am Montag, den 24.06.2019 im Rathaus der Stadt Langenhagen zum Thema „Flughafen und Nachtflugverbot“ aufmerksam verfolgt hat, stellt sich spätestens seit dieser Sitzung unweigerlich die Frage, was dieser vor der eigenen Haustür liegende Flughafen, mit all seinen Arbeitsplätzen sowie Steuereinnahmen dem Rat und den Parteien der Stadt Langenhagen aber auch dem Bürgermeister dieser Stadt eigentlich wirklich wert ist. 

Es ist schlimm genug, dass die Parteien an diesem Punkt ihre Wähler an der Nase herumführen und suggerieren, dass Sie aktiv handeln und etwas unternehmen, um Nachtflüge zu stoppen. Ist das aber wirklich so?

Schaut man aber hinter die Kulissen wird schnell deutlich dass die Parteien nichts, aber auch wirklich nicht dazu beitragen, dass vernünftige gemeinsame Lösungen auf den Tisch kommen oder erarbeitet werden. Nur grundsätzlich GEGEN etwas zu sein, ohne dabei Kompromisse zu machen, führte noch niemals zum Erfolg, zumal man nicht mal das Recht auf seiner Seite hat, sondern nur ideologisch für eine Sache eintritt.

Ideologisch für eine Sache einzutreten ist zwar löblich aber bringt in der Wirklichkeit keine Fortschritte und so werden früher oder später die Bürger eben merken, dass alles was Ihnen zum Thema Nachtflugregelung durch eben diese Parteien versprochen und erzählt wurde, auf Märchen basierte und keiner ihrer Vorschläge eine wirkliche Veränderung bewirkte.

Auch werden die Menschen sich früher oder später Fragen, warum der Bürgermeister dieser Stadt in der Debatte zum Flughafen eigentlich so ruhig ist, ja geradezu schweigt, ohne das er auch nur ein einziges Mal das Für und Wider bzw. die Vor- und Nachteile des Flughafens neutral vor der Beschlussfassung dargelegt hat?

Ist es nicht die Aufgabe eines Bürgermeisters und der Verwaltung, neutral und unabhängig von den Parteien, die damit verbundenen ca. 20.000 Arbeitsplätze und Steuereinnahmen der Betriebe rund um den Flughafen darzustellen, auf Messergebnisse und andere Untersuchungen und Gutachten zu verweisen und um Vernunft und Sachverstand ohne ideologische Hintergründe in der Debatte zu werben, um eine Basis für die politische Debatte zu schaffen?

Wenn dem so ist, dann muss man sich die Frage stellen, warum der Bürgermeister bei der Abstimmung sich nicht wenigstens enthalten hat, um die Neutralität und den Spagat zwischen den berechtigten Sorgen und Nöten der Bürgerinnen und Bürger wegen des Lärmschutzes aber auch den berechtigten Sorgen und Nöten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern rund um den Flughafen zu wahren? 

Warum stimmt der Bürgermeister also für eine Beschlussdrucksache, wenn er doch weiß, dass damit der Verlust von ca. 2300 Arbeitsplätzen drohen könnte? Oder nimmt man es nicht ernst, wenn der Betriebsratsvorsitzende des Bodenpersonals vorträgt, dass auf einen Schlag 1000 Arbeitsplätze wegfallen, die nur in der Nacht tätig sind? 

Wie will der Bürgermeister oder aber auch die politischen Vertreter eigentlich zukünftig den Verantwortlichen des Flughafens aber auch den damit verbundenen oder partizipierenden Unternehmen entgegentreten, wenn es um den Erhalt und die Vermeidung von Abbau von Arbeitsplätzen gehen soll? Wie will ein Bürgermeister Unternehmen von Investitionen rund um den Flughafens überzeugen, mit diesem Standortvorteil werben, wenn diese doch wissen, wie sehr sich der Bürgermeister dieser Stadt in der Diskussion über die Nachtflugregelung eingesetzt oder eben nicht eingesetzt hat?

Diese Fragen muss sich der Bürgermeister stellen und er muss Antworten liefern. Hier geht es gerade mit Blick auf die notwendigen zukünftigen Investitionen für unsere Schulen, Feuerwehr, Stadtbibliothek, neues Rathaus und und und, um die finanzielle Sicherheit unserer Stadt.

