Corona: Bekomme ich meinen Verdienstausfall ersetzt?

Corana-Maßnahmen und das Wort „Allgemeinverfügungen“ sind im Moment überall gegenwärtig. Unser tägliches Leben wird dadurch geregelt, vielleicht sogar in vielen Bereichen eingeschränkt oder stellt an uns alle neue Herausforderungen.  

Wir haben in diesem Zusammenhang schon früh an die Eltern und Erziehungsberechtigten gedacht und in einem unserer ersten  Anträge, zusammen mit der Verwaltung,  z.B. eine Beschlussdrucksache in den Rat eingebracht,  dass die Elternbeiträge für Krippen- und Hortplätze während der Schliessungszeiten, nicht mehr eingezogen werden sollen und die Eltern von diesen Zahlungen schnellstmöglich entlastet werden. Für den Monat März gibt es die Hälfte der Beiträge zurück. Die dafür entstehenden Kosten trägt die Stadt und das entlastet die Betroffenen. Diesem Antrag ist der Rat der Stadt Langenhagen gefolgt und viele Eltern freuen sich schon über die bereits erstatteten Beiträge.

Der Dank dafür muss aber auch an den Kita-Stadtelternrat gehen, der sich hier, wie immer, sehr vermittelnd und engagiert für die Eltern eingesetzt hat.

Die beiden Anträge dazu finden Sie hier: 

https://ris.langenhagen.de/bi/___tmp/tmp/45081036755178902/755178902/01127549/49.pdf

https://ris.langenhagen.de/bi/___tmp/tmp/45081036755178902/755178902/01127583/83.pdf

Was ist aber mit den Eltern und Erziehungsberechtigten, die trotzdem arbeiten müssen und keinen Anspruch auf eine Kinderbetreuung haben, weil Sie selbst nicht zur Gruppe der „systemrelevanten Berufe“ zählen und damit keinen Anspruch auf eine Notbetreuung geltend machen können. Diese müssen sich derzeit richtig strecken und nach Lösungsmöglichkeiten suchen, um ihrer beruflichen Verpflichtung nachzukommen. 

Und was ist, wenn das alles nicht klappt? Was ist mit den Eltern, die wegen einer zwingend notwendigen Kinderbetreuung nicht arbeiten können und deswegen Verdienstausfälle verkraften müssen, weil Homeoffice, der Abbau von Urlaub oder Überstunden nicht möglich ist? Auch für diese gibt es eventuell eine Möglichkeit den Verdienstausfall zu lindern.

Haben Sie schon mal etwas von der sogenannten Elternentschädigung gehört?

Nein? Dann könnten Sie überrascht sein, dass sie eventuell Anspruch auf bis zu 2/3 ihres Nettoeinkommens für bis zu 6 Wochen durch das Gesundheitsamt der Region Hannover haben könnten. Damit geht leider niemand wirklich hausieren. Ihnen aber könnte es helfen, die laufenden Kosten weiter zu stemmen.

Prüfen Sie doch einfach mal, ob Sie einen Anspruch haben und klicken Sie auf den beigefügten Link. Dort finden Sie auch direkt alle Antragsformulare und Merkblätter. (Übrigens gilt dies auch für diejenigen, die z.B. in einer behördlich angeordneten  Quarantäne verbracht haben).

Wir drücken Ihnen die Daumen und freuen uns wenn wir Ihnen helfen konnten. 

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Coronavirus-in-der-Region-Hannover/Entschädigung-von-Verdienstausfällen

Elternbeiträge aussetzen und der Situation Rechnung tragen.

Die Corona-Pandemie hinterlässt weltweit leider immer mehr ihre Spuren.

Zum Schutz der Gesundheit wurden Schulen, Kindertageseinrichtungen und Horte geschlossen. Firmen schicken ihr Personal, wo immer möglich, in das sogenannte Homeoffice. Viele andere Firmen müssen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch aufgrund fehlender Aufträge in Kurzarbeit  schicken oder bereiten sich teilweise schon auf Entlassungen des Personals vor.  

Eine Kinderbetreuung findet nur noch für den Personenkreis statt, der in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet. Diejenigen Eltern, die diesem Kreis nicht angehören, haben vielleicht aber gleich zwei Probleme. Erstens müssen Sie vermutlich auf eigene Kosten eine Kinderbetreuung sicherstellen, weil Sie nicht die Möglichkeit haben auf das Angebot des Homeoffices zuzugreifen und auf der Arbeit erscheinen müssen. Zusätzlich müssen sie in diesem Zusammenhang aber auch noch die Abbuchung der Elternbeiträge für die geschlossenen Einrichtungen verkraften.

Eltern, die in Kurzarbeit geschickt wurden, bekommen in der Regel aber nur noch ca. 60% ihres letzten Lohns ausgezahlt. Selbstständige haben aufgrund der Auftragslage teilweise Verluste von 100 % zu tragen. Das Geld für die notwendigen monatlichen Verpflichtungen und Ausgaben kann damit schon nicht mehr ausreichen und knapp werden. Wenn in diesem Zusammenhang dann aber auch auch noch Krippen- oder Hortbeiträge abgebucht werden, obwohl keine Leistungen erbracht werden, kann dies zu erheblichen Problemen führen.  

Nicht umsonst haben in dieser schwierigen Situation der Bund und die Länder viele Programme für Firmen und Arbeitnehmer zur Überbrückung aufgelegt, die durch diese Krise helfen sollen.

Aus unserer Sicht ist es jetzt wichtig, gemeinsam zusammen zu stehen und den Menschen da zu helfen, wo es am dringendsten ist. Wir haben daher einen Antrag gestellt, dass der Einzug der  Elternbeiträge für die Krippen- und Hortplätze für alle solange ausgesetzt wird, bis wieder eine reguläre Leistung erbracht wird und keine Doppelbelastung erfolgt.

Unseren Antrag finden Sie hier: (Aufgrund der besonderen Umständen steht noch nicht fest, ob der Rat sich nach dem 23.03.20 nochmal zusammentrifft oder ob der Verwaltungsausschuss im Umlaufverfahren die Entscheidungen bis auf weiteres treffen wird.)

https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002933#searchword