Was für eine Politik wird in Langenhagen betrieben, wenn der Rat der Stadt Langenhagen mit nur 2 Gegenstimmen, hier: den Stimmen der WAL und der FDP, ohne Enthaltungen einen Vorschlag der Stadtverwaltung in Form einer Stellungnahme verabschiedet, die vor Fehlern nur so strotzt, sich mit einem möglichen Verlust von Arbeitsplätzen oder den Einbruch von Steuereinnahmen überhaupt nicht beschäftigt und die Stadt selbst auch noch den Bruch bzw. die Nichteinhaltung  von Gesetzen fordert?

Was ist also los in einer Stadt, in der die Verwaltung, die ihr vorgegebene Neutralitätspflicht in keinster Form berücksichtigt, obwohl diese dazu doch verpflichtet ist? Oder vertritt die Stadt zukünftig nur noch eine Seite der betroffenen Parteien, egal wie die Gesetzeslage ist? 

Was ist los in dieser Stadt, wenn die Verwaltung  darüber hinaus diesen Rahmen der Neutralität auch noch weiter verlässt und in diesem Zusammenhang unterstellt, dass Fluglärm die Gesundheit der Menschen erheblich gefährdet, obwohl zahlreiche neutrale Studien aber auch die Ausführungen des Ministers Althusmann am 06.06.2019 im Ratssaal der Stadt Langenhagen eben dieses nicht belegen?

Spätestens hier, muss die Stadt sich deutlich hinterfragen, denn ist nicht gerade die Stadt dazu verpflichtet die Wahrheit und Fakten darzustellen und diese dem Rat zur Abstimmung vorzulegen? Wer daran bisher keinen Zweifel hatte, muss seit der Ratssitzung am Montag, wohl doch erhebliche Zweifel haben. 

Schauen wir uns den Sachverhalt mal von vorne an:  

Auf der Tagesordnung der oben genannten Ratssitzung standen insgesamt 3 Beschlussdrucksachen zum Thema „Neuregelung der Betriebsbeschränkungen des Flughafens“, umgangssprachlich durchaus auch Nachtflugverbot genannt (auch wenn dies nicht richtig ist, denn korrekt heißt es Nachtflugregelung. Ein Nachtflugverbot gab es noch nie). 

Die wichtigste Drucksache war ein Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung im Rat, welche nun als offizielle Stellungnahme der Stadt Langenhagen dem Ministerium vorgelegt wird. https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002346

Vergessen wir mal alles, was wir bisher zum Thema Nachtflug und den Flughafen gehört haben und schauen uns nur die Fakten an:

Der Flughafen hat derzeit eine eingeschränkte Betriebserlaubnis welche bis zum 31.12.2019 gültig ist. Dies bedeutet, dass nur bestimmte Flugzeugtypen mit bestimmten Lärmschutzmerkmalen z.B. in der Nacht, Starten und Landen dürfen. Es gibt also Auflagen, die den Betrieb einschränken. Diese Einschränkungen beruhen auf den Zulassungswerten der Flugzeuge und sind gesetzlich klar geregelt.

Die Einschränkung der Betriebserlaubnis läuft zum Jahresende nun aus und ab dem 01.01.2020 könnte der Flughafen rund um die Uhr ohne Auflagen den Betrieb durchführen. Ab dem Moment wäre es also egal, welche Flugzeugtypen in der Nacht betrieben werden und damit dürften auch wesentlich lautere Flugzeuge den Flughafen rund um die Uhr anfliegen.

Da das Land Niedersachsen aber auch eine Verpflichtung zum Lärmschutz hat und die Anwohner schützen muss, wird es nun eine Folgebefristung geben, die den Lärmschutz weiter berücksichtigt. Eine Beteiligung der Stadt, also der Kommune, in diesem Verfahren ist normalerweise nicht vorgesehen. Dem Ministerium bzw. dem Minister war eine Beteiligung jedoch wichtig, damit eben sachlich und fachlich die Neuregelung der eingeschränkten Betriebserlaubnis die Sorgen und Nöte der Gemeinden berücksichtigt und die Menschen sich einbringen können.

Der Minister selbst war dazu am 06.06.2019 sogar extra im Ratssaal der Stadt Langenhagen um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und sich den Fragen zu stellen. Nun mag man das Ergebnis der Diskussion nicht mögen. Allerdings basieren die Sachverhalte auf geprüften Fakten und Gesetzesgrundlagen, die auch ein Minister nicht einfach so beiseite wischen kann und das hat er auch ausführlich und sehr klar erläutert und dargelegt. 

Darüber hinaus schlägt jetzt das Ministerium mit der Neuerteilung einer Befristung auch vor, das die Genehmigungen nicht mehr nur 5 oder 10 Jahre gelten,sondern das Ministerium möchte diese Befristung zukünftig dauerhaft auferlegen, damit die Anwohnerinnen und Anwohner auch mit anderen Regierungsparteien nicht mehr Gefahr laufen, dass eine auslaufende Beschränkung nicht mehr erneuert wird. Wir erinnern uns, dann könnte der Flughafen ohne Auflagen seinen Betrieb rund um die Uhr durchführen.

Wir merken uns, sollte jemand sagen, er ist gegen die Aufhebung der Befristung, kann man sofort erkennen, dass er sich mit der Thematik nicht wirklich auseinander gesetzt hat, denn die Befristung soll ja nicht aufgehoben werden, sondern ab dem 01.01.2020 dauerhaft, also für immer gelten. Übrigens war der Rat bis auf die 2 Gegenstimmen gegen die Aufhebung der Befristung. Es scheinen viele diese Thematik wohl nicht verstanden zu haben.

Daher kommen viele in der Diskussion dann mit dem Argument, dass aufgrund der technischen Entwicklungen alle 5 oder 10 Jahre alles auf den Prüfstand gestellt werden muss, um die Auflagen an die genehmigten Flugzeugtypen anzupassen.

Auch hier hätte man im Entwurf des Ministeriums nur lesen müssen, denn um genau diesen Entwicklungen gerecht zu werden, hat das Ministerium in seiner Beschränkung aufgenommen, dass zukünftig dauerhaft durch das Ministerium die Entwicklungen beobachtet werden und die Auflagen dann selbstständig angepasst werden.

Hier muss man sich die Frage stellen, ob die dauerhaft automatisch geltende ständige Anpassung nicht besser ist? Bisher wurde mit Ablauf der Befristung nur alle 10 Jahre geschaut, ob die Beschränkungen noch passen? Also im schlechtesten Fall, konnte bisher eine Genehmigung erteilt werden und 9 Jahre lang konnte auch laute Flugzeuge starten und landen, obwohl es eigentlich leiserere Flugzeugtypen gegeben hätte. 

Uns ist die ständige Anpassung lieber, da sie aktiv greift und auferlegt wird. Das Papier des Ministerium hat wohl kaum jemand gelesen, den anders kann man seine Unwissenheit ja zeigen und man hätte sich den Antrag,  dass alle 5 oder 10 Jahre eine Überprüfung stattfinden muss, gespart.

Zusätzlich wurde nun durch Parteien im Rat gefordert, dass die Realmesswerte von 76 Dezibel am Ohr des Schläfers gemessen werden müssen! Dabei stellt sich die Frage, wie das aussehen soll? Wurde bzw. wird hier erwartet, dass  67.000 Langenhagener ein Messgerät auf den Nachttisch gestellt bekommen? Gesetzlich und rechtlich ist das doch eindeutig geklärt.

An 9 Messstationen wird der Fluglärm gemäß den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben gemessen. Dies sind die Fluglärmbelastungswerte, da die Flugzeuge dort ja vorbei fliegen. Mit diesen Werten setzt sich daher regelmäßig die Fluglärmkommission auseinander um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Da es keine Verstöße gab, kann und darf die Fluglärmkommission nun mal nur auf die Einhaltung der Werte verweisen.

Das ist in einer Demokratie nun mal so, auch wenn es einem persönlich nicht gefällt. Werden gesetzliche Vorgaben eingehalten, dann gibt es keinen Handlungsspielraum. Will ich diesen Handlungsspielraum erweitern, dann muss ich die gesetzlichen Auflagen ändern und dann müssen die Firmen dann nach den neuen gesetzlichen Vorgaben richten.  

Das dies nicht jedem passt, ist durchaus nachvollziehbar aber wenn das Gesetz und die Lärmschutzwerte eingehalten werden, dann ist dies so und nicht zu beanstanden, auch wenn manch einer sich anderes wünscht. Es fällt jedoch auf, dass der Flugbetrieb diese Vorgaben einhält, und dann fordert man eben was total unsinniges? Zu einem gemeinsamen Ansatz trägt eine solche Vorgehensweise aber leider nicht bei.  Dabei ist es sehr wichtig zu wissen, dass der Rat bei der gleichen Ratssitzung den Lärmaktionsplan der Stufe 3 der Stadt Langenhagen genehmigt hat.

Schauen Sie doch mal auf die Seite 19 und ganz besonders auf die Seite 20. Dort stehen die festgestellten Fluglärmbelastungswerte für die Nacht. Dort heißt es über 60 – 65 dB= Null, 65 – 70 dB= Null, über 75 dB= Null. Wenn es keine festgestellte Belastung über 60 dB durch Flugzeuge in der Nacht gibt, warum fordern die Grünen dann öffentlichkeitswirksam eine Belastung unter 76 dB am Ohr des Schläfers. Forderung der Grünen Seite 1 finden Sie hier: https://ris.langenhagen.de/bi/___tmp/tmp/45081036123205986/123205986/01101902/02-Anlagen/01/Anlage1_LAPLangenhagen3Stufe_Abwaegung.pdf

Merken Sie was? Hier wird den Bürgerinnen und Bürgern eben mal eine Aktion suggiert, nach dem Motto, wir tun was. Aber eigentlich werden Sie an der Nase herumgeführt.

Sie glauben es nicht das wir keinen Nachtfluglärm über 60 dB haben? Den Link zu Lärmschutzaktionsplan finden Sie hier: https://ris.langenhagen.de/bi/___tmp/tmp/45081036123205986/123205986/01101902/02-Anlagen/02/LAPLangenhagen3Stufe_Endbericht.pdf

Eine weitere Forderung war, die Lärmbelastung nach dem Startgewicht der Maschinen zu berechnen und nicht die Zulassungswerte des TÜV als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Jetzt stellen Sie sich bitte mal vor, sie holen ihr neues Auto mit der Familie vom Autohaus,  und keine 300m später befinden Sie sich in einer Polizeikontrolle und die freundlichen Polizisten sagen Ihnen, dass sie heute mal nicht nach den Zulassungswerten des Autos messen, sondern danach wie laut das Auto unter Vollast mit der Familie ist, um dann eine Strafe auszusprechen? Was soll eine solche Forderung erreichen? Jedes technische Gerät vom Laubsauger über Rasenmäher bis hin zur Kaffeemaschine bekommt, wenn es alle Vorgaben auch hinsichtlich der Lärmbelastung einhält, eine Zulassung und danach hat man sich zu richten. Bringt das den lärmbelasteten Bürger irgendwie weiter? Nein, leider nicht.

Tja und dann bleibt da noch die von der Verwaltung zur Entscheidung vorgelegte Stellungnahme. Wenn diese Stellungnahme jemand Unbeteiligtes liest, dann hört sich dass doch ganz gut an. Oder?

Es geht aber nicht darum, dass sich etwas gut anhört, sondern es muss auch richtig sein. Und da ist es dann schon peinlich, wenn gleich unter Punkt 1.) die Begrifflichkeit Nachtflug falsch benutzt wird. Zur Erinnerung: Wir reden hier immer noch von einem offiziellen beschlossenen Schreiben der Stadt Langenhagen. Dort steht, dass die Stadt Langenhagen die Aufhebung der Befristung der Betriebsbeschränkungen (wie oben erklärt!) zum Nachtflugverbot ablehnt. Das Problem ist nur, dass es ja überhaupt kein Nachtflugverbot gibt. Oder warum starten und landen nachts immer Flugzeuge? Es gibt eine Nachtflugregelung aber ein Nachtflugverbot gibt und gab es nicht. Und genau bei solchen Punkten fängt eine sachliche und fachliche Differenzierung und Erfassung eines komplexen Sachverhaltes nun mal an. 

Und dann fordert die Stadt Langenhagen unter Punkt 2.) das sie ihre Resolution vom 04.06.2018 bekräftigt und die niedersächsische Landesregierung auffordert, ein Start- und Landeverbot (so steht es da nicht, aber so wäre es richtig) bis 2020 behutsam einzuführen. Wussten Sie, dass die Stadt gar keine Resolution verabschiedet hat? Der Rat der Stadt Langenhagen hat diese Resolution verabschiedet aber nicht die Stadtverwaltung. Von daher ist der Tenor auch in diesem Punkt aus unserer Sicht ebenfalls falsch. Es sei denn, dass die normalerweise neutrale Verwaltung sich plötzlich eine Resolution der Politik zu eigen macht?

Und es kann auch kein Start- und Landeverbot für die Nacht geben, da es überhaupt keine rechtlichen Grundlagen dafür gibt. Dies hat der Minister auch sehr deutlich dargelegt und erklärt warum dies so ist. Von daher, selbst wenn er wollte, er könnte es nicht und würde bei einem Klageverfahren vor Gericht den Prozess verlieren.

Warum schreibt die Stadt, die ja immerhin auch auf ihrer Ebene für die Einhaltung von Recht und Gesetz verantwortlich ist, dann so etwas in ihre Stellungnahme oder macht nicht wenigstens deutlich, dass es sich hierbei um politische Bekundungen des Rates der Stadt Langenhagen handelt und nicht im eine Sichtweise der Stadt? Richtig wäre gewesen, man hätte sinnvollerweise eine Gesetzesänderung als Stadt oder als Rat fordern können und nicht ein Nachtflugverbot , dass mit der derzeitigen Gesetzeslage überhaupt nicht umsetzbar ist.

Aber auch hier werden die Bürgerinnen und Bürger an der Nase herum geführt, denn keine Partei wird ihnen sagen, was im Koalitionsvertrag von SPD und CDU des Landes Niedersachsen steht. Oder wissen Sie, dass dort sinngemäß steht: Eine Einschränkung des Flughafens ist politisch nicht gewollt und vorrangig ist das Ziel die dauerhafte Vermeidung der Steuerunterstützung des Flughafens. 

Warum fordert die Resolution also so etwas? Will man dem Bürger nur Handeln vorgaukeln und sagen, wir haben ja was gemacht aber ihr seht ja, wir sind nicht gehört worden? Auch das ist gegenüber den Bürgerinnen und Bürger nicht nur unehrlich, denn es hätte andere Möglichkeiten gegeben, man hätte diese nur ohne ideologischen Hintergründe sachlich vortragen und gemeinsam erörtern und beschließen können. Es scheint aber so, als wenn dies nicht gewollt war. Oder wie kommt Ihnen das vor?

Wenn Ihnen jetzt noch klar wird, dass in der Stellungnahme nicht mal die richtigen Gesetze benannt werden, hier z.B. Bundes-Fluglärmschutzgesetz, welches es nicht gibt, sondern es gibt nur ein Fluglärmschutzgesetz, welches für Bund, Land und Kommune gilt, oder das es kein Fluglärm Gesetz gibt, sondern nur ein Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, dann kann man das durchaus belustigend finden. In einem offiziellen Schreiben der Stadt, beschlossen durch den Rat der Stadt Langenhagen, ist das dann schon nicht mehr so lustig. Als ehrenamtlicher Kommunalpolitiker muss man eigentlich erwarten und darauf vertrauen können, dass eine Vorlage zur Entscheidung für den Rat, so vorbereitet ist, dass das, was darin steht auch stimmt bzw. und das ist das Wichtigste, den Fakten und Tatsachen entspricht. 

Abschließend ist uns eine Anmerkung sehr wichtig. Sie sehen, wie belastet dieses Thema ist und jeder einzelne, der sich Betroffenen fühlt, muss und soll ernst- und wahrgenommen werden. Jeder Mensch empfindet Lärm individuell und man und darf keinen Betroffenen dafür verurteilen, dass der eine Fluglärm schlimmer findet und der andere Mensch den Eisenbahn- oder Strassenlärm.

Schon aus diesem Grund ist es so wichtig, sich diesem Thema sachlich und vernünftig zu nähern und die Menschen mitzunehmen. Allen Menschen wird man es nie recht machen können aber das Ziel muss doch sein, die Mehrheit für Kompromisse mitzunehmen und tragende Lösungen zu finden.

Diese Chance hat der Rat der Stadt Langenhagen, mit seiner Vorgehensweise vertan und alle Parteien sollten sich zukünftig an die Nase fassen, und im Sinne der betroffenen Menschen handeln und alle Seiten betrachten und dann Lösungsansätze erarbeiten.

Diese Show-Veranstaltung war auf jeden Fall beschämend für den Rat und man muss sich wirklich fragen, wie viel Porzellan damit vielleicht zerschlagen wurde.

Übrigens: ca. 80 Vereine und Projekte unterstützt der Flughafen in Langenhagen derzeit und ist als Sponsor tätig.

Sollten Sie im Juli das Stadtfest besuchen, denken Sie doch einfach mal daran, dass auch der Flughafen dieses wundervolle Fest seit Jahren unterstützt.

Um es ganz ehrlich zu sagen: Wir müssen uns als Bürgerinnen und Bürger, aber auch als Stadt und als Politiker die Fragen stellen, was uns dieser Flughafen, mit all seine Vor- aber auch durchaus Nachteilen wert ist und wie wir auch zukünftig gemeinsam an der Lösung von Problemen arbeiten. Alles andere wäre fatal und wird eben der Mehrheit der Menschen, die vom und mit dem Flughafen leben und davon leben nicht gerecht und auch diese Seite müssen wir in alle Lösungsoptionen mit einbeziehen.

Hier finden Sie die weiteren Drucksachen zu diesem Thema:

Die zweite Drucksache:  https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002367  

Die Dritte Beschlußdrucksache:  https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002370.

Im gleichen Atemzug wurde auch noch eine vierte Beschlußdrucksache, hier: Beschluss über den Lärmaktionsplan Stufe 3 an diesem Abend beschlossen https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002327

 

 

Lärmaktionsplan der Stadt Langenhagen 3. Stufe

Sage bitte keiner, dass Kommunalpolitik grundsätzlich langweilig oder öde ist. Wie oft lesen wir in der Presse, dass im Rat der Stadt Langenhagen hart um ein Ergebnis diskutiert und gerungen wird.

Und dann gibt es auch immer wieder diese Tage wo die politischen Mitstreiter einen mehr als nur ein Schmunzeln abringen.  Dieses Schmunzeln oder gar fast auch Schenkel klopfen offenbart sich gerade bei einem doch sehr ernsten Thema, nämlich dem Lärmaktionsplan der Stadt Langenhagen.

Aber von vorne:

Im Ratsinformationssystem kann man unter dem Punkt BD/2019/075 den Lärmaktionsplan 3. Stufe Stadt Langenhagen – Entwurf zur Offenlage- finden. („Offenlage“ bedeutet, dass der Lärmaktionsplan demnächst öffentlich ausgelegt wird und jeder dazu eine Stellung abgeben kann) Die Auslegung ist vom 01.04. bis 29.04.2019 geplant.

Den Link zum Lärmaktionsplan finden Sie hier: 

https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002180

Dieser Lärmaktionsplan sagt eine Menge über die Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Langenhagen aus und zeigt auch notwendiges Handeln auf. Von daher ist es wichtig, schon jetzt geeignete Maßnahmen zur möglichen Lärmreduzierung in die Wege zu leiten, werden doch in diesem Lärmaktionsplan  der Strassen, der Schienen und der Fluglärm analysiert, betrachtet und geeignete Maßnahmen empfohlen.

Betrachtet man die Ergebnisse nun etwas näher, dann sind zwei Dinge auffallend und festzuhalten.

1. Die Lärmbelastung ist im Gegensatz zu den 2 vorhergegangen Lärmaktionsplänen 2009/2010 und 2012 teilweise erheblich zurück gegangen.  Es gibt aber durchaus Licht und Schatten.

Der Strassenlärm ist am Tag im Gegensatz zu 2009 über alle Belastungspegel hinweg von 55 dB bis über 75 dB von 15.600 auf 10.300 gesunken. Und bei Nacht ist der Belastungspegel von 50 dB bis über 70 dB von 8.200  (im Jahr 2009) auf 5.700 (2018) gesunken (siehe Seite 14). Es zeigt sich aber dennoch eine insgesamt weiterhin deutliche Belastung insbesondere durch Lärmbänder der Bundesautobahnen, weswegen ein Tempolimit von 120 km/h oder bei Nacht von 100 km/h empfohlen wird.  

Der Schienenverkehrslärm stellt sich gemäß der Lärmkartierung weiterhin als problematisch dar. So ist die Anzahl der Belasteten über die Bereiche von über 55dB bis über 60 dB im Jahr 2009 z.B. 5.160 und im Jahr 2018 bei 5.190 gewesen oder z.B. 2009 bei über 75 dB bei 40 und im Jahr 2018 bei 130 (siehe Seite 18). Das Problem ist, dass die Kommune, also die Stadt Langenhagen für diesen Bestandteil des Lärmaktionsplans überhaupt nicht zuständig ist und die Aufstellung eines Plans zur möglichen Reduzierung des Lärms durch das Eisenbahnbundesamt zu erfolgen hat.

Die mögliche Belastung durch Flugverkehr ist gegenüber der Untersuchung 2012 tagsüber nahezu gleich geblieben bzw. durchaus gesunken. So war die Belastung bei einem Wert von 55dB-60dB im Jahr 2012 5.600 und im Jahr 2018 5.400. Auch bei einem Pegel von 60dB – 65 dB. ist der Wert von 3.500 auf 3.400 gesunken. Nachts ist diese Belastung gestiegen. Z.B. 50dB-55dB von 3000 auf 5.200 und bei 55 dB bis 60 dB von 700 auf 1000. Belastungen darüber gibt es nicht. Diese liegen bei komplett Null (siehe Tabelle Seite 20).

Was in dieser Tabelle bzw. Aufschlüsselung leider nicht allumfassend zur Geltung kommt, ist, dass sich die Belastung nachts auch immer wieder durch die Ausweisung neuer Baugebiete erhöht. Das Problem dabei ist, dass Bauland rar ist und alleine in Langenhagen ca. 2.000 Wohnungen fehlen. Werden die Flugzeuge also leiser, so sinkt logischerweise der Bereich der von der Belastung betroffenen Menschen vor Ort und die ausgewiesenen lärmbelasteten Bereiche werden kleiner (Stichwort der Lärmkegel reduziert sich). Es passiert also genau dass, was man mit einem Lärmaktionsplan erreichen möchte. Man möchte die Anzahl der lärmbelasteten Menschen senken und schafft dies mit diesen Maßnahmen auch sehr gut.

Aufgrund des Wohnungsmangels befindet sich die Politik aber auch die Verwaltung jetzt natürlich in einer Zwangslage und möchte diese freigewordenen wenig lärmbelasteten Grundstücke, aufgrund der Lärmreduzierung natürlich erneut bebauen lassen, um den Druck vom Wohnungsmarkt zu nehmen. Eine solche Maßnahme aber schafft wieder neue Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die dann durch Lärm belastet sind. Und je näher es an den Flughafen heran geht, umso belasteter sind diese Personen nunmal, da der produzierte Lärmkegel sich physikalisch natürlich nur begrenzt beeinflussen lässt.  

Im Grunde machen Politik und Verwaltung somit also nichts anderes, als den Lärm damit wieder auf den Leib zu rücken und erneut Bürgerinnen und Bürger diesen vorher noch erfolgreich bekämpften Lärm, wieder auszusetzen. Und das wiederum hat zur Folge, dass die Betroffenen unglücklich sind und sich beschweren und die Politik erneut in einer Zwickmühle und Falle ist. Jeder kennt vielleicht diese sogenannte Hamsterrad. 

Im Grunde genommen aber ist es ja ganz einfach und man muss dann auch mal aus dem Hamsterrad aussteigen.  Auch wenn Bauland knapp ist, muss man dieser Biberfalle widerstehen und darf die lärmbelasteten Bereiche (Siedlungsbeschränkungsbereiche genannt) eben nicht mit der Lärmreduzierung verkleinern, um neues Bauland zu gewinnen, sondern man muss sich andere mögliche Konzepte einer sinnvollen Bebauung überlegen, solange es eben nicht zu neuen lärmbelasteten Menschen führt. Und dort wo dies nicht möglich ist, muss man eben sinnvoll darlegen und erklären, warum eine Wohnbebauung nicht möglich ist. Und genau dies haben wir als WAL auch angeregt, damit dies in den Lärmaktionsplan aufgenommen wird und zukünftige Entscheidungsträger sich daran halten können.

Überraschend ist, dass selbst Experten über diese Option wohl noch nie so richtig nachgedacht haben. 

https://www.extra-verlag.de/langenhagen/kurzgemeldet/bahnbrechend-d101846.html

So richtig nachgedacht aber haben wohl auch die Ratskolleginnen und Ratskollegen von der Gruppe  Bündnis 90/Die Grünen – Die Unabhängigen in Bezug auf ihren Ergänzungsantrag zum Lärmaktionsplan wohl nicht so richtig. Oder soll hier nur Populismus und Aktion vorgetäuscht werden?

In ihrem Ergänzungsantrag fordert diese Gruppe unter Punkt 3. Flughafen Hannover – Langenhagen folgendes:

a. Nächtlicher Ausschluss von lauten Fluggeräten anhand des real gemessenen Lärms (z.B. LAS max 76dB) Erinnern sie sich an die Aufschlüsselung der Tabelle des Lärmaktionsplans etwas weiter oben oder Seite 20 der Drucksache? Dort steht für den Fluglärm, dass es über den Belastungswert von 60 dB keine Belasteten, also NULL Belastete gibt. Gut wir lassen das einfach mal so stehen. Aber mal ehrlich, ein Schmunzeln, ringt einem dass doch schon ab. Oder?

Was wir aber nicht stehen lassen wollen und dass sollte man als Langenhagener ruhig mal gehört haben, ist, dass Langenhagen sich selbst schon sehr strenge Lärmwerte auferlegt hat.

In dem Aktionsplan heißt es: Für den Lärmaktionsplan werden Auslösewerte von 70/60 dB (A) (L den/L night) für eine Lärmaktionsplanung von den Bundesländern empfohlen. Dass heisst, die Belastung tagsüber ist bei 70 dB begrenzt und nachts bei 60 dB.

Für die Stadt Langenhagen werden Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung von 65/55 dB (A) (L den/L night) vorgeschlagen, die jeweils 5 dB unter den vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz empfohlen Werte liegen.

Langenhagen ist also, was den Schutz der lärmbelasteten Einwohner angeht, weiter als es die Empfehlung des Landes Niedersachsen vorgibt. Das darf man auch mal lobend erwähnen und unterstreichen, zumal damit eindeutige HotSpots der Belastung in Langenhagen erkennbar sind und diese dann angegangen werden können.

Kommen wir aber zurück zum Antrag der Gruppe der Grünen – die Unabhängigen.

Unter Punkt 3. b. heisst es: Lärmbezogene Staffelung der Start- und Landeentgelte.

Und spätestens jetzt muss man sich doch schon verwundert die Augen reiben. Sitzen diese Ratskolleginnen und Ratskollegen jetzt schon im Aufsichtsrat dieses Wirtschafts-unternehmens oder wie kann man auf die Idee kommen, einem Unternehmen der freien Marktwirtschaft seine Preispolitik vorschreiben zu wollen? Spätestens da offenbart sich wieder welch Geist hinter dieser Forderung steckt und erinnert doch recht stark an die Forderung nach einem  Veggie-Day, dem Verbot des Ponyreitens für Kinder, Verbot von Deutschlandfahnen während der Europameisterschaft oder dem Verbot des Biertrinkens in der Öffentlichkeit und so weiter und so weiter. Und so schließt sich der Kreis. Neben all den harten Debatten ist auch plötzlich immer mal wieder etwas erheiterndes und lustiges dabei. Traurig nur, dass diese Anträge ja auch ernst gemeint sind.

Übrigens: Wen es interessiert, dem sei versichert, dass die Unternehmen, die diese Entgelte am Flughafen bezahlen müssen, schon heute sagen, dass Langenhagen in diesem Bezug schon sehr teuer ist